Otto-Nongkhai
Senior Member
Mein Sohn ist in Thailand geboren.
Das Familienbuch habe ich aus Deutschland ,weil mein Sohn dort ein paar Jahre gelebt hat.
Ging frueher immer davon aus ,dass das Familienbuch ,hier nur Blattform ,reicht ,bis das Standesamt in D mir bei unserer Tochter sagte,ich soll fuer Tochter eine Deutsche-Europaeische Geburtsurkunde machen lassen.
Habe ich auch sofort gemacht ,da sie in D angemeldet war.Kosten ca 100 Euro.
Bei meinem Sohn habe ich das nicht gemacht ,da er in Thailand lebt.
Jetzt ,bei den Schwierigkeiten mit dem Deutschen Pass ,
weil angeblich Orginalunterlagen im Archiv nicht mehr vorhanden sind ,
habe ich bei der Gemeinde in D nachgefragt.
Mein Sohn hat Wohnsitz in Thailand und muss zwingend den Antrag bei der D.B.stellen.
Die leitet den Antrag weiter an das Deutsche Standesamt des letzten Wohnsitzes ,
die prueft,stellt die Urkunde aus und schickt sie an die D.B..
So ist der Ablauf und zustaendig ist das Konsulat 13 der D.B.
Steht genauso in dem Merkblatt der D.B. in Bangkok.
Nachbeurkundung der Geburt bei Erwachsenen !
Das Deutsche Familienbuch ist kein Nachweis ,nach deren Aussage !!!
Einen Termin bekommt man auch nur vom Konsulat 13 zwecks Einreichung-Pruefung der orginal Unterlagen ,aber die ruehren sich nicht.
Habe jetzt keine Lust die Bestimmungen hier rauszusuchen,Unterlagen liegen auch in Thailand .
Vergessen wir diesen Thread ,nach euren Antworten habt ihr keine Ahnung und
darum ist meine Fragestellung ein Schuss in den Ofen !!!
Das Familienbuch habe ich aus Deutschland ,weil mein Sohn dort ein paar Jahre gelebt hat.
Ging frueher immer davon aus ,dass das Familienbuch ,hier nur Blattform ,reicht ,bis das Standesamt in D mir bei unserer Tochter sagte,ich soll fuer Tochter eine Deutsche-Europaeische Geburtsurkunde machen lassen.
Habe ich auch sofort gemacht ,da sie in D angemeldet war.Kosten ca 100 Euro.
Bei meinem Sohn habe ich das nicht gemacht ,da er in Thailand lebt.
Jetzt ,bei den Schwierigkeiten mit dem Deutschen Pass ,
weil angeblich Orginalunterlagen im Archiv nicht mehr vorhanden sind ,
habe ich bei der Gemeinde in D nachgefragt.
Mein Sohn hat Wohnsitz in Thailand und muss zwingend den Antrag bei der D.B.stellen.
Die leitet den Antrag weiter an das Deutsche Standesamt des letzten Wohnsitzes ,
die prueft,stellt die Urkunde aus und schickt sie an die D.B..
So ist der Ablauf und zustaendig ist das Konsulat 13 der D.B.
Steht genauso in dem Merkblatt der D.B. in Bangkok.
Nachbeurkundung der Geburt bei Erwachsenen !
Das Deutsche Familienbuch ist kein Nachweis ,nach deren Aussage !!!
Einen Termin bekommt man auch nur vom Konsulat 13 zwecks Einreichung-Pruefung der orginal Unterlagen ,aber die ruehren sich nicht.
Habe jetzt keine Lust die Bestimmungen hier rauszusuchen,Unterlagen liegen auch in Thailand .
Vergessen wir diesen Thread ,nach euren Antworten habt ihr keine Ahnung und
darum ist meine Fragestellung ein Schuss in den Ofen !!!

