waanjai" schrieb:
Denn die Schufa-Auskunft wird sowohl beim Familienzusammenführungs-, als auch beim Familiennachzugsvisum verlangt.
Wie soll das in der Praxis ablaufen, wenn er in TH heiratet und auf der Botschaft den Visaantrag stellt.
**** Wie bekannt, wird der Visum-Antrag an das Ausländeramt zwecks Zustimmung geleitet. Ausländeramt verlangt vor Erteilung der Genehmigung die Schufa-Auskunft. Will der Ehemann nicht nach der Heirat in Thailand zunächst alleine nach D zurückreisen, wird er das Ausländeramt ohnehin im Vorfeld kontaktieren und um Vorab-Zustimmung bitten. Dann gleiche Anforderung an ihn.
Habe bisher auch keinen einzigen Hinweis für eine rechtliche Grundlage zur erforderlichen Schufa-Auskunft gefunden.
**** Da ich nicht sooo blöde bin, wie hier unterstellt, habe ich dieselbe Frage auch schon gestellt. Aber nicht hier im Board - wo das ziemlich belanglos ist - sondern vor Ort. Die Sachbearbeiter reden sich heraus mit ihrer Berechtigung allen berechtigten Zweifeln nachzugehen. Zudem sei die Auskunft ja keine Auskunft, beantragt durch die Behörde, sondern eine Auskunft beantragt durch den Betroffenen, eine "Selbstauskunft" also. Sag bloß, Dich überrascht solche eine Spitzfindigkeit der Behörden noch?
Gruss waanjai