
Jinjok
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Themenstarter
Aus der Rhein Pfalz Online vom 02.04.2002
Abschiebung trotz der Hochzeitspläne
Ausländeramt weist Thailänderin aus
Am 25. Mai 2001 lief das Visum der nach Deutschland eingereisten 26-jährigen Thailänderin Sarawong Nonglak ab. Sie blieb - illegal. Und hoffte auf die Heirat mit ihrem in Zweibrücken wohnenden deutsch-französischen Freund Pierre Huy. Die Erledigung der Hochzeits-Formalitäten lief allerdings so schleppend, dass die Behörden den Ermessensspielraum für überschritten erklärten. Nach fünf Tagen Abschiebehaft in Birkhausen folgte am 26. Februar 2002 der Rückflug nach Thailand.
"Es ist menschlich betrachtet schlecht, rechtlich gesehen korrekt gelaufen", so fasst Rechtsanwalt Falk Seliger, an den sich Pierre Huy gewandt hatte, die Situation zusammen. Seiner Meinung nach hat sich Huy nicht genügend um die Beschaffung der Unterlagen für die Heirat gekümmert. "Vom zeitlichen Faktor her sieht es für ihn einfach schlecht aus. Das rechtliche Verhalten der Behörde ist nicht zu beanstanden", meint Seliger.
"Pierre Huy tauchte immer wieder im Standesamt auf, jedoch relativ unregelmäßig, und ich sagte ihm, was noch gemacht werden muss. Allerdings habe ich ihm auch keine Hoffnungen gemacht", versicherte Brigitte Hahnebach vom Standesamt. Es seien noch einige Formalitäten zu erledigen gewesen, so zum Beispiel die Anerkennung einer Scheidung: "Man kann auf keinen Fall sagen, dass die Eheschließung direkt bevorstand."
Klaus Stefaniak vom Ausländeramt hatte sich nach eigenen Angaben ausdrücklich nach dem Stand der Dinge beim Standesamt erkundigt, bevor er einen Antrag auf Abschiebehaft beim Amtsgericht stellte. "Solche Fälle kommen seltener vor", schließt er an. "Bei den meisten, die abgeschoben werden, handelt es sich um Straftäter." Wie er sagt, hat sich die Thailänderin lediglich durch das lange Untertauchen nach dem Ausländergesetz strafbar gemacht. Sie sei mit einem sogenannten "Heirats-Visum" eingereist.
Aus der Hochzeit sei jedoch nichts geworden und deshalb habe man das Visum nicht verlängern können. Erst dann habe sie sich mit Pierre Huy befreundet. Dieses "Hochzeits-Visum" werde relativ häufig genutzt und wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind, werde das Visum bis zur Hochzeit verlängert. "Wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, wird niemand abgeschoben. In diesem Fall mussten wir allerdings das Gesetz umsetzen, so hart es auch manchmal ist", erklärt Stefaniak.
"Ich kann das Vorgehen der Behörde nicht verstehen", klagt Huy. Er habe Kontakt zum Standesamt gehalten und sich um die Beschaffung der Unterlagen bemüht. "Es hat fast ein halbes Jahr gedauert, bis die Ledigkeits-Bescheinigung von Sarawong aus Thailand kam", führt er als Beispiel an. Sie habe in der Zeit ihres illegalen Aufenthaltes auch nicht auf Staatskosten gelebt, er habe sie ernährt, beteuerte der 43-Jährige. "Ich habe sie angesehen wie meine Frau." Ursprünglich, so Huy, habe sie einen anderen Mann heiraten wollen, der sich jedoch nach ihren Schilderungen als gewalttätig herausstellte. "Dann haben wir uns kennen gelernt und verliebt." Einen Brief habe sie ihm aus Thailand schon geschrieben - sie will ihn immer noch heiraten. (bsg)
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Dienstag, 2. Apr , 03:45 Uhr
Abschiebung trotz der Hochzeitspläne
Ausländeramt weist Thailänderin aus
Am 25. Mai 2001 lief das Visum der nach Deutschland eingereisten 26-jährigen Thailänderin Sarawong Nonglak ab. Sie blieb - illegal. Und hoffte auf die Heirat mit ihrem in Zweibrücken wohnenden deutsch-französischen Freund Pierre Huy. Die Erledigung der Hochzeits-Formalitäten lief allerdings so schleppend, dass die Behörden den Ermessensspielraum für überschritten erklärten. Nach fünf Tagen Abschiebehaft in Birkhausen folgte am 26. Februar 2002 der Rückflug nach Thailand.
"Es ist menschlich betrachtet schlecht, rechtlich gesehen korrekt gelaufen", so fasst Rechtsanwalt Falk Seliger, an den sich Pierre Huy gewandt hatte, die Situation zusammen. Seiner Meinung nach hat sich Huy nicht genügend um die Beschaffung der Unterlagen für die Heirat gekümmert. "Vom zeitlichen Faktor her sieht es für ihn einfach schlecht aus. Das rechtliche Verhalten der Behörde ist nicht zu beanstanden", meint Seliger.
"Pierre Huy tauchte immer wieder im Standesamt auf, jedoch relativ unregelmäßig, und ich sagte ihm, was noch gemacht werden muss. Allerdings habe ich ihm auch keine Hoffnungen gemacht", versicherte Brigitte Hahnebach vom Standesamt. Es seien noch einige Formalitäten zu erledigen gewesen, so zum Beispiel die Anerkennung einer Scheidung: "Man kann auf keinen Fall sagen, dass die Eheschließung direkt bevorstand."
Klaus Stefaniak vom Ausländeramt hatte sich nach eigenen Angaben ausdrücklich nach dem Stand der Dinge beim Standesamt erkundigt, bevor er einen Antrag auf Abschiebehaft beim Amtsgericht stellte. "Solche Fälle kommen seltener vor", schließt er an. "Bei den meisten, die abgeschoben werden, handelt es sich um Straftäter." Wie er sagt, hat sich die Thailänderin lediglich durch das lange Untertauchen nach dem Ausländergesetz strafbar gemacht. Sie sei mit einem sogenannten "Heirats-Visum" eingereist.
Aus der Hochzeit sei jedoch nichts geworden und deshalb habe man das Visum nicht verlängern können. Erst dann habe sie sich mit Pierre Huy befreundet. Dieses "Hochzeits-Visum" werde relativ häufig genutzt und wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind, werde das Visum bis zur Hochzeit verlängert. "Wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, wird niemand abgeschoben. In diesem Fall mussten wir allerdings das Gesetz umsetzen, so hart es auch manchmal ist", erklärt Stefaniak.
"Ich kann das Vorgehen der Behörde nicht verstehen", klagt Huy. Er habe Kontakt zum Standesamt gehalten und sich um die Beschaffung der Unterlagen bemüht. "Es hat fast ein halbes Jahr gedauert, bis die Ledigkeits-Bescheinigung von Sarawong aus Thailand kam", führt er als Beispiel an. Sie habe in der Zeit ihres illegalen Aufenthaltes auch nicht auf Staatskosten gelebt, er habe sie ernährt, beteuerte der 43-Jährige. "Ich habe sie angesehen wie meine Frau." Ursprünglich, so Huy, habe sie einen anderen Mann heiraten wollen, der sich jedoch nach ihren Schilderungen als gewalttätig herausstellte. "Dann haben wir uns kennen gelernt und verliebt." Einen Brief habe sie ihm aus Thailand schon geschrieben - sie will ihn immer noch heiraten. (bsg)
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Dienstag, 2. Apr , 03:45 Uhr