Schufa-Auskunft zur Heirat?

waanjai" schrieb:
Denn die Schufa-Auskunft wird sowohl beim Familienzusammenführungs-, als auch beim Familiennachzugsvisum verlangt.

Wie soll das in der Praxis ablaufen, wenn er in TH heiratet und auf der Botschaft den Visaantrag stellt.

Habe bisher auch keinen einzigen Hinweis für eine rechtliche Grundlage zur erforderlichen Schufa-Auskunft gefunden.

Gruss
C N X
 
CNX" schrieb:
waanjai" schrieb:
Denn die Schufa-Auskunft wird sowohl beim Familienzusammenführungs-, als auch beim Familiennachzugsvisum verlangt.
Wie soll das in der Praxis ablaufen, wenn er in TH heiratet und auf der Botschaft den Visaantrag stellt.

**** Wie bekannt, wird der Visum-Antrag an das Ausländeramt zwecks Zustimmung geleitet. Ausländeramt verlangt vor Erteilung der Genehmigung die Schufa-Auskunft. Will der Ehemann nicht nach der Heirat in Thailand zunächst alleine nach D zurückreisen, wird er das Ausländeramt ohnehin im Vorfeld kontaktieren und um Vorab-Zustimmung bitten. Dann gleiche Anforderung an ihn.

Habe bisher auch keinen einzigen Hinweis für eine rechtliche Grundlage zur erforderlichen Schufa-Auskunft gefunden.

**** Da ich nicht sooo blöde bin, wie hier unterstellt, habe ich dieselbe Frage auch schon gestellt. Aber nicht hier im Board - wo das ziemlich belanglos ist - sondern vor Ort. Die Sachbearbeiter reden sich heraus mit ihrer Berechtigung allen berechtigten Zweifeln nachzugehen. Zudem sei die Auskunft ja keine Auskunft, beantragt durch die Behörde, sondern eine Auskunft beantragt durch den Betroffenen, eine "Selbstauskunft" also. Sag bloß, Dich überrascht solche eine Spitzfindigkeit der Behörden noch?
Gruss waanjai
 
Hallo waanjai,

zunächst wollen wir mal sachlich bleiben.
Da ich nicht sooo blöde bin, wie hier unterstellt
Das unterstellt hier sicherlich niemand.

Bleiben wir mal bei den Fakten. Der Sachbearbeiter braucht sich nicht rauszureden. Er soll diese Forderung nur untermauern. Und zwar mit Fakten und nicht mit " mit ihrer Berechtigung allen berechtigten Zweifeln nachzugehen."

Eine Selbstauskunft ist grundsätzlich etwas anderes wie eine Schufa-Auskunft. Auch wenn der Betroffene diese selbst beantragt, steht doch irgendwo die indirekte Forderung nach "Schufa". Ansonsten könnte er auch wie bei einer Selbstauskunft üblich, einen "Fragebogen" ausfüllen.

Könnte es sein, dass die Schufa demnächst Büros in der deutschen Botschaft anmietet ?

Sag bloß, Dich überrascht solche eine Spitzfindigkeit der Behörden noch?

Wundert Dich in diesem Bürokratenstaat noch etwas ?

Da dies der erste Fall dieser Art für mich ist, möchte ich auch die rechtlichen Grundlagen für eine solche Forderung der Behörden kennen. Ansonsten wäre es reine Willkür und da gibt es sicherlich auch für die Betroffenen die entsprechenden Rechtsmittel.
Und zwar ohne jetzt einmal über das wenn und aber oder Vor- und Nachteile zu diskutieren.

Gruss
C N X
 
Mang-gon-Jai" schrieb:
@CNX
Ansonsten heiraten in Thailand.
Das interessiert mich jetzt! Bislang dachte ich, dass für die Heirat in Thailand oder in Deutschland (sofern man später in Deutschland gemeinsam leben möchte) die gleichen Papiere vorgelegt werden müssen.
Auf Nachzug der im Ausland geehelichten ausländischen Ehefrau besteht ein Rechtsanspruch:
VwVAuslG
23.1 Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu Deutschen

23.1.0 Die Ansprüche nach § 23 Abs. 1 erster Halbsatz bestehen nur, wenn mit dem Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben muss (§ 23 Abs. 3 zweiter Halbsatz; vgl. Nummer 63.1.2.2), die familiäre Lebensgemeinschaft hergestellt und gewahrt werden soll (§ 17 Abs. 1). § 17 Abs. 2 findet keine Anwendung.

Und das heißt nichts anderes, daß es unabhängig von den Vermögensverhältnissen entschieden wird.

Anders sieht es aus beim Nachzug der Kinder der ausländischen Ehefrau; da werden die Vermögens- und Wohnungsverhältnisse wiederum eingehend geprüft.
 
Habe heute nochmals mit drei verschiedenen Ausländerämtern gesprochen.

Es gibt im Ausländergesetz keine Vorschrift, die die Forderung nach einer Schufa-Auskunft vorgibt. Sollte dies bei einer öffentlichen Behörde gefordert werden, sollte man einmal nach der Rechtsgrundlage fragen.

Bei der Verpflichtungserklärung werden normalerweise die drei letzten Verdienstabrechnungen verlangt. Hat der Antragsteller kein festes Einkommen oder lebt von Ersparnissen, muss lediglich hierüber ein Nachweis erbracht werden (z.B. Bankbescheinigung).

Wenn die Ausländerbehörde warum auch immer Probleme bereitet ist der einfachste Weg, wie schon von mir und auch von @Kali untermauert, die Heirat in Thailand.

Die Familienzusammenführung könnte man ihm nicht verweigern !!

Gruss
C N X
 
Die Familienzusammenführung könnte man ihm nicht verweigern !!
..genau so ist es, wie ich bei einem kleinen Brainstorming mit meinem Abteilungsleiter vom Ausländeramt heute morgen erfahrne habe.
Auf die Schufa-Auskunft angesprochen, antwortete er mir, daß es in der Tat mal überlegt worden sei.
Dann haben allerdings die Rechtsexperten von der Kreisverwaltung zaghaft darauf hingewiesen, daß es dafür keine Rechtsgrundlage gäbe.
Und so ist das vom Tisch - zumindest in Heinsberg.
 
@Kali,

nur was soll er jetzt am besten machen ?

Die Verpflichtungserklärung hat er ja bereits.
Nach meinen Gesprächen heute morgen, würde ich die Forderung des Ausländeramtes ablehnen. Und zwar mit der Begründung, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.

Gruss
C N X
 
Betroffene Antragsteller werden sicherlich mit gemischten Gefühlen lesen, dass vielerorts weniger strikt geprüft wird. Auch was die Bonität anbelangt. In Köln (und wo noch ?) hat man halt einen anderen Weg eingeschlagen und es durch die verschärften Prüfungen sogar "geschafft", die Zahl der Einladungen nahezu zu halbieren. Von rund 30.000 jeweils in den Jahren 2000 und 2001 auf rd. 14.500 (bis 1.11.2003). Sowas könnte natürlich leicht "Schule machen" bei zunehmenden Problemdruck in den Gemeinden. Wohlgemerkt, es geht hier um Prüfungen bei allen Nicht-EU-Ausländern, nicht nur um thailändische Staatsbürger.

Wer als Betroffener all dem ausweichen will, müsste wohl die Zuständigkeiten auf Behördenseite ändern. Oftmals kein leichter oder preiswerter Weg.

Hier erfährt man mehr über die verschärften Verfahren - auch wenn die Schufa-Selbstauskunft im Zeitungsartikel nicht konkret benannt wird - da es hier primär um die Schengen-Visa geht: Gastfreundschaft hat in Köln ihren Preis
 
@ waanjai

Na - der Bericht im KStA ist ja nun schon etwas älter.
Kali hatte in einem vorherigen Posting ja schon einmal erwähnt, dass die Vorlage einer SCHUFA Selbstauskunft bei seiner Ausländerbehörde mal in Betracht gezogen wurde, das aber dann wieder verworfen wurde.

Soll heissen - die in dem Bericht von Januar 2003 beschriebene Vorgehensweise muss heute nicht mehr unbedingt "up to date" sein.

Gruß
Conny

Übrigends : wenn die Ausländerbehörden so an der SCHUFA Auskunft "hängen", könnten die ja selber mit der SCHUFA einen Vertrag abschliessen und die Auskünfte selbst einholen. Wäre dann sehr serviceorientiert ;-D ;-D ;-D
 
Hallo waanjai,

interessanter Artikel, allerdings auch schon über 1 Jahr alt.
Stellt sich die Frage, ob Köln das weiterhin so praktiziert (kann/darf).

Das in Verdachtsmomenten die Ausländerbehörde weitere Papiere/Nachweise fordern kann, ist unbestritten.

Fakt ist aber nach meinen Recherchen auch, dass es keine Schufa-Auskunft ist.

Die im Artikel angesprochene "Arbeitsbescheinigung" stellt momentan aus meiner Sicht für jeden normalen Bürger, der in einem geordneten Arbeitsverhältnis steht, kein Hindernis dar.
Sollte eigentlich jede Personalabteilung "auf Zuruf" austellen können.

Was Köln hier macht oder gemacht hat, trifft ja wie immer die falschen. Steht ja auch im Artikel.
Die Schleusser haben ihre Identität und Kapital. Genau die bekommen ja meistens auch ohne Probleme was sie wollen.

Überlege gerade, was der oberste Dienstherr dazu sagen würde.

Gruss
C N X
 
conny" schrieb:
Soll heissen - die in dem Bericht von Januar 2003 beschriebene Vorgehensweise muss heute nicht mehr unbedingt "up to date" sein.

Von regional Betroffenen zu evtl. regional Betroffenen:
Leider ist es ganz hoch aktuell. Habe sie - die Schufa-Selbstauskunft - im Sommer 2003 für das Heiratsvisum beibringen müssen und noch einmal - in diesem Monat! - für die Familienzusammenführung (Nachzug der Tochter). Natürlich haben wir auch Scherze gemacht, von wegen regionaler Wirtschaftsförderung und ob sie Prozente bekämen und so. Aber in der Sache blieben die hart.

P.S. Wenn ich hier diese Fakten bringe, heißt das nicht, dass ich in jedem Falle auch inhaltlich dafür oder dagegen bin. Will nur informieren, nicht bewerten und insbesondere andere Leute rechtzeitig auf etwas "Neues" aufmerksam machen.
 
CNX" schrieb:
Stellt sich die Frage, ob Köln das weiterhin so praktiziert (kann/darf).
....
Fakt ist aber nach meinen Recherchen auch, dass es keine Schufa-Auskunft ist.
....
Überlege gerade, was der oberste Dienstherr dazu sagen würde.
Zu 1. siehe meine Antwort an Conny vor wenigen Minuten. Wenn ich so etwas nicht definitiv wüßte und/oder am eigenen Leibe nicht erfahren hätte, würde ich es hier nicht posten. Nehme aber auch die Ergebnisse der Recherchen anderer als Fakten an.

Zu 2. in der Tat, es ist eine sogenannte Selbstauskunft. D.h. der Betroffene beantragt sie und darf auch zahlen. Bitte schaut mal unter www.schufa.de für die Terminologie nach.

Zu 3. Vorher hatten wir einen Regierungswechsel im Rat der Stadt Köln. Nach vielen Jahrzehnten SPD-Führung bekamen wir einen CDU-Oberbürgermeister.

P.S. Die Vorlage der Selbstauskunft ist z.Zt. Standard. Wird einem auf einer Liste der beizubringenden Unterlagen mitgegeben. Vergleichbar mit dem Laufzettel, den man vom Standesamt bekommt.
Wird also NICHT erst im Verdachtsfall abverlangt. Bei mir stand nichts in der Auskunft der Schufa. Außer, dass Ebay meine Identität dort überprüft hat - was mich jetzt wohl zu einem Identitäts-überprüften Nittaya-Forum-Mitglied macht oder? :-)
 
P.S. Wenn ich hier diese Fakten bringe, heißt das nicht, dass ich in jedem Falle auch inhaltlich dafür oder dagegen bin. Will nur informieren, nicht bewerten und insbesondere andere Leute rechtzeitig auf etwas "Neues" aufmerksam machen.

... und das finde ich gut so :super:

Gruß
Conny
 
Ich denk´ mal, es ist nicht einfach eine Behörde von einem einmal eingeschlagenen Weg abzubringen. Und das Problem bei mehr oder weniger aggressivem Vorgehen seitens eines Antrags- oder besser Bittstellers ;-D ist ja, daß eine Behörde äußerst ablehnend reagieren kann. Da greifen Beamtens auch schon mal gerne zu dem sogenannten Verwaltungsstreckungsverfahren, das eben auch in keiner Vorschrift auftaucht. Damit wird ein Verhalten beschrieben amtliche Vorgänge - mit möglichst langen Umwegen - auf die Reise zu schicken, im Grunde egal, wohin. Hauptsache, dem Bittsteller geht der Atem aus.

Was vielleicht Sinn machen würde, so es denn auch woanders wie in Köln praktiziert wird (wurde): Beim zuständigen Verwaltungsgericht eine sog. Feststellungsklage einzureichen mit dem Antrag die Rechtmäßigkeit einer solchen Schufa-Auskunft-Einforderung seitens der Ausländerbehörde fest zu stellen.
Sollte allerdings jemand machen, der zur Zeit keine Anträge bei der Ausländerbehörde laufen hat, weil diese sonst auf die spitzbübische Idee kommen könnte, die Anträge bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes auf Eis zu legen.
 
waanjai" schrieb:
Außer, dass Ebay meine Identität dort überprüft hat - was mich jetzt wohl zu einem Identitäts-überprüften Nittaya-Forum-Mitglied macht oder? :-)

War mir neu mit Ebay. Habe mich eigentlich auch nie dafür interssiert. Hm, Nittaya und Schufa und poliz. Führungszeugnis und .... Gute Idee. :lol:

Aber im Ernst. Auch die Stadt Köln, sprich das Ausländeramt hat einen obersten Dienstherren. Habe im Moment jede Menge andere Dinge zu regeln. Wenn es die Zeit zulässt, werde ich mal um eine Stellungnahme der obersten Behörde bitten.

Gruss
C N X
 
Kali" schrieb:
Was vielleicht Sinn machen würde, so es denn auch woanders wie in Köln praktiziert wird (wurde): Beim zuständigen Verwaltungsgericht eine sog. Feststellungsklage einzureichen mit dem Antrag die Rechtmäßigkeit einer solchen Schufa-Auskunft-Einforderung seitens der Ausländerbehörde fest zu stellen.
Sollte allerdings jemand machen, der zur Zeit keine Anträge bei der Ausländerbehörde laufen hat, weil diese sonst auf die spitzbübische Idee kommen könnte, die Anträge bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes auf Eis zu legen.

Ich halte dies für eine sehr gute Idee.
Wer weiß genaueres zu den Kosten der Klage? Kann das jede natürliche Person tun oder besteht schon erstinstanzlich Vertretungszwang?
Könnte es hilfreich sein, wenn mehrere zukünftig Betroffenen, ihre Betroffenheit durch eine bestimmte Verwaltungspraxis im Antrag an das Verwaltungsgericht durch Unterschrift äußern?

Ich sehe in solch´ bekanntermaßen "ernsthaften" Foren wie diesem durchaus ein Podium, wo solche Dinge angeregt und durch sachverständige Beratung weitergebracht werden sollten. Soweit ich mich erinnere, haben in diesem Forum auch schon ´mal Rechtsanwälte geschrieben.
 
Hallo Waanjai. zu den Kosten kann ich nichts sagen, stehen in irgendeiner Gerichtskostenverordnung.
Soweit ich weiß, können Klagen in der ersten Instanz, also beim Verwaltungsgericht, ohne anwaltliche Vertretung eingereicht werden; für die nächsten Instanzen ist wohl Anwaltspflicht.
Doch das sind Formsachen, die man durch einen einfachen Anruf beim Gericht klären kann. Einfach nach dem Sachbearbeiter fragen, der solche Klageschriften entgegen nimmt.
 
Warum gleich an Klageschriften usw. denken.

Wir haben Ausländerbeauftragte, EU-Beauftragte usw.

Es muss nur lange genug in der Presse sein ......

Es scheint ja bisher ein Alleingang von Köln zu sein, oder hat noch jemand weitere Informationen ?

Gruss
C N X
 
CNX" schrieb:
Es scheint ja bisher ein Alleingang von Köln zu sein, oder hat noch jemand weitere Informationen ?
.... und Herford (siehe Thread-Starter)

P.S. Habe soeben noch einmal beim Ausländeramt in Köln nachgefragt.
Die Stadt Köln verlangt die Schufa-Selbstauskunft nun bei allen Verpflichtungserklärungen für Personen, die sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten wollen. Heiratswillige, Familiennachzügler, selbst bei Sprachvisas. Auch bei Heiraten in Thailand würde jetzt so verfahren. In diesem Fall würden dann die Botschaften darauf drängen, hieß es. Was immer das heißt. Als Begründung wurden Verschärfungen genannt, die von seiten des Innenministeriums im Jahre 2002 gekommen seien.
 
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