Reise mit "altem" eingeklebten Aufenthaltstitel

BIGD68

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Hallo zusammen,

eine thail. Bekannte mit festem Wohnsitz in Deutschland hat einem abgelaufenen TH-Reisepass mit einem eingeklebten "alten" unbefristeten Aufenthaltstitel und zusätzlich einen gültigen (bis 2034) TH Reisepass. Sie fliegt jetzt nächsten Monat nach Thailand. Kann es bei der Widereinreise nach Deutschland zu Problemen kommen?

Sie will aber nach der Reise jetzt unbedingt diese Chip-Karte beantragen. Termin beim Ausländeramt hat sie schon (Wartezeit 3 Monate).

Viele Grüße D
 
Ja, es kann Probleme geben.
Meine Frau hat einen alten Pass mit eingeklebter unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung und Chipkarte und einen neuen Pass.
Sie wurde von der Fluggesellschaft nicht mitgenommen und es musste ein neues Visum, ,,Rückreise zum deutschen Ehemann,, erteilt werden. Dauer, fast 3 Monate.
 
Die Bekannte fliegt mit Condor und nimmt zur Sicherheit die Anmeldebestätigung von Ihrem Wohnsitz mit. Sollte man ggf. die Fluggesellschaft vorher informieren? Das Flugticket lässt sich leider nicht mehr stornieren und das Ausländeramt ist auf Monate hin ausgebucht. Zudem ist ihr deutscher Ehemann vor kurzem verstorben (die Sterbeurkunde hat sie aber auch zu Sicherheit dabei). Was kann man machen?
 
Ja, es kann Probleme geben.
Meine Frau hat einen alten Pass mit eingeklebter unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung und Chipkarte und einen neuen Pass.
Sie wurde von der Fluggesellschaft nicht mitgenommen und es musste ein neues Visum, ,,Rückreise zum deutschen Ehemann,, erteilt werden. Dauer, fast 3 Monate.

Kann ich nicht verstehen .
Auch meine Frau ist mit abgelaufenen Pass , eingeklebtem unbefristeten AT
und neuem Pass ohne AT nach D. zurückgereist .
Es ist doch klar , sie hat sich in Th. einen neuen Pass machen lassen , der war natürlich ohne jeden Eintrag und mit geänderten
Familiennahmen .
Sie hat bei einchecken und an der Immi beide Pässe vorgelegt und es gab keine Probleme .
Ich hatte 20 Jahre einen abgelaufenen Pass mit US Visum , mußte den immer wieder bei jeder Reise vorlegen .
Aber die Frau hätte mit dem neuen Pass gleich eine neue Karte beantragen sollen .
Aber es ist sicher richtig , abgeändert
auf hoher See und bei th. Behörden ist man in Gottes Hand .
 
Alles gut und schön, aber die Frage ist, ob sie die Airline mitnimmt.
 
Da wird dir wohl nur das Ausländeramt eine Antwort geben können. Wenn es zeitlich noch drin ist, kann man eine ,,Nichterlöschungsanzeige,, beantragen. Versuche das A.A. zu kontaktieren. (Bei uns in Essen geht es nicht, da es keine Ansprechperson gibt)

Sie reist für 4 Wochen nach Thailand. Man kann eine sog. "Vorabzustimmung" wohl bei Ausländeramt beantragen. Aber man bekommt eben Termine nur in weiter Zukunft.
 
Bei unserem Ausländeramt konnten sich immer mal wieder Leute ohne Termin vor Ort vordrängeln. Einen Versuch wäre es vielleicht wert, etwas penetrant auf die Tränendrüse drücken, und die Security macht eine Ausnahme. Ist natürlich blöd für die, die nach Monaten endlich dran sind, aber in so einem Fall....
 
Die Chipkarte zum Aufenthaltstitel gibt es in DE seit 2011. D.h. seit 14 Jahren. Ein Thai Reisepass nach meinem Wissen ist 10 Jahre gültig. Sie hätte, wenn sie den letzten Pass, also ausgestellt 2014, weil wie Du schreibst, ihr neuer Pass bis 2034 gültig ist, bereits eine Chipkarte erhalten haben. Nämlich die passend zur Nr. des Reisepasses von 2014. 2014 wurde kein Aufenthaltsstatus mehr geklebt.

Entweder ist die Geschichte so nicht richtig erzählt oder sie hat bereits kein gültigen Aufenthaltsstatus, weil der nur in Verbindung mit der Nummer des aktuellen Reisepasses gilt.
 
Die Chipkarte zum Aufenthaltstitel gibt es in DE seit 2011. D.h. seit 14 Jahren. Ein Thai Reisepass nach meinem Wissen ist 10 Jahre gültig. Sie hätte, wenn sie den letzten Pass, also ausgestellt 2014, weil wie Du schreibst, ihr neuer Pass bis 2034 gültig ist, bereits eine Chipkarte erhalten haben. Nämlich die passend zur Nr. des Reisepasses von 2014. 2014 wurde kein Aufenthaltsstatus mehr geklebt.

Entweder ist die Geschichte so nicht richtig erzählt oder sie hat bereits kein gültigen Aufenthaltsstatus, weil der nur in Verbindung mit der Nummer des aktuellen Reisepasses gilt.

Das ist grundsätzlich richtig , aber es gibt immer eine Zeit zwischen Erhalt eines neuen Pas mit neuer Nummer und dem Erhalt
einer neuen Karte , denn zum beantragen braucht man die neue Passnummer .
Daher ist immer auch der neue Pass mit der alten Karte gültig .
 
Die Chipkarte zum Aufenthaltstitel gibt es in DE seit 2011. D.h. seit 14 Jahren. Ein Thai Reisepass nach meinem Wissen ist 10 Jahre gültig. Sie hätte, wenn sie den letzten Pass, also ausgestellt 2014, weil wie Du schreibst, ihr neuer Pass bis 2034 gültig ist, bereits eine Chipkarte erhalten haben. Nämlich die passend zur Nr. des Reisepasses von 2014. 2014 wurde kein Aufenthaltsstatus mehr geklebt.

Entweder ist die Geschichte so nicht richtig erzählt oder sie hat bereits kein gültigen Aufenthaltsstatus, weil der nur in Verbindung mit der Nummer des aktuellen Reisepasses gilt.
Das Problem war ihr und mir bis Dato nicht bekannt. Ich würde erst durch Zufall durch einen Artikel im Internet drauf aufmerksam. Natürlich war sie die letzten Jahre auch in Thailand und die Rückreise ging auch immer problemlos. Ich denke, hier war auch wohl etwas "Glück" mit dabei. Jetzt wollte ich es eben mal genauer wissen.
 
Die Chipkarte zum Aufenthaltstitel gibt es in DE seit 2011. D.h. seit 14 Jahren. Ein Thai Reisepass nach meinem Wissen ist 10 Jahre gültig. Sie hätte, wenn sie den letzten Pass, also ausgestellt 2014, weil wie Du schreibst, ihr neuer Pass bis 2034 gültig ist, bereits eine Chipkarte erhalten haben. Nämlich die passend zur Nr. des Reisepasses von 2014. 2014 wurde kein Aufenthaltsstatus mehr geklebt. Entweder ist die Geschichte so nicht richtig erzählt oder sie hat bereits kein gültigen Aufenthaltsstatus, weil der nur in Verbindung mit der Nummer des aktuellen Reisepasses gilt.
Im überforderten Berlöin laufen heute noch viele Ausländer mit geklebtem Aufenthaltstitel rum, da die Ausländerbehörde einfach nicht nachkommt. Man liest dann "Klebe-Etiketten von unbefristeten Aufenthaltstiteln, die vor dem 01.09.2011 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig. Dies gilt ebenso für die Aufenthaltstitel, die ab dem 01.09.2011 als Klebe-Etikett mit dem rechtlichen Hinweis „§ 78a AufenthG“ ausgestellt wurden."

Quelle: Ausländerbehörde Berlin
 
Im überforderten Berlöin laufen heute noch viele Ausländer mit geklebtem Aufenthaltstitel rum, da die Ausländerbehörde einfach nicht nachkommt. Man liest dann "Klebe-Etiketten von unbefristeten Aufenthaltstiteln, die vor dem 01.09.2011 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig. Dies gilt ebenso für die Aufenthaltstitel, die ab dem 01.09.2011 als Klebe-Etikett mit dem rechtlichen Hinweis „§ 78a AufenthG“ ausgestellt wurden."

Quelle: Ausländerbehörde Berlin
"Auf dem Vordruckmuster ist kenntlich zu machen, dass es sich um eine Ausstellung im Ausnahmefall handelt."

Sollte das Ausländeramt keine Bescheinigung im Ausnahmefall ausstellen, würde vielleicht eine Fiktionsbescheinigung helfen.

Falls man in Flughafen Nähe wohnt, kann man beim Grenzschutz alles weitere klären.

Eigentlich müsse doch zumindest eine Terminbestätigung der Ausländebehörde
Vorliegen.
 
"Auf dem Vordruckmuster ist kenntlich zu machen, dass es sich um eine Ausstellung im Ausnahmefall handelt."

Sollte das Ausländeramt keine Bescheinigung im Ausnahmefall ausstellen, würde vielleicht eine Fiktionsbescheinigung helfen.

Falls man in Flughafen Nähe wohnt, kann man beim Grenzschutz alles weitere klären.

Eigentlich müsse doch zumindest eine Terminbestätigung der Ausländebehörde
Vorliegen.
Eine Terminbestätigung des Auslandsamts liegt vor und wird die Bekannte als Ausdruck auch dabei haben. Außerdem Anmeldebestätigung am gemeldeten Wohnort. Ob das ausreicht, wenn man am Condor check-in dem wahrscheinlichen Thai Personal die Unterlagen vorlegt?
 
Im überforderten Berlöin laufen heute noch viele Ausländer mit geklebtem Aufenthaltstitel rum, da die Ausländerbehörde einfach nicht nachkommt. Man liest dann "Klebe-Etiketten von unbefristeten Aufenthaltstiteln, die vor dem 01.09.2011 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig. Dies gilt ebenso für die Aufenthaltstitel, die ab dem 01.09.2011 als Klebe-Etikett mit dem rechtlichen Hinweis „§ 78a AufenthG“ ausgestellt wurden."

Quelle: Ausländerbehörde Berlin
Gilt das jetzt nur für Berlin oder für alle Aufenthaltstitel?
 
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