lucky2103
Senior Member
Wissen vielleicht einige hier noch.
Wir haben ein Thai-Resto in Süddeutschland.
Nun hat die Frau der Ehrgeiz gepackt und sie hat noch 2 weitere Lokale angemietet, macht zwei Filialen auf.
Ich war dagegen, weil das erste genug abwirft und wir eigentlich langsam den Ruhestand einläuten wollten - die kleine soll ja nicht in DE in die Schule gehen, aus gewissen Gründen.
Thailändische Köche und anderes Personal gibt es nicht in ausreichender Zahl in DE, so dass wir welche aus dem Ausland anwerben müssen. Nicht nur aus TH, sondern auch z.B. aus Finnland, Frankreich oder Dänemark, wo sie schon in Thai-Restaurants arbeiten.
Gleich vorweg: Es ist uns unmöglich, all diese Dinge ohne Anwalt zu bewerkstelligen, so kompliziert ist die Materie - und vor allem zeitaufwändig.
Es gibt da 2 Schienen:
- Traditionell, also das bekannte Spezialistätenkoch- Schema
- §18b, das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Beide haben ihre speziellen Anforderung. Das Erste geht nur für Köche, das Zweite für alle, aber ein Bachelor in any field ist notwendig.
Mehr Details vielleicht später, falls es jemanden interessiert.
Deutsche Behörden tun sich hier wieder durch merkwürdiges Verhalten hervor.
Das meiste muss online ausgefüllt und eingereicht werden.
- Das zentrale Arbeitsamt Duisburg-Bonn kannte mehrfach seine eigenen Formulare nicht, konnte nicht zwischen "Antragsteller" und "Arbeitnehmer" unterscheiden.
Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass meine Frau bereits einen Aufenthaltstitel in DE habe.
- Ein andermal wurde ein Antrag abgelehnt, mit der Begründung dass der Arbeitgeber die Kosten für das Flugticket übernehmen müsse - nichts anderes habe ich angekreuzt.
- Bewerber ab 45 müssen einen Lohn erhalten, der höher als die Beitragsbemessungsgrenze (46xx,- €) liegt, weil sonst die Altersvorsorge nicht gewährleistet wäre.
Wir hatten eine Bewerberin, die zum Zeitpunkt der Übermittlung der Akten 44 war, aber zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 45 - neuer Arbeitsvertrag musste her, neue Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis auch.
- Formular zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag allein reicht nicht) wechselte zum Jahreswechsel - alle bereits eingereichten Anträge mussten umgeschrieben werden.
- Es bewerben sich 50- Jährige und die Botschaft in BKK will den Notenspiegel von seiner Abiturprüfung von vor 32 Jahren sehen.
- Botschaft fragt nach dem Geburtstag der Mutter, die vor 20 Jahren bereits verstorben ist.
- Bei Interviews auf der dt. Botschaft wird vom Interviewer indiskret und Ehrabschneidendes gefragt, weit unter der Gürtellinie. Der Ton ist rauh, "Krap" und "Ka" wird nicht verwendet.
Aktuell haben wir 6-7 Verfahren gleichzeitig laufen. Von einigen ausgefüllten Formularen gibt es in der Akte der Bewerber bis zu 6 Versionen, weil die dt. Behörden immer was auszusetzen haben.
Bearbeitungszeit: Durchschnittlich 6 Monate
Wir haben ein Thai-Resto in Süddeutschland.
Nun hat die Frau der Ehrgeiz gepackt und sie hat noch 2 weitere Lokale angemietet, macht zwei Filialen auf.
Ich war dagegen, weil das erste genug abwirft und wir eigentlich langsam den Ruhestand einläuten wollten - die kleine soll ja nicht in DE in die Schule gehen, aus gewissen Gründen.
Thailändische Köche und anderes Personal gibt es nicht in ausreichender Zahl in DE, so dass wir welche aus dem Ausland anwerben müssen. Nicht nur aus TH, sondern auch z.B. aus Finnland, Frankreich oder Dänemark, wo sie schon in Thai-Restaurants arbeiten.
Gleich vorweg: Es ist uns unmöglich, all diese Dinge ohne Anwalt zu bewerkstelligen, so kompliziert ist die Materie - und vor allem zeitaufwändig.
Es gibt da 2 Schienen:
- Traditionell, also das bekannte Spezialistätenkoch- Schema
- §18b, das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Beide haben ihre speziellen Anforderung. Das Erste geht nur für Köche, das Zweite für alle, aber ein Bachelor in any field ist notwendig.
Mehr Details vielleicht später, falls es jemanden interessiert.
Deutsche Behörden tun sich hier wieder durch merkwürdiges Verhalten hervor.
Das meiste muss online ausgefüllt und eingereicht werden.
- Das zentrale Arbeitsamt Duisburg-Bonn kannte mehrfach seine eigenen Formulare nicht, konnte nicht zwischen "Antragsteller" und "Arbeitnehmer" unterscheiden.
Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass meine Frau bereits einen Aufenthaltstitel in DE habe.
- Ein andermal wurde ein Antrag abgelehnt, mit der Begründung dass der Arbeitgeber die Kosten für das Flugticket übernehmen müsse - nichts anderes habe ich angekreuzt.
- Bewerber ab 45 müssen einen Lohn erhalten, der höher als die Beitragsbemessungsgrenze (46xx,- €) liegt, weil sonst die Altersvorsorge nicht gewährleistet wäre.
Wir hatten eine Bewerberin, die zum Zeitpunkt der Übermittlung der Akten 44 war, aber zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 45 - neuer Arbeitsvertrag musste her, neue Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis auch.
- Formular zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag allein reicht nicht) wechselte zum Jahreswechsel - alle bereits eingereichten Anträge mussten umgeschrieben werden.
- Es bewerben sich 50- Jährige und die Botschaft in BKK will den Notenspiegel von seiner Abiturprüfung von vor 32 Jahren sehen.
- Botschaft fragt nach dem Geburtstag der Mutter, die vor 20 Jahren bereits verstorben ist.
- Bei Interviews auf der dt. Botschaft wird vom Interviewer indiskret und Ehrabschneidendes gefragt, weit unter der Gürtellinie. Der Ton ist rauh, "Krap" und "Ka" wird nicht verwendet.
Aktuell haben wir 6-7 Verfahren gleichzeitig laufen. Von einigen ausgefüllten Formularen gibt es in der Akte der Bewerber bis zu 6 Versionen, weil die dt. Behörden immer was auszusetzen haben.
Bearbeitungszeit: Durchschnittlich 6 Monate

