Wohnrecht

Dann wäre ja alles ok mit diesen Verträgen, aber man liest doch immer wieder von Pleiten, Pech und Pannen, welche solchen Farang-Vertragsbesitzern im Fall von aufkommenden Streitigkeiten mit Thai-Vertragspartnern widerfahren, speziell im Verwandtschaftsbereich. :rolleyes:
 
Dann wäre ja alles ok mit diesen Verträgen, aber man liest doch immer wieder von Pleiten, Pech und Pannen, welche solchen Farang-Vertragsbesitzern im Fall von aufkommenden Streitigkeiten mit Thai-Vertragspartnern widerfahren, speziell im Verwandtschaftsbereich. :rolleyes:
Offensichtlich werden die schlechten Erfahrungen einzelner Farangs mit Thais auf ein nationales Klischee gespiegelt. Sicher bleiben negative Erlebnisse und Erzählungen intensiver in Erinnerung und sollten nicht bagatellisiert werden. Nur hängt auch eine familiäre Verbindung mit Vertrauen zusammen. Hinzu kommt aus welcher gesellschaftlichen und sozialen Umfeld die Angetraute kommt. Das ist in Thailand nicht anders, wie auf der ganzen Welt. Sind die sozialen/ finanziellen Stufen der Partner so unterschiedlich hilft oftmals ein Ehevertrag. In Thailand ist es nunmal nicht möglich, als Ausländer Eigentum zu erwerben. Selbst mit verschiedenen Vereinbarungen, hat der Farang vor Gericht und in der Praxis, bei Differenzen schlechte Karten. Wer also seiner thailändischen Partnerin nicht traut und Verlustängste hat, sollte entweder allein bleiben, oder ihr kein Geld zum Hausbau geben. Dann ist wohl nur Mieten eine Alternative.
Jeder Farang, der auf Freiersfüßen durch Thailand reist, sollte sich mit seiner "Eroberung" vor dem Spiegel betrachten, oft hilft ein nüchterner Blick seine Lage und Chancen richtig einzuordnen.
 
Offensichtlich werden die schlechten Erfahrungen einzelner Farangs mit Thais auf ein nationales Klischee gespiegelt.
Dabei sollte aber nicht übersehen werden, dass nicht nachprüfbar ist, um wie viele Einzelfälle mit schlechten Erfahrungen, die Farangs machen mussten, es sich in Thailand insgesamt handelt.

Denk dabei mal an den Foren- Thread mit dem Titel "Einzelfälle", bei dem es zwar um ein anderes Thema geht, aber an der sich aus den vielen Einzelfällen ergebende Threadlänge ist deutlich zu erkennen , dass es sich tatsächlich um sehr häufig auftretendes Fälle handelt, die dort von Forenmitgliedern aufgelistet und be- bzw. verurteilt werden.

Bei den "Einzelfällen", in denen Farangs schlechte Erfahrungen mit Thais gemacht haben, kannst du sogar mit Sicherheit davon ausgehen, dass davon nur wenige, also "die Spitze eines Eisberges" bekannt werden. Der Rest bleibt verborgen und gelangt nicht an die Öffentlichkeit.

Warum das so ist und die "betroffenen" Farangs sich nicht in Foren oder in anderen sozialen Medien öffentlich über von ihnen ..speziell mit Thai-Verwandtschaft oder sogar mit der TH-Frau .. gemachten schlechten Erfahrungen bei oder nach einem von ihnen bezahlten Land- und Hauskauf/Hausbau beklagen, sollte wohl klar sein: "Wer den Schaden hat, will für den Spott nicht noch selbst sorgen.. "

Forenschreiber machen zum Glück niemals schlechte Erfahrungen mit "ihren" Thais , aber es gibt wohl kaum jemand, der nicht zufällig von schlechten Erfahrungen zu berichten weiß, welche Bekannte oder Freunde leider machen mussten.

Das ermöglicht natürlich eine ganz andere Zählweise von "Einzelfällen" und die führt dann schnell zu einem Ergebnis, wie es im negativen Klischee häufig dargestellt oder "gespiegelt" wird.. ;)
 
Also mir gehoert zum Beispiel die Haelfte des Hauses bzw. dessen Wert bei Scheidung.Sagt sogar das thailaendische Gesetz.
Ich hab da mal fuer einen Freund reingeschaut.
Allerdings gehoeren mir auch die Haelfte der gemeinschaftlichen Schulden.
Das ist zur Zeit nur die Rate fuers Auto von der.Welche ich alle Zwei Jahre durch einen Neuerwerb aktualisiere.
Vertraege ,gleich welcher Art mit Thailaendern kann man gleich auf Klopapier schreiben.
Wirksam sind nur rechtzeitig eingerichtete Mechanismen,die dann im Fall der Faelle greifen.
 
Der Vorwurf , man wolle fehlende Rechte am Grundstück umgehen, könnte aber trotzdem greifen, wenn der Ausländer keine Gegenleistungen für die lt. Vertrag ..angeblich.. erworbenen Rechte nachweisen kann. Wenn z.B. die Gültigkeit eines Mietvertrages im Verwandtschaftskreis angefochten wird, bei dem aber tatsächlich keine Miete bezahlt worden ist, bzw. keine Zahlungen nachgewiesen werden können. Da kommt doch vor Gericht schnell der Begriff: "Scheinvertrag" ins Spiel , wenn es gegen einen Farang geht, den Khon Thai gern loswerden will.. ??
Seit 4 Jahren ueberweise ich jeden Monat 30000 Baht an meine Koechin. Cash bekommt sie nur das Geld ,was in der Woche verbraucht wird.
Wir sind derzeit jeden Monat bei 55000 total.
Auch vorher,also bevor ich nach TH gezogen bin,ist reichlich Knete per Uebrweisung geflossen.
Damit habe ich per bankauszug nachsweislich meine Pacht wohl 5 mal bezahlt. Fuer die Gesamte Laufzeit.
Und Gruende,weshalb ich diese Pacht angestrebt habe,habe ich meinerseits ebenfalls,falls die auf die Idee kommt,oben aufgefuehrte scheingruende ins Spiel zu bringen.
U.a. wollte ich ohne fachfremdes reinquatschen ,welches natuerlich trotzdem staenig geschah,das Haus und alle notwendigen Baumassnahmen fachgerecht ausfuehren. Und da habe ich mit 45 Jahren buckeln auf dem Bau dann wohl eine bessere Expertise im Ruecken als Miss Oberschlau.
Hach und grad faellt mir nich auf,dass mir sogar die Haelfte des Grundstueckes gehoert. Besser gesagt die Haelfte des Wertes zum Zeitpunkt.Da sie es ja nach unserer Eheschliessung erworben hat.Gehoert also zum gemeinsamen Vermoegen.
Also den ganzen Scheiss mit einem Scheinvertrag gegen eine Summe unter Wert des ganzen zu verscherbeln zieht eine Bewertung des Haus und Grundstueckswertes meinerseits nach sich.
Ja und die Haelfte davon gehoert dann mir.
Kuerzlich nach einer erneuten Horroraktion von ihr und meiner entsprechenden Reaktion meinte sie wieder mal,dass ich morgen ausziehen soll und wir ab morgen geschieden sind.
Hab ich ihr nen Zettel gemacht mit der Gegenueberstellung Geld vor der Scheidung gegen Geld nach der Scheidung.
Und dem vorraussichtlichem Zeitraum ,in dem sie wieder in ihrem alten Haus wohnt,welches sehr frei aussah auf dem Foto,welches ich an dem Tag davon gemacht hatte.
Weil ich mal zu der Familie fahren musste um diese zu einem Gespraech mit ihr( das zweite dieser Art) einzuladen.
Das erste fand vor 3 Jahren statt,nachdem ich sie gerade noch so daran hindern konnte mit einem Strick um den Hals vom Balkon zu springen. Weil ich ihr fuer ihr gerade zu erstehendes neues Auto ( Eine Luxuskarrosse vom Typ Mazda 2) keine 50000 baht Ledersitze gewaehren wollte.
Am Tag meines imaginaeren Auszugs und der "Scheidung" war beides dann wiederum vom Tisch.
Macht mich nur betruebt,dass ich ihr das immer wieder neu machen muss.Ich hoffe mal,das bei zu erwartenden hoeheren Frequenzen dieser Gelegenheit mal was haengen bleibt vom vorigen mal.

Baumassnahmen meinerseits auf dem von mir gepachteten Grudstueck? Ich taet als erstes mal mit der billichvariante anfangen. Ein Neubau eines Abschnittes der Grundstuecksbegrenzung mit anschliessendem Baustop nach Abriss der Alten.Muss mich dann mal um meinen kranken Wasserbueffel kuemmern.
 
Seit 4 Jahren ueberweise ich jeden Monat 30000 Baht an meine Koechin. Cash bekommt sie nur das Geld ,was in der Woche verbraucht wird.
Wir sind derzeit jeden Monat bei 55000 total.
Auch vorher,also bevor ich nach TH gezogen bin,ist reichlich Knete per Uebrweisung geflossen.
Damit habe ich per bankauszug nachsweislich meine Pacht wohl 5 mal bezahlt. Fuer die Gesamte Laufzeit.
Und Gruende,weshalb ich diese Pacht angestrebt habe,habe ich meinerseits ebenfalls,falls die auf die Idee kommt,oben aufgefuehrte scheingruende ins Spiel zu bringen.
U.a. wollte ich ohne fachfremdes reinquatschen ,welches natuerlich trotzdem staenig geschah,das Haus und alle notwendigen Baumassnahmen fachgerecht ausfuehren. Und da habe ich mit 45 Jahren buckeln auf dem Bau dann wohl eine bessere Expertise im Ruecken als Miss Oberschlau.
Hach und grad faellt mir nich auf,dass mir sogar die Haelfte des Grundstueckes gehoert. Besser gesagt die Haelfte des Wertes zum Zeitpunkt.Da sie es ja nach unserer Eheschliessung erworben hat.Gehoert also zum gemeinsamen Vermoegen.
Also den ganzen Scheiss mit einem Scheinvertrag gegen eine Summe unter Wert des ganzen zu verscherbeln zieht eine Bewertung des Haus und Grundstueckswertes meinerseits nach sich.
Ja und die Haelfte davon gehoert dann mir.
Kuerzlich nach einer erneuten Horroraktion von ihr und meiner entsprechenden Reaktion meinte sie wieder mal,dass ich morgen ausziehen soll und wir ab morgen geschieden sind.
Hab ich ihr nen Zettel gemacht mit der Gegenueberstellung Geld vor der Scheidung gegen Geld nach der Scheidung.
Und dem vorraussichtlichem Zeitraum ,in dem sie wieder in ihrem alten Haus wohnt,welches sehr frei aussah auf dem Foto,welches ich an dem Tag davon gemacht hatte.
Weil ich mal zu der Familie fahren musste um diese zu einem Gespraech mit ihr( das zweite dieser Art) einzuladen.
Das erste fand vor 3 Jahren statt,nachdem ich sie gerade noch so daran hindern konnte mit einem Strick um den Hals vom Balkon zu springen. Weil ich ihr fuer ihr gerade zu erstehendes neues Auto ( Eine Luxuskarrosse vom Typ Mazda 2) keine 50000 baht Ledersitze gewaehren wollte.
Am Tag meines imaginaeren Auszugs und der "Scheidung" war beides dann wiederum vom Tisch.
Macht mich nur betruebt,dass ich ihr das immer wieder neu machen muss.Ich hoffe mal,das bei zu erwartenden hoeheren Frequenzen dieser Gelegenheit mal was haengen bleibt vom vorigen mal.

Baumassnahmen meinerseits auf dem von mir gepachteten Grudstueck? Ich taet als erstes mal mit der billichvariante anfangen. Ein Neubau eines Abschnittes der Grundstuecksbegrenzung mit anschliessendem Baustop nach Abriss der Alten.Muss mich dann mal um meinen kranken Wasserbueffel kuemmern.
Sieht fast aus, als ob es an der Zeit wäre Mitleid mit dir zu empfinden. Und das ist ehrlich gemeint. Weil das hört sich nicht gut an.
 
Alles halb so wild. Ich bin vorlaeufig noch derAuffassung,dass ich das noch im Griff habe.Und habe mich eingerichtet.
Und einen Plan zu bekommen,zu haben und ihn einzuhalten trainiert das Gehirn,welches ich mir wohl mit ein paar Quatschkoeppen am Steintisch in Pattaya wegsaufen wuerde.

In drei Wochen werd ich wieder mal nen Monat Urlaub machen von der.Da kann sie dann ihre Selbstgespraeche auf Thai in voller Lautstaerke fuehren und meinetwegen jede Nacht um 1 uhr das Haus durchsaugen.
Hat sie auch Ruhe und Zeit nach den Goldbarren und den in TH gesetzlichen Zahlungsmitteln im Kopfkissen zu suchen.
Ueberleg mir noch,ob ich den Vogel mitnehme nach dem letztlichem versuchten Anschlag auf ihn.
Das mit dem Urlaub ist uebrigens ein Ratschlag eines Teilnehmers hier von vor Jahren,als es noch um den Bau der Huette hier ging.
Nur Mopped kauf ich mir keines mehr.Obwohl es mitunter juckt.
 
Alles halb so wild. Ich bin vorlaeufig noch derAuffassung,dass ich das noch im Griff habe.Und habe mich eingerichtet.
Und einen Plan zu bekommen,zu haben und ihn einzuhalten trainiert das Gehirn,welches ich mir wohl mit ein paar Quatschkoeppen am Steintisch in Pattaya wegsaufen wuerde.

In drei Wochen werd ich wieder mal nen Monat Urlaub machen von der.Da kann sie dann ihre Selbstgespraeche auf Thai in voller Lautstaerke fuehren und meinetwegen jede Nacht um 1 uhr das Haus durchsaugen.
Hat sie auch Ruhe und Zeit nach den Goldbarren und den in TH gesetzlichen Zahlungsmitteln im Kopfkissen zu suchen.
Ueberleg mir noch,ob ich den Vogel mitnehme nach dem letztlichem versuchten Anschlag auf ihn.
Das mit dem Urlaub ist uebrigens ein Ratschlag eines Teilnehmers hier von vor Jahren,als es noch um den Bau der Huette hier ging.
Nur Mopped kauf ich mir keines mehr.Obwohl es mitunter juckt.
Ich hab vor Jahren mal in Chiang Rai einen Deutschen getroffen, der hatte seiner Herzallerliebsten für 50.000 € ein Haus gebaut. Als er nach ein paar Wochen "Urlaub" wieder kam, waren die Schlösser ausgetauscht. Ihr Neuer (oder Alter) war wohl Polizist und Rudi war völlig ratlos.
Ist aber jetzt auch ein Extrem-Beispiel.
 
War er denn mit ihr verheiratet? Wenn ja,hat ihr verhalten zum Scheidungsgrund gefuehrt und damit faellt ein Unterhaltsanspruch weg.Auch wenn sie ihren Polizisten nicht heiratet. Falls doch,dann sowieso. Und die Haelfte des Hauswertes ,so waehrend der Ehe angeschafft,steht ihm zu. Sagt das Thai Gesetz.
 
Ich hab vor Jahren mal in Chiang Rai einen Deutschen getroffen, der hatte seiner Herzallerliebsten für 50.000 € ein Haus gebaut. Als er nach ein paar Wochen "Urlaub" wieder kam, waren die Schlösser ausgetauscht. Ihr Neuer (oder Alter) war wohl Polizist und Rudi war völlig ratlos.
Ist aber jetzt auch ein Extrem-Beispiel.
Das kann dir in Südamerika und überall, auch in Deutschland passieren. Eine Garantie für Glückseligkeit gibt es nicht. Was ich zuvor meinte ist, es liegt nicht allein an den Wohlstandsdrang der Thaifamilie, die ihre Tochter dazu treibt einen gut situierten Farang zu nehmen. Sondern auch an den Farang selbst, wenn er auf Freiersfüßen seine Traumfrau erwählt.
 
War er denn mit ihr verheiratet? Wenn ja,hat ihr verhalten zum Scheidungsgrund gefuehrt und damit faellt ein Unterhaltsanspruch weg.Auch wenn sie ihren Polizisten nicht heiratet. Falls doch,dann sowieso. Und die Haelfte des Hauswertes ,so waehrend der Ehe angeschafft,steht ihm zu. Sagt das Thai Gesetz.
Nein, soweit ich weiß, waren die nicht verheiratet. Er ist dann unverichteter Dinge wieder nach Deutschland zurück.
 
Das kann dir in Südamerika und überall, auch in Deutschland passieren. Eine Garantie für Glückseligkeit gibt es nicht. Was ich zuvor meinte ist, es liegt nicht allein an den Wohlstandsdrang der Thaifamilie, die ihre Tochter dazu treibt einen gut situierten Farang zu nehmen. Sondern auch an den Farang selbst, wenn er auf Freiersfüßen seine Traumfrau erwählt.
Würde ich nie bestreiten. Sicher gehören da immer zwei dazu.
 
Deswegen präferiere ich eine Eigentumswohnung, Condo genannt, auf meinem Namen in Bangkok.
Solange man selbst drin wohnt, alles fein.
Problematisch wird es aber, wenn man verkaufen will und die 49%-Quote an Ausländern ist schon voll, dann wird der Käuferkreis eingeschränkt auf Thailänder.
 
Ich gehe aber nicht davon aus, dass hier jemand so naiv ist seiner Freundin, mit der er mehr oder weniger lang liiert ist, ein Haus hinzustellen.
Hier vielleicht zufällig nicht.. ;)
Also den ganzen Scheiss mit einem Scheinvertrag gegen eine Summe unter Wert des ganzen zu verscherbeln zieht eine Bewertung des Haus und Grundstueckswertes meinerseits nach sich.
Ja und die Haelfte davon gehoert dann mir.
Was du in Haus und Grundstück gesteckt hast, gilt lt. Vorstellung der Thaibehörden und -Thaigerichte als Schenkung an die thailändische Person, die dann mit dem von dir stammenden Geld die erforderlichen Käufe von Land (auf ihren Namen natürlich) und Baumaterial vornehmen kann.

Oder wurde das alles auf deinen Namen und von dir (entsprechend nachweisbar mit Rechnung, Quittung..) gekauft und auch die Arbeitslöhne bezahlt ?

Wie denn könnte auch sonst eine "arme" oder ohne nennenswertes Vermögen oder Arbeitslohn dahinlebende Thai solche Ausgaben tätigen ?
Höchstens dann, wenn sie ein großes Darlehn erhält.

Die Vergabe von hohen Darlehnsbeträgen an finanzschwache oder gar arbeitslose Personen jedoch gilt nicht nur Deutschland als "sittenwidrig" und ist deshalb unzulässig. Das TH-Gericht kann deshalb davon ausgehen, dass eine trotzdem stattgefundene Geldüberlassung entweder ein Geschenk war oder dass diese Großzügigkeit des Ausländers nur dem Zweck gedient hat, sich auf diese Art und Weise und unter anschließender Verwendung von "Scheinverträgen" , die mit mittellosen Personen geschlossen werden, in Thailand langfristige Land- und Wohnrechte zu beschaffen. 😲

Dass die Hälfte von Land und Haus dir gehört, kannst du vergessen.. Das meinen viele, bevor sie in Streitfällen von TH-Richtern eines Besseren belehrt werden.

Damit die "spendablen" oder zu leichtgläubigen Farangs wissen, auf was sie sich einlassen und später nicht erschrecken , verlangen die "mitfühlenden" Thaibehörden meines Wissens inzwischen, dass der Ausländer ganz offiziell auf jegliche Rechte an dem mit seinem eingesetzten Geld auf den Namen von Thais erworbenen und eingetragenen Land- und Hausbesitz verzichtet, die ihm als Zahlemann normalerweise zustehen würden. Dazu hat er eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben. Damit ist das Geld weg und steht nicht mehr zu Debatte. Egal, was später in einer TH/Farang-Beziehung noch zu Lasten des Farang passiert.

Du kannst an dieser Vorgehensweise der Thaibehörden auch ganz klar den Willen des TH-Gesetzgebers erkennen. Er begünstigt die Thais und in Streitfällen werden auch die TH-Richter auf jeden Fall so urteilen, dass ihr Urteil dem klar zu erkennenden Willen des Gesetzgebers entspricht.
 
Hier vielleicht zufällig nicht.. ;)

Was du in Haus und Grundstück gesteckt hast, gilt lt. Vorstellung der Thaibehörden und -Thaigerichte als Schenkung an die thailändische Person, die dann mit dem von dir stammenden Geld die erforderlichen Käufe von Land (auf ihren Namen natürlich) und Baumaterial vornehmen kann.

Oder wurde das alles auf deinen Namen und von dir (entsprechend nachweisbar mit Rechnung, Quittung..) gekauft und auch die Arbeitslöhne bezahlt ?

Wie denn könnte auch sonst eine "arme" oder ohne nennenswertes Vermögen oder Arbeitslohn dahinlebende Thai solche Ausgaben tätigen ?
Höchstens dann, wenn sie ein großes Darlehn erhält.

Die Vergabe von hohen Darlehnsbeträgen an finanzschwache oder gar arbeitslose Personen jedoch gilt nicht nur Deutschland als "sittenwidrig" und ist deshalb unzulässig. Das TH-Gericht kann deshalb davon ausgehen, dass eine trotzdem stattgefundene Geldüberlassung entweder ein Geschenk war oder dass diese Großzügigkeit des Ausländers nur dem Zweck gedient hat, sich auf diese Art und Weise und unter anschließender Verwendung von "Scheinverträgen" , die mit mittellosen Personen geschlossen werden, in Thailand langfristige Land- und Wohnrechte zu beschaffen. 😲

Dass die Hälfte von Land und Haus dir gehört, kannst du vergessen.. Das meinen viele, bevor sie in Streitfällen von TH-Richtern eines Besseren belehrt werden.

Damit die "spendablen" oder zu leichtgläubigen Farangs wissen, auf was sie sich einlassen und später nicht erschrecken , verlangen die "mitfühlenden" Thaibehörden meines Wissens inzwischen, dass der Ausländer ganz offiziell auf jegliche Rechte an dem mit seinem eingesetzten Geld auf den Namen von Thais erworbenen und eingetragenen Land- und Hausbesitz verzichtet, die ihm als Zahlemann normalerweise zustehen würden. Dazu hat er eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben. Damit ist das Geld weg und steht nicht mehr zu Debatte. Egal, was später in einer TH/Farang-Beziehung noch zu Lasten des Farang passiert.

Du kannst an dieser Vorgehensweise der Thaibehörden auch ganz klar den Willen des TH-Gesetzgebers erkennen. Er begünstigt die Thais und in Streitfällen werden auch die TH-Richter auf jeden Fall so urteilen, dass ihr Urteil dem klar zu erkennenden Willen des Gesetzgebers entspricht.
Aber ist das nicht gegen die Menschenrechte? Kann man da nicht irgendwo klagen?😌
 
Hier vielleicht zufällig nicht.. ;)

Was du in Haus und Grundstück gesteckt hast, gilt lt. Vorstellung der Thaibehörden und -Thaigerichte als Schenkung an die thailändische Person, die dann mit dem von dir stammenden Geld die erforderlichen Käufe von Land (auf ihren Namen natürlich) und Baumaterial vornehmen kann.

Oder wurde das alles auf deinen Namen und von dir (entsprechend nachweisbar mit Rechnung, Quittung..) gekauft und auch die Arbeitslöhne bezahlt ?

Wie denn könnte auch sonst eine "arme" oder ohne nennenswertes Vermögen oder Arbeitslohn dahinlebende Thai solche Ausgaben tätigen ?
Höchstens dann, wenn sie ein großes Darlehn erhält.

Die Vergabe von hohen Darlehnsbeträgen an finanzschwache oder gar arbeitslose Personen jedoch gilt nicht nur Deutschland als "sittenwidrig" und ist deshalb unzulässig. Das TH-Gericht kann deshalb davon ausgehen, dass eine trotzdem stattgefundene Geldüberlassung entweder ein Geschenk war oder dass diese Großzügigkeit des Ausländers nur dem Zweck gedient hat, sich auf diese Art und Weise und unter anschließender Verwendung von "Scheinverträgen" , die mit mittellosen Personen geschlossen werden, in Thailand langfristige Land- und Wohnrechte zu beschaffen. 😲

Dass die Hälfte von Land und Haus dir gehört, kannst du vergessen.. Das meinen viele, bevor sie in Streitfällen von TH-Richtern eines Besseren belehrt werden.

Damit die "spendablen" oder zu leichtgläubigen Farangs wissen, auf was sie sich einlassen und später nicht erschrecken , verlangen die "mitfühlenden" Thaibehörden meines Wissens inzwischen, dass der Ausländer ganz offiziell auf jegliche Rechte an dem mit seinem eingesetzten Geld auf den Namen von Thais erworbenen und eingetragenen Land- und Hausbesitz verzichtet, die ihm als Zahlemann normalerweise zustehen würden. Dazu hat er eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben. Damit ist das Geld weg und steht nicht mehr zu Debatte. Egal, was später in einer TH/Farang-Beziehung noch zu Lasten des Farang passiert.

Du kannst an dieser Vorgehensweise der Thaibehörden auch ganz klar den Willen des TH-Gesetzgebers erkennen. Er begünstigt die Thais und in Streitfällen werden auch die TH-Richter auf jeden Fall so urteilen, dass ihr Urteil dem klar zu erkennenden Willen des Gesetzgebers entspricht.
Es gibt immer noch Gesetze.Und an die muss sich auch ein Thai Richter halten.
Und Erarbeitetes oder erworbenes Vermoegen waehrend der Ehe ist lt. deren Gesetze gemeinschaftliches Vermoegen,egal wo das Geld herkommt.
Die einzige Erklaerung,die ich unterschrieben habe,ist dass ich im Fall,dass das Geld fuer den Grundstueckserwerb von mir kommt ( kann sein dass da auch was von Schenkung stand) meiner Frau gehoert und ich auf jegliche Ansprueche darauf verzichte. Also keinerlei Rueckzahlung verlangen kann.
In dem Augenblick,wo das Geld dann meiner Frbau gehoert,also als wir bereits verheiratet waren,hat sie mit ihrem Geld dann das Grundstueck erworben. Also wahrend unserer Ehe. Und das ist dann also gemeinschaftliches Vermoegen.
Das H aus habe ich komplett bezahlt. Sie hat lediglich eine teure Sitzschuessel finanziert,auf die sie bestanden hat.
Auch diese Sitzchuessel gehoert zur Haelfte mir.
Thai Gesetz sagt,im Scheidungsfall wird gemeinschaftliches Vermoegen haelftig aufgeteilt.
Welchen Spielraum hat ein Thai richter dann noch?

Es geht auch nicht darum,dass mir die Alte dann meine Haelfte auszahlt oder sie das Haus verkaufen sill,um es auszahlen zu koennen.
Es geht um 2 Sachen.
1. dass sie es nicht so einfach in meiner Abwesendheit oder auch in meinem Beisein verscherbeln kann
Kann sie,aber dann raus mit der Knete.

Und zweitens um laestige Unterhaltszahlungen zu vermeiden.
Thai Gesetz sagt,dass sich diese nach dem Bedarf und der Dauer der Ehe richtet. Da ist einmal von entscheidungen die Rede von der Haelfte der Ehedauer und dann mal von 3 vierteln.
plus der Gemeinschaftlichen Schulden.
Da kann der jetzt meinetwegen 8 Jahre 50000 baht festlegen pro Monat,was ich fuer unwahrscheinlich halte,eher in Richtung 20000.
Das waeren dann 1,9 mio in 8 Jahren.
das lauft dann auf ein Nullsummenspiel heraus.
Ich bin mir sicher,dass sich die Tante schon sehr intensiv mit ihrer Lage auseinander gesetzt hat.Und sich informiert hat.
und " I will kick you out of the house" hatte jeweils eine Restwertzeit einer Flasche bier bei der.
Beim letzten mal hiess es dann auch auf meine Frage am naechsten Tag,ob ich denn nun heute ausziehen soll und ob wir geschieden waeren, " Nein,denn dann haette ich no Money"
Glaub mir,die hat sich ihren Skill fuer den Hausbau und bei allem ,was der Farang vorhat,bei ihren Socialmedia Kontakten geholt.
Oder " On youtube they said...."
Genauso hat sie sich in diversen Scheidungsforen ueber ihre Aussichten informiert.
Sonst haette die das schon lange gemacht. Die Zustaende in denen wir leben,existieren nicht erst seit gestern oder vorige Woche.
Nur dass sie in letzter Zeit ein etwas anderes Level erreicht haben.Weil ich nun 100% gegen halte.

Gestern wollte sie mich wieder auf die Palme bringen.Die hat 3 Stunden lang in Endlosschleife immer wieder den selben bescheuerten Song uebr ihren Bluetoothspeaker runterleiern lassen.Ich merkte nur,wie ich nach ner halben Stunde von einer gewissen Unruhe ergriffen wurde. Bis ich realisierte,dass ich mir den Scheiss jetzt schon ne halbe Stunde anhoeren muss.
Sie war beim Waessern des Rasens und ich hab auf ne Songliste gwechselt und hab meine Hunderunde begonnen.
draussen hoerte ich dann,wie das wieder mit dem Scheiss losging und ich hab Zeit gehabt,wie ich das regeln kann,ohne dass die wieder mit dem Hackmesser vor mir steht.
Ich hab ihr dann gesagt,sie soll entweder den Lautsprecher still legen oder reduzieren oder zur Abwechslung mal was anderes spielen.
Und immer im Kopf behalten,dass sie nicht das macht,was jemand anderes nicht mit ihr tun sollte.
Ich kann das auch.Erinnere dich daran,als ich mal morgens 6 uhr Staub gesaugt habe.Weisst du noch?
Bereits im weg gehen war Ruhe und ich habe mich noch artig bedanken koennen.
Ich kann froh sein,dass die hier nicht zu zweit oder zu dritt sind.
Und weswegen das nun wieder? sie hatte mich vorher wegen Geld fuer ne Akkusaege gefragt,weil sie damit ihre Aeste schneiden wollte.
Was kostet die? 1200 baht.
Abgelehnt.Wieso brauchst du so was? Damit ich es selbst machen kann,den. dich kann ich ja nicht fragen bei deinem " habit"
Du kannst mich fragen,hast du ja bisher immer gemacht. Und nach Geld fragst du ja auch.
Na gut,dann frag ich dich. Kannst du das machen?
ja,natuerlich.
Wann?
Wenn ich Zeit habe.nachdem ich das und das und jenes erledigt habe.
Ich hab dir gesagt,bedenke immer was du machst. Es koennte sein,ich mach das selbe wie du. Und wenn ich von dir etwas will,hast du immer keine Zeit und musst immer erst dieses und jenes erledigen Incl. auf der Toilette sitzen und Internet daddeln..
Dann verkaufe ich mein Gold.
Meinetwegen. Neues gibts aber nicht mehr.
Ja und dann gabs eben die schoene Musik.
Und nach Ende der Musik gabs dann Gesang von ihr selbst.Als Zeichen fuer mich,dass sie eine wunderbare gute Laune hat obwohl sie in Wahrheit voll Scheisse drauf ist.
Ich hab sie singen lassen und sie hat dann von alleine aufgehoert.
Nun kucken wir mal,ob sie demnaechst mit ihrer Akkusaege angerueckt kommt.
Ich muesste mal Tagebuch fuehren. Jeder Tag bringt neue spannende Geschichten.
Die heutigen koennten dann gegen 12 bis 1 Uhr Mittags beginnen. Nachdem sie ihr Schlafgemach verlassen hat.
Momentan geniesse ich meine Taeglichen 6 oder 7 Stunden Ruhe.
 
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