Immigration

Du hast doch meine Unterlagen eingesehen,deshalb frage ich Dich,was die Dumme Bemerkung soll!

"Beim Finanzamt hast du doch auch eine Veranlagung entgegen dem DBA hingenommen"

"Nach DBA ist das eindeutig."


Du hast anhand meiner Untelagen gesehen das ich in Deutschland keine Steuer zahle,und somit in Thailand Steuerpflichtig bin!

Geht es Dir nur darum etwas negatives zu schreiben...Dann mach!
Die Steuerpflicht bestimmt sich nach Gesetz und Abkommen, nicht danach, wo du zahlst.

Es ging mir bei meiner Bemerkung darum, dass du hier groß tönst, du würdest eine von den Gesetzen und Verwaltungsanweisungen abweichende Handhabung nicht hinnehmen. Zum einen lässt sich das leicht sagen, solange man nicht selbst betroffen ist, zum anderen ist diese Heransgehensweise offensichtich selektiv, wenn es dir passt.
 
Legalisierte Rentenbescheinigung?
Bei "meiner" Immigration hat allein der Bescheid der Deutschen Botschaft ausgereicht.
Das war früher auch nicht erforderlich, im laufe der Zeit sind immer mehr Auflagen dazu gekommen, am 20 Februar werde ich die nächste EOS einreichen, um der Beamtin eine Freude zu bereiten habe ich einen Stapel Papier vorbereitet.
Alle Jahre wieder das leidige Thema Aufenthaltserlaubnis für weitere 365 Tage beantragen, bekanntlich hat jede Immigration da ihre eigenen Vorstellungen, hier in Suphanburi sind die für mich wie folgt.
- TM 7 Antrag Rentner
- STM2
- Belehrung Visa Overstay
- Alle Seiten vom Passport kopieren
- Kopie TM30 und 90 Tagemeldung
- Rentenbescheinigung der Deutschen Botschaft
- Rentenbescheinigung Legalisierung durch Department of Consular Affairs, Chaeng Watthana
- Bankbuch der Ehefrau, ich selbst habe kein Konto in Thailand, mit Nachweis von monatlichen Zahlungseingängen von 65000 THB, natürlich alle Seiten in Kopie- Heiratsurkunde übersetzt, beglaubigt von deutscher Botschaft plus Legalisierung durch Department of Consular Affairs, Chaeng Watthana, Grund dafür das Konto wird geführt auf den Namen meiner Ehefrau.
Für alle Fälle werden wir weitere Unterlagen bereit halten.
- Hausbuch Ehefrau, ID Card,
- Gelbes Hausbuch Pink ID Card
- Nachweis meiner TIN
Alles plus Kopie und Unterschrift.
 
Die Steuerpflicht bestimmt sich nach Gesetz und Abkommen, nicht danach, wo du zahlst.

Es ging mir bei meiner Bemerkung darum, dass du hier groß tönst, du würdest eine von den Gesetzen und Verwaltungsanweisungen abweichende Handhabung nicht hinnehmen. Zum einen lässt sich das leicht sagen, solange man nicht selbst betroffen ist, zum anderen ist diese Heransgehensweise offensichtich selektiv, wenn es dir passt.
"Die Steuerpflicht bestimmt sich nach Gesetz und Abkommen, nicht danach, wo du zahlst"


Das GEGENTEIL, habe ich Dir ja wohl schriftlich nachgewiesen! Grau ist eben alle Theorie ..;)..

Wenn es also in Sache Einkommenssteuer nicht so geht wie Du es Dir vorstellst, dann wechselst Du eben schnell das Thema!

An Hand meiner Unterlagen, hast Du ja gesehen das ich in Deutschland keine Steuern zahle, wieso auch immer, und das ich seit 1988 eine Pension beziehe sowie seit 2016 auch noch eine Rente dazu.

"Es ging mir bei meiner Bemerkung darum, dass du hier groß tönst, du würdest eine von den Gesetzen und Verwaltungsanweisungen abweichende Handhabung nicht hinnehmen."

Das wiederum ist nur Deine Vermutung!

Ich war schon in Deutschland nicht „Obrigkeitshörig“ und das bin ich auch in Thailand nicht!

Aber das muss ich Dir ja nicht beweisen, oder nachweisen, wie mit meiner Einkommenssteuer, das würde mir zu weit führen!

Also Deine Herangehensweise ist wohl auch selektiv!

Ich gewinne langsam den Eindruck, dass es sich hier um eine typisch „Deutsche Neiddebatte" handelt!

So kann ich so manche Äußerung hier, schon verstehen, aber es scheint alleine diese Tatsache einige schon zu provozieren,das ich
im Alter von 35 Jahren aus der Arbeitswelt ausgestiegen bin,und eben schon 39 Jahre Urlaub mache!

Damit schließe ich von meiner Seite aus das Thema,weil es mir einfach Langweilig wird auf Unerstellungen und Vermutungen
zu reagieren!
 
Nur für mein Verständnis.
Du hast dem @Chak deine Unterlagen zur Prüfung gesendet?
(völlig wertfrei von mir)
Ja!

Er hat ja auch schon hier geschrieben: "Buddy zahlt tatsächlich keine Lohnsteuer******" aber was Ihn nicht daran hindert laufend das DBA Deutschland/Thailand zu strapazieren!


Und wenn Ihm das mit meiner Steuer nicht angenehm ist,dann kommen eben solche Sprüche wie z.B.

"Das klingt irgendwie nicht so recht nach dienstunfähig."

"Du willst doch nur noch provozieren."

Vermutungen,unschöne Unterstellungen,das muss ich mir nicht mehr antun, deswegen bin ich jetzt auch,für mich,raus,aus dem Thema!

Wünsche noch eine schöne stressfreie Diskussion hier.......
 
@Chak " Beim Finanzamt hast du doch auch eine Veranlagung entgegen dem DBA hingenommen."

Wie Du ja weißt,zahle ich ja in Deutschland keine Steuer


@ Horst" Vor dem Finanzamt hat er halt etwas Bammel"

Wenn man von etwas keine Ahnung hat, oder den Einzelfall nicht kennt, einfach mal die Füße still halten...Mal nett umschrieben ;-)




Deswegen zahle ich meine Steuer eben in Thailand!
Nach Deinen eigenen Angaben hast Du seit vielen Jahren gegen die thailändischen Steuergesetze verstoßen und Steuern in thailand hinterlegen.

Das auch noch mehrmals zu veröffentlichen ist an Klugheit und Bescheiden nicht zu toppen, um mich mal zurückhaltend auszudrücken.

Überheblichkeit gepaart mit Geschwätzigkeit sind gefährliche
Eigenschaften.

Nun schlafe ruhig , das Thema ist abgeschlossen.
 
"Die Steuerpflicht bestimmt sich nach Gesetz und Abkommen, nicht danach, wo du zahlst"


Das GEGENTEIL, habe ich Dir ja wohl schriftlich nachgewiesen! Grau ist eben alle Theorie ..;)..

Wenn es also in Sache Einkommenssteuer nicht so geht wie Du es Dir vorstellst, dann wechselst Du eben schnell das Thema!

An Hand meiner Unterlagen, hast Du ja gesehen das ich in Deutschland keine Steuern zahle, wieso auch immer, und das ich seit 1988 eine Pension beziehe sowie seit 2016 auch noch eine Rente dazu.
Warum gehst du bei dem Thema so ab? Das spricht nicht gerade dafür, dass du dir deiner Sache sicher bist.
Man kann natürlich wie Habeck meinen, der Staat mache keine Fehler. Meine berufliche Erfahrung sagt allerdings was anderes, sonst hätten wir im letzten Jahr nicht 30 bis 40 Einsprüche eingelegt. Deine Einkommensteuererklärung beweist lediglich, wie ein Beamter in deinem Finanzamt das sieht, mehr nicht.
"Es ging mir bei meiner Bemerkung darum, dass du hier groß tönst, du würdest eine von den Gesetzen und Verwaltungsanweisungen abweichende Handhabung nicht hinnehmen."

Das wiederum ist nur Deine Vermutung!

Ich war schon in Deutschland nicht „Obrigkeitshörig“ und das bin ich auch in Thailand nicht!
Du hast dich also bereits erfolgreich gegen die Entscheidung einer thailändischen Behörde auf dem Rechtswege gewehrt?
 
Gerne wiederhole ich meine Frage vor ein paar Tagen.... Mit wem sollte ich mich hier im Forum streiten, ggg. Aber es macht spass hier zu lesen.
 
Alle Jahre wieder das leidige Thema Aufenthaltserlaubnis für weitere 365 Tage beantragen, bekanntlich hat jede Immigration da ihre eigenen Vorstellungen, hier in Suphanburi sind die für mich wie folgt.
- TM 7 Antrag Rentner
- STM2
- Belehrung Visa Overstay
- Alle Seiten vom Passport kopieren
- Kopie TM30 und 90 Tagemeldung
- Rentenbescheinigung der Deutschen Botschaft
- Rentenbescheinigung Legalisierung durch Department of Consular Affairs, Chaeng Watthana
- Bankbuch der Ehefrau, ich selbst habe kein Konto in Thailand, mit Nachweis von monatlichen Zahlungseingängen von 65000 THB, natürlich alle Seiten in Kopie- Heiratsurkunde übersetzt, beglaubigt von deutscher Botschaft plus Legalisierung durch Department of Consular Affairs, Chaeng Watthana, Grund dafür das Konto wird geführt auf den Namen meiner Ehefrau.
Für alle Fälle werden wir weitere Unterlagen bereit halten.
- Hausbuch Ehefrau, ID Card,
- Gelbes Hausbuch Pink ID Card
- Nachweis meiner TIN
Alles plus Kopie und Unterschrift.
Wir kommem gerade zurück von der Immigration Suphanburi, zu den aufgeführten Unterlagen haben wir noch ein Bank Statement vorgelegt, in der neuen Immigration waren wir gegen 13:15 die einzigen Kunden.
Die Beamtin war anscheinend sehr erfreut über den Stapel Papiere und hatte nichts zu beanstanden, die TIN hat sie entgegengenommen, wäre aber wohl nicht unbedingt erforderlich, insgesamt ein sehr guter Service in freundlicher Atmosphäre.
Einige Unterlagen waren dann doch nicht erforderlich, besser so als nochmal hin und her zu fahren, jetzt habe ich erstmal wieder ein Jahr Ruhe.
 
diesen voreilenden Gehorsam hat sich die Offizierin mit Sicherheit notiert u. wird Dich nächstes Jahr danach fragen (wenn Du die Belege natürlich nicht dabei haben wirst)
Wie kommst du auf so eine absurde Schlussfolgerung? Ich bin damit gut gefahren und werde das im nächsten Jahr auch so handhaben und alle Unterlagen, die ich zur Verfügung habe vorlegen, unabhängig davon, ob die Immigration sie tatsächlich benötigt.
 
Vermute nur,was wir nicht hoffen ,eine Scheidung wäre oder deiner Frau etwas passiert,das du ohne gültigen Rentnervisum dastehst
Mein Rentner EOS wurde heute verlängert auf 26 Februar 2026, auf Basis Rentenbescheinigung der Deutschen Botschaft, falls der Fall eintritt habe ich immer noch die Möglichkeit ein Bankkonto in Thailand zu eröffnen, bleibt die Frage ob ich dann die Rückwanderung nach Deutschland vorziehe.
 
Bei einem "O" Visa auf Rentnerbasis,brauchst Du doch kein Bankbuch vorzeigen.

Es genügt doch der Einkommensnachweis!

Auch nicht das Du verheiratet bist,das verstehe ich nicht?
 
Bei einem "O" Visa auf Rentnerbasis,brauchst Du doch kein Bankbuch vorzeigen.

Es genügt doch der Einkommensnachweis!

Auch nicht das Du verheiratet bist,das verstehe ich nicht?
Meine Immi Suphanburi will 65.000 THB monatlich sehen, aber egal die brauchen wir sowieso zum Lebensunterhalt hier.
 
Sehen Sie doch an Hand der Einkommensbescheinigung. Eine Pflicht zur Überweisung besteht nicht!

Ich mache seit 24 Jahren mein EOS auf Rentnerbasis „O“ Visa. Einen Nachweis für einen Geldeingang auf ein Thai Konto gab es bis Heute nicht!

Belege:

Mein Reisepass, meine Einkommensbescheinigung, plus selbige in Kopie von der Zahlstelle der Rente/Pension, mein „Gelbes Hausbuch“, das war es auch schon!

Wer kein „Gelbes Hausbuch hat, der zeigt eben sein “COS“ von der Immigration vor, das "Certification of Stay"
 
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