Rentenzahlungen aus Deutschland/Schweiz eingestellt?

norberti

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frage für jemand anders wie verhält sich das wenn die Rentenzahlung auf ein Bankkonto regelmäßig kommt. Und man sich abgemeldet hat ohne Rentenanstalt Bescheid zu geben wohin man gezogen ist wie verhält es sich mit der Lebensbescheinigung kriegen die davon was mit oder zahlen Sie weiter auf das entsprechende Konto ein?
 
Fragst du für Thomas Anders von ex-Modern Talking ? Ohne Bestätigung der Lebensbescheinigung wird die Zahlung der Rente eingestellt,
 
In welchen Umfang hat sich der Betreffende denn abgemeldet?
Auch von der GKV?
Hat er noch eine deutsche Postadresse?
Ich selbst habe mich vor Jahren auch erst eine ganze Zeit später d
 
In welchen Umfang hat sich der Betreffende denn abgemeldet?
Auch von der GKV?
Hat er noch eine deutsche Postadresse?
Ich selbst habe mich vor Jahren auch erst eine ganze Zeit später d
Tschuldigung, falsch angetippt.

In welchen Umfang hat sich der Betreffende denn abgemeldet?
Auch von der GKV?
Hat er noch eine deutsche Postadresse?
Soweit der Rentenversicherung keine Abmeldung aus Deutschland vorliegt, wird auch keine Lebensbescheinigung gefordert.
Ich selbst habe mich vor Jahren auch erst eine ganze Zeit später dazu entschieden. Zwischenzeitlich wegen Gesundheit auch wieder angemeldet.
Es gibt da einige Probleme, die auftauchen können.
 
Eine Abmeldung hat natürlich Konsequenzen . Man ist in d dann nur noch beschränkt steuerpflichtig und es greift zunächst womöglich die erweiterte steuerpflicht für die nächsten 5 Jahre.
Sozialversicherung, je nach wegzugsland, man hat womöglich keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus der gesetzlichen kranken- und Pflegeversicherung.
Bei der Rente verringern sich möglicherweise die Rentenansprüche .

Das wäre dann schlimmstenfalls strafbar.

Ich würde ihm raten, ehrlich zu bleiben.
 
Eine Abmeldung hat natürlich Konsequenzen . Man ist in d dann nur noch beschränkt steuerpflichtig ...
Kann aber unbeschränkte Steuerpflicht beantragen und damit alle Freibeträge kassieren, falls man nur deutsche Einkünfte erzielt, was bei den meisten der Fall sein dürfte.
 
Kann aber unbeschränkte Steuerpflicht beantragen und damit alle Freibeträge kassieren, falls man nur deutsche Einkünfte erzielt, was bei den meisten der Fall sein dürfte.
Stimmt. Gilt für alle Staatsangehörige eines EU/EWR Staates. Ausländische Einkünfte müssen unterhalb des Steuerfreibetrages bleiben.
 
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