socky7
Senior Member
Diesen Text - insbesondere über die Ausnahmen - sollten die Betroffenen dreimal durchlesen, bevor sie den Stress beginnen:
www.mth-partner.de
Ausländerrecht: Der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG)
Will ein deutscher Staatsangehöriger oder ein Ausländer seinen Ehegatten nach Deutschland holen, muss dieser ein wenig Deutsch sprechen können.

