Führerschein Prüfung für Farangs


Ah ja, .....
 
............... und ich bin seit 66 Jahren Rentner und habe im Lotto gewonnen. 🤣
Ich bekomme erst seit 9 Jahren Altersrente,aber meine Pension seit 37 Jahren.

Da habe ich wohl etwas falsch gemacht?

Wieso Spencer ab dem 3.Lebensjahr Rente bekommt,wüsste ich schon gerne !

Behindertenrente geht ja in dem Alter noch nicht... ;-)
 
Ich bekomme erst seit 9 Jahren Altersrente,aber meine Pension seit 37 Jahren.

Da habe ich wohl etwas falsch gemacht?

Wieso Spencer ab dem 3.Lebensjahr Rente bekommt,wüsste ich schon gerne !

Behindertenrente geht ja in dem Alter noch nicht... ;-)

Spencer bezog sich auf einen Sketch von Loriot in dem es um die Versprecher eines Lottogewinners geht.
 
1.) Der internationale Führerschein ( nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968.)
ist in Verbindung mit dem deutschen ( nationalen ) Führerschein grundsätzlich 3 Jahre lang gültig - richtig ?

2.) Dieser internationale Führerschein ist in Thailand ab Einreise nur für 3 Monate gültig -
danach muss man einen TH-Führerschein besitzen -
richtig ?

Und nun meine Frage :

Erneuert sich diese 3-Monats-Gültigkeit auch für eine Wiedereinreise nach Grenzübertritt -
oder ist vielmehr die Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb einer bestimmten Frist maßgeblich ?
Wie lange ist in diesem Fall dann diese Frist ?
 
1.) Der internationale Führerschein ( nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968.)
ist in Verbindung mit dem deutschen ( nationalen ) Führerschein grundsätzlich 3 Jahre lang gültig - richtig ?

2.) Dieser internationale Führerschein ist in Thailand ab Einreise nur für 3 Monate gültig -
danach muss man einen TH-Führerschein besitzen -
richtig ?

Und nun meine Frage :

Erneuert sich diese 3-Monats-Gültigkeit auch für eine Wiedereinreise nach Grenzübertritt -
oder ist vielmehr die Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb einer bestimmten Frist maßgeblich ?
Wie lange ist in diesem Fall dann diese Frist ?
Innerhalb der Gesamtgeltungsdauer des Internationalen startet die 3 Monatsfrist bei jeder Aus- und Wiedereinreise neu. Du darfst nach jeder Einreise wieder 3 Monate damit fahren.
 
Nun, ich bin froh den thail. 'Lappen' seit ca 15 Jahren zu haben.
Ist ganz nützlich als ID Ersatz, wichtiger für mich ist allerdings, dass alles was in Thailand in Bezug auf Verkehrsverstößen bis hin zum Unfall über den thail. Führerschein abgewickelt wird.
Kein Brauner kriegt meinen deutschen Führerschein in die Hand.
P.S. Hatte zwar schon den einen oder anderen Verkehrsverstoß, hauptsächlich Geschwindigkeit, fahre aber nach wie vor unfallfrei!
 
Bei meiner letzten Thai FS Verlaengerung in 2024 wollte das DLT an der Sukhumvit in Bangkok diese rosa ID plus das gelbe Hausbuch.

hihi, auch für damalige Kaum- Befürworter der pink ID stellen sich inzwischen Vorteile des Kärtchens ein; ich war immer positiv angetan von den Einsatzmöglichkeiten. Bis heute ist die fehlende Maschinenlesbarkeit allerdings ein Manko
 
Innerhalb der Gesamtgeltungsdauer des Internationalen startet die 3 Monatsfrist bei jeder Aus- und Wiedereinreise neu. Du darfst nach jeder Einreise wieder 3 Monate damit fahren.
In Deutschland ist das nicht so. Entscheidend ist nicht die Ein- und Ausreise, sondern ob es einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland gibt. Sobald man in Deutschland gemeldet ist (Wohnsitz / Hauptaufenthalt mind. 185 Tage im Jahr), läuft die 6-Monats-Frist für die ausländische Fahrerlaubnis. Eine Aus- und Wiedereinreise startet die 6 Monate nicht neu. Ich kenne eine Thai, die über Jahre mit dem Thai FS in D gefahren ist bis sie erwischt wurde, obwohl erst kürzlich wieder eingereist. Sie hatte aber einen eAT und seit Jahren einen D Wohnsitz.

Ich meine, das ist mit dem Wohnsitz und Internationalem FS in Thailand genau so, nur liegt die Frist bei 90 Tagen ab Anmeldung eines Wohnsitzes. Danach verlängert sich auch in TH die Frist bei Wiedereinreise nicht. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass es keiner merkt, wenn man in TH einen Internationalen FS vorzeigt und vor weniger als 90 Tagen eingereist ist.
 
In Deutschland ist das nicht so. Entscheidend ist nicht die Ein- und Ausreise, sondern ob es einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland gibt. Sobald man in Deutschland gemeldet ist (Wohnsitz / Hauptaufenthalt mind. 185 Tage im Jahr), läuft die 6-Monats-Frist für die ausländische Fahrerlaubnis. Eine Aus- und Wiedereinreise startet die 6 Monate nicht neu. Ich kenne eine Thai, die über Jahre mit dem Thai FS in D gefahren ist bis sie erwischt wurde, obwohl erst kürzlich wieder eingereist. Sie hatte aber einen eAT und seit Jahren einen D Wohnsitz.

Ich meine, das ist mit dem Wohnsitz und Internationalem FS in Thailand genau so, nur liegt die Frist bei 90 Tagen ab Anmeldung eines Wohnsitzes. Danach verlängert sich auch in TH die Frist bei Wiedereinreise nicht. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass es keiner merkt, wenn man in TH einen Internationalen FS vorzeigt und vor weniger als 90 Tagen eingereist ist.
Ist in Thailand theoretisch genauso, wenn du deinen Hauptwohnsitz dort hast. In der Praxis wird das nicht gecheckt. Die schauen nur auf das Datum der letzten Einreise.
 
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