Ab wann darf meine Frau in andere EU- Länder reisen ?

Diskutiere Ab wann darf meine Frau in andere EU- Länder reisen ? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Rine ist nun seit mehr als 2 Monate hier - Zeit, auch mal einen Abstecher ins nahe Frankreich zu machen. Aber halt, sie ist immer noch auf ihrem...
lucky2103

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Rine ist nun seit mehr als 2 Monate hier - Zeit, auch mal einen Abstecher ins nahe Frankreich zu machen.

Aber halt, sie ist immer noch auf ihrem nationalen Visum, so dass dies wohl nicht drin sein sollte.
Nun wurde letzte Woche die AE (3 Jahre) beantragt, welche in ca. 4-6 Wochen fertig sein sollte.

Nun die Frage: Dürfte Frauchen während der Zeit bis zur Bewilligung ins EU- Ausland reisen ?


Überhaupt kam mir auf der ABH Einiges komisch vor:

- Rine's Visum läuft Ende 06/2012 aus, die AE ist bis dahin sicher noch nicht bereit. Ob wir dann nochmals auf der ABH vorstellig werden sollen, um evtl. einen 30- Tage Stempel zur Überbrückung zu bekommen, wollte ich wissen..."Nein, wenn Sie den gelben Antrag ausgefüllt haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sollte die Polizei Sie behelligen, so wird diese bei uns auf der ABH anrufen und wir werden Ihnen die entsprechenden Infos geben, wonach Sie ein Antragsverfahren am Laufen haben und der Fall ist erledigt."

Ist das normal ? Das würde doch bedeuten, dass Frauchen ohne gültige Papier sich in D aufhält, oder ?
 
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Franky53

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ich bin zwar Visumlaie ,aber ich denke ,dass sie sich im Schengenraum frei bewegen darf.
 
rolf2

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sehe ich auch so, sie hat doch ein schengenvisum
 
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Überhaupt kam mir auf der ABH Einiges komisch vor:

- Rine's Visum läuft Ende 06/2012 aus, die AE ist bis dahin sicher noch nicht bereit. Ob wir dann nochmals auf der ABH vorstellig werden sollen, um evtl. einen 30- Tage Stempel zur Überbrückung zu bekommen, wollte ich wissen..."Nein, wenn Sie den gelben Antrag ausgefüllt haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sollte die Polizei Sie behelligen, so wird diese bei uns auf der ABH anrufen und wir werden Ihnen die entsprechenden Infos geben, wonach Sie ein Antragsverfahren am Laufen haben und der Fall ist erledigt."

Ist das normal ? Das würde doch bedeuten, dass Frauchen ohne gültige Papier sich in D aufhält, oder ?
In der Tat merkwürdig, meine Frau hat während der Bearbeitungsdauer eine Fiktionsbescheinigung bekommen, das ist gewissermaßen der 30-Tage-Stempel, den du meinst.
 
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Leopard

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Nein, sie hat kein Schengenvisum. Achtung!

Das Visum zur Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Familienzusammenführung ist ein rein nationales Visum.

Eine Berechtigung zum Reisen in den Schengen-Staaten erwirbt sie erst mit der Ausstellung des Aufenthaltstitel. Dieser ist dann uneingeschränkt in allen Schengen-Staaten gültig.

Ausstellung AT dauert in der Tat 4-6 Wochen. Die Aussage, dass es bei einer Kontrolle keine Probleme ohne Fiktionsbescheinigung gibt ist zwar grundsätzlich richtig (Antrag wurde ja fristgerecht gestellt) trotzdem würde ich mir das ganze schriftlich geben lassen.

Ändert aber alles nichts an der Tatsache, dass sie ohne AT nicht zum Reisen in Schengen-Staaten berechtigt ist.
 
michael59

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Bitte beachten- Familiennachzug erfolgt mit nationalem Visum daraus resultiert regulär nur in D.
Die ALB kann in dringenden Fällen eine Bescheinigung über den erteilten AT erstellen die bis zur Abholung der Karte dann gilt.
 
Nokgeo

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Aber halt, sie ist immer noch auf ihrem nationalen Visum, so dass dies wohl nicht drin sein sollte.
Nun wurde letzte Woche die AE (3 Jahre) beantragt, welche in ca. 4-6 Wochen fertig sein sollte.

Nun die Frage: Dürfte Frauchen während der Zeit bis zur Bewilligung ins EU- Ausland reisen ?


Überhaupt kam mir auf der ABH Einiges komisch vor:

- Rine's Visum läuft Ende 06/2012 aus, die AE ist bis dahin sicher noch nicht bereit. Ob wir dann nochmals auf der ABH vorstellig werden sollen, um evtl. einen 30- Tage Stempel zur Überbrückung zu bekommen, wollte ich wissen..."Nein, wenn Sie den gelben Antrag ausgefüllt haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sollte die Polizei Sie behelligen, so wird diese bei uns auf der ABH anrufen und wir werden Ihnen die entsprechenden Infos geben, wonach Sie ein Antragsverfahren am Laufen haben und der Fall ist erledigt."

Ist das normal ? Das würde doch bedeuten, dass Frauchen ohne gültige Papier sich in D aufhält, oder ?
Wegen deiner Fragen..würde ich mich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen.Geht evtl. sogar per E - Mail. Dann habt ihr was schriftliches.

Für D.-Land wurde ein Antrag auf den eAT gestellt. OK..
 
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franky_23

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Was wird hier für ein hochgratiger Schmarrn erzählt. Selbstverständlich kann jemand mit einem nationalen Visum in die Schengenstaaten reisen, denn es ist ein schengenfähiger Aufenthaltstitel. Du kannst damit jederzeit reisen.

Ausserdem löst der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionswirkung aus. Innerhalb von Schengen und der EU kannst jederzeit mit Heiratsurkunde zusammen mit deiner Frau reisen, wohin du willst.

Uneingeschränkt ist kein nationaler AT in den Schengenstaaten gültig. Er erlaubt das Reisen von bis 3 Monaten im 6 Monatszeitraum.
 
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Franky53

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Nein, sie hat kein Schengenvisum. Achtung!

Das Visum zur Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Familienzusammenführung ist ein rein nationales Visum.


Ausstellung AT dauert in der Tat 4-6 Wochen
dauert das solange in D.
Den Antrag für die Familienzusammenführung habe ich in Österreich bei der Fremdenpolizei mit all den nötigen Papieren eingereicht,bzw. meine Frau in BKK bei der österr.Botschaft.Die gaben dann das OK nach BKK . als meine Frau dann hier war ,gingen wir am nächsten Tag zur FP und holten die Karte mit der AE für ein Jahr ab.
 
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Chak

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Ausstellung AT dauert in der Tat 4-6 Wochen. Die Aussage, dass es bei einer Kontrolle keine Probleme ohne Fiktionsbescheinigung gibt ist zwar grundsätzlich richtig (Antrag wurde ja fristgerecht gestellt) trotzdem würde ich mir das ganze schriftlich geben lassen.
Eben, denn die Begeisterung ist sicherlich nicht so groß eventuell erstmal auf der Wache herum sitzen zu müssen, bis das geklärt ist. Zumal man das eben ganz einfach vermeiden kann.
 
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franky_23

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Hier D-Visum wird ausgeführt das mit einem nationalem Visum durch das Schengengebiet gereist werden kann um den Zielstaat zu erreichen.
veraltet, vgl. SDÜ Artikel 21

Hier sind die Regeln für die Voraussetzungen um in einen Drittstaat zu reisen www.aufenthaltstitel.de • Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)

Ich schließe mich da ganz Chak an.
Siehe Art. 21. Das nationale Visum ist als schengenfähiger Titel gemeldet.

Solange das Visum gilt sowie so kein Problem. Und ein franz. Beamter kann dann einen Wisch auf Deutsch von der ALB lesen?
 
Henk

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veraltet, vgl. SDÜ Artikel 21



Siehe Art. 21. Das nationale Visum ist als schengenfähiger Titel gemeldet.

Solange das Visum gilt sowie so kein Problem. Und ein franz. Beamter kann dann einen Wisch auf Deutsch von der ALB lesen?
2003 war das Hochzeitsvisum noch auf Deutschland begrenzt...Durften wir leidvoll erfahren, als ein wir direkt auf der Brücke zwischen Kehl und Straßburg angehalten wurden (damals war ja auch schon freier Reiseverkehr...) und ne gute Stunde beim Zoll verbringen durften um nach Aufnahme eines Protokolls zurück geschickt zu werden...Mit dem Kaffee auf dem Münsterplatz wurde nichts...Wie es heute aussieht :confused:, am besten auf das Visum schauen, da steht alles drauf...
 
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franky_23

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Wie es heute aussieht :confused:, am besten auf das Visum schauen, da steht alles drauf...
Da steht drauf in welche Länder du reisen darfst? Das wäre neu.
 
Henk

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Yep…bei den Urlaubsvisen und dem Hochzeitsvisum war es vermerkt…Bei Aufenthaltstitel ist Schengen normal, wenn nichts anderes im Pass vermerkt ist....





 

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franky_23

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Seit mehr als einem Jahr wird das nationale Visum - mit Bild - ald D + C ausgestellt. Als Drittstaatenausländer mit einem D Stammberechtigten brauchst doch keinen AT wenn du mit ihm reist. Bestenfalls ein Einreisevisum kann verlangt werden, das ggf. an der Grenze auszustellen ist.
 
Henk

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Hatte ja geschrieben, dass die ganze Visumskram ein paar Jahre her ist...
 
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