Eine Frage der Definition! Wenn "Farang" mit "Ausländer" ganz allgemein definiert wird, kann das ja sein (Kambodschaner, Laoten, Burmesen). Soviel dürften es dann aber trotzdem nicht sein (in welchem Zeitraum sollen die denn "aufgelaufen" sein?). Sind Inder, Bangladeschis, Pakistanis, Araber, Schwarzafrikaner und was es noch so alles in TH gibt, auch Farangs?
PS.: Wenn das nur die Passinhaber "westlicher Staaten"(incl. Russland) sind, sind wohl auch die Doppelstaatler-Damen dabei, die mit Thai-Pass einreisen und mit einem EU-Pass ausreisen.