C
Chobaba
Gast
Guten Tag
Ausländer, die sich am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben
oder die nach dem 17. März 2020 und bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung mit einem gültigen Schengen-Visum in
das Bundesgebiet eingereist sind und die sich jeweils am 30. Juni 2020 im Bundesgebiet aufhalten, sind ab dem
1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Welche Möglichkeiten gibt es, dass sich meine Freundin (90 Tage Besucher Visum mit Einreise im Februar 2020) auch nach dem 30.September legal in D/Schengen-Raum aufhalten kann?
Vielen Dank für Infos.
Schöne Grüsse
Ausländer, die sich am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben
oder die nach dem 17. März 2020 und bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung mit einem gültigen Schengen-Visum in
das Bundesgebiet eingereist sind und die sich jeweils am 30. Juni 2020 im Bundesgebiet aufhalten, sind ab dem
1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Welche Möglichkeiten gibt es, dass sich meine Freundin (90 Tage Besucher Visum mit Einreise im Februar 2020) auch nach dem 30.September legal in D/Schengen-Raum aufhalten kann?
Vielen Dank für Infos.
Schöne Grüsse