P
punkrocker
Gast
Erstmal ein Hallo in die Runde. Bin neu hier.
Dann will ich mal, zwei Frage zum Beweis der Rückkehrwilligkeit:
Situation: Die betroffene Dame stellt Produkte her und verkauft sie in einem Shop/Thailand. Allerdings seit einigen Jahren ohne Gewerbeschein. Davor Gewerbe, offiziell mit Gewerbeschein, aber mit Aufnahme der neuen Tätigkeit gecancelt. Karte noch vorhanden.
Seit Jahren werden Cash-Einnahmen (only) auf ein langjähriges Konto eingezahlt. Und natürlich abgehoben um Lebensunterhalt zu bestreiten (keine Überweisungen von mir oder ähnliches!).
Ich selber lasse die gleiche Art von Produkten in Thailand herstellen. Nun möchte ich die Dame für 1-2 Monaten nach Deutschland einladen.
Idee zur Vorgehensweise: Mit meiner Firma (10+ Jahre) möchte ich einladen. Entweder für Messebesuch ODER um bestimmte Firmen (Produktbedarf) aufzusuchen ODER einfach nur aus Dankbarkeit für Ihre gute Arbeit.
Verpflichtungserklärung, Flugbuchungen, Hotelbuchung, Mietvertrag über 180 qm, Bilanzen, Handelsregisterauszug (meiner Firma), beglaubigtes Einladungsschreiben, Bilder der Produkte, Webshop (meiner Firma) mit Ihren Produkten, Bilder von Ihr und dem Shop, Flyer ihrer Produkte etc. ist alles kein Problem.
Frage 1: Wie belegt sie Ihre Rückkehrwilligkeit? Kein Arbeitgeber, kein Regelmäßiges Gehalt, kein Gewerbeschein. Um es deutlich zu machen: Sie will 100% zurück, und meine Angaben stimmen ebenfalls. Reicht es aus, wenn Sie jetzt zeitnah ein Gewerbe anmeldet (Reisetermin soll schon in 3-5 Monaten sein). Einfach bei der Wahrheit bleiben (schwarz Gewerbe ausgeübt
)?
Frage 2: Lade ich eine Firma (laut Antrag wird hier ja ein Registerauszug und/oder ein "Financial Statement" benötigt? Oder lade ich einfach nur eine Privatperson ein, wobei wiederum Vermögen und/oder Arbeitgeber und Einkommen nachgewiesen werde muss.
Irgendwie verzwickt, wie ich finde
Wie ist eure Einschätzung?
Dann will ich mal, zwei Frage zum Beweis der Rückkehrwilligkeit:
Situation: Die betroffene Dame stellt Produkte her und verkauft sie in einem Shop/Thailand. Allerdings seit einigen Jahren ohne Gewerbeschein. Davor Gewerbe, offiziell mit Gewerbeschein, aber mit Aufnahme der neuen Tätigkeit gecancelt. Karte noch vorhanden.
Seit Jahren werden Cash-Einnahmen (only) auf ein langjähriges Konto eingezahlt. Und natürlich abgehoben um Lebensunterhalt zu bestreiten (keine Überweisungen von mir oder ähnliches!).
Ich selber lasse die gleiche Art von Produkten in Thailand herstellen. Nun möchte ich die Dame für 1-2 Monaten nach Deutschland einladen.
Idee zur Vorgehensweise: Mit meiner Firma (10+ Jahre) möchte ich einladen. Entweder für Messebesuch ODER um bestimmte Firmen (Produktbedarf) aufzusuchen ODER einfach nur aus Dankbarkeit für Ihre gute Arbeit.
Verpflichtungserklärung, Flugbuchungen, Hotelbuchung, Mietvertrag über 180 qm, Bilanzen, Handelsregisterauszug (meiner Firma), beglaubigtes Einladungsschreiben, Bilder der Produkte, Webshop (meiner Firma) mit Ihren Produkten, Bilder von Ihr und dem Shop, Flyer ihrer Produkte etc. ist alles kein Problem.
Frage 1: Wie belegt sie Ihre Rückkehrwilligkeit? Kein Arbeitgeber, kein Regelmäßiges Gehalt, kein Gewerbeschein. Um es deutlich zu machen: Sie will 100% zurück, und meine Angaben stimmen ebenfalls. Reicht es aus, wenn Sie jetzt zeitnah ein Gewerbe anmeldet (Reisetermin soll schon in 3-5 Monaten sein). Einfach bei der Wahrheit bleiben (schwarz Gewerbe ausgeübt

Frage 2: Lade ich eine Firma (laut Antrag wird hier ja ein Registerauszug und/oder ein "Financial Statement" benötigt? Oder lade ich einfach nur eine Privatperson ein, wobei wiederum Vermögen und/oder Arbeitgeber und Einkommen nachgewiesen werde muss.
Irgendwie verzwickt, wie ich finde
