Probleme mit der Deutschen Botschaft in Bangkok bez. Erreichbarkeit !

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Sollte es wieder nicht klappen,auch nicht über Vorgesetzten

Beim Auswärtigen Amt Berlin Dienstaufsichtsbeschwerde .........
Das habe ich bereits am Anfang in meiner Referendarzeit für den höheren technischen Verwaltungsdienst gelernt:

"Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist form-, frist- und zwecklos!":unsure:
 
Ich haette da gern mal ein Problem.
Mein Pass gilt noch bis September 2027.Meine Aufenthaltsbewilligungb muss ich im Dezember erneut beantragen.
Geht das mit diesem Pass noch oder muss ich bereits jetzt mit dem neuen antreten? Wenn ihr das nicht wisst,muss ich meiner Mitbewohnerin auf die Gebaermutter gehen,damit die bei der Immi anruft.

Hab grad mal geschaut,was die Botschaft an Dokumenten sehen will. also Geburtsurkunde oder Heitatsurkunde,etwas,wo meine Namensfuehrung hervorgeht. Die wollen also auch meinen Maedchennamen wissen.
Geburtsurkunde muesste noch in dem haufen liegen,wo meine ganzen Heiratsdokumente von vor 14 Jahren herum schwirren.
Heiratskram krieg ich auch zusammen.
Die wollen aber auch ne Abmeldungsbescheinigung aus D haben,wenn im Pass ne deutsche Adresse steht.Na ob ich die noch finde.
Ich bin grad dabei,meinen Rentenscheiss zusammen zu glauben. Bis jetzt hab ich ja schon mal was gefunden,aber nicht ohne den ganzen Stapel Papierkram auseinander zu nehmen.

Oh Mann,wie ich das hasse.Bankscheiss war ja ein Kinderspiel dagegen.Konnten die uns damals nicht einfach in der Hoehle lassen und uns paar Glasperlen hinschmeissen?
 
6 Monate vorher einen neuen Pass beantragen. Habe ich ebenso gemacht.
und das neue EOS in den neuen Pass, Passänderung wird dann gleich mit durchgeführt auf der Immi
 
Im Reisepass steht doch keine deutsche Anschrift/ Adresse. Die wird doch nur im PA festgehalten. Theoretisch bekommst Du nur das EOS, solange Dein Pass gültig ist, also bis September.
 
Zitat:
Die Botschaft stellt grundsätzlich keine Bescheinigungen zur Übertragung des thailändischen Visums in den neuen deutschen Pass für die thailändische Immigrationsbehörde aus.

Lediglich in Ausnahmefällen (Passverlust, Namensänderung) wird die Bescheinigung zur Übertragung des Visums weiterhin auf Antrag von der Botschaft ausgestellt.

Zitat Ende

Und was soll das jetzt wieder darstellen? Muss ich dann wieder einen Berghang abholzen lassen,damit die Immi genug Papier fuer den Nachtrag des Visums hat? Oder wie funktioniert das?
 
Man macht Ihr das kompliziert
Jetzt neuen Pass beantragen und das EOS (Visum) vom Dezember in den neuen Pass.
Die Rest Pass Laufzeit kannst vergessen mit all den Komplikationen
 
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