Kann so nicht nicht ganz stimmen.Zitat von Samuianer",p="787344
Denn es gibt z.Bsp. viele/einige Ostdeutsche die 5 Tage die Woche in Hessen schaffen, aber die restlichen 2 Tage an ihrem Wohnsitz in Anhalt verbringen.
Also 104 Tage im Osten, 260 Tage im Westen - ohne Urlaub (den die aber auch nicht zwingend im Osten verbringen).
Dennoch haben die alle ihren Wohnsitz (==Lebensmittelpunkt) im Osten.
Wie passt das zu Deiner Aussage?
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nicht krankenversichert
Erstellt von joachimroehl, 22.10.2009, 10:41 Uhr · 47 Antworten · 6.036 Aufrufe
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23.10.09, 08:07 #31
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Re: nicht krankenversichert
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23.10.09, 08:29 #32
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Re: nicht krankenversichert
Zitat von strike",p="787363
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23.10.09, 10:48 #33petpet
Re: nicht krankenversichert
Zitat von Tschaang-Frank",p="787342
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23.10.09, 11:09 #34
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Re: nicht krankenversichert
Danke für den sehr informativen Beitrag.Find ich doch nicht ganz unwichtig,gerade wenn mal grössere Sachen anstehen wie z.B. eine OP.
Ist mir gerade passiert.Kurz vorm Absprung nach Thailand ist das Kreuzband im Knie gerissen.d.h. OP,5 Tage stationär KH und danach Reha.Wenn da die Versicherung nicht einspringt dann ist das eigene Vermögen ganz schnell weg.
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23.10.09, 11:23 #35
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Re: nicht krankenversichert
dann ist das eigene Vermögen ganz schnell weg.
Ich habe gar keins ;-D
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23.10.09, 14:10 #36
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Re: nicht krankenversichert
Drei Dinge muß man bei einer versicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheiden: es gibt den Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt und den sogenannten Lebensmittelpunkt.
Der Wohnsitz wird selbst bestimmt und gewöhnlich dient die Meldebescheinigung als einfacher Nachweis. Aber auch bei einer Wohnsitznahme ohne Anmeldung, liegt lediglich ein melderechtlicher Verstoß vor, kann aber ein Wohnsitz begründet sein. Die Definition lautet, daß es ein Ort ist, der darauf schließen läßt, daß die Person wiederkehren wird und somit auf Dauer angelegt ist.
Der gewöhnliche Aufenthalt wird bestimmt durch die überwiegenden Anwesenheit an einem Ort.
Der Lebensmittelpunkt ist da, wo unter Umständen Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt kulminieren, aber insbesondere der Ort, wo die Familie lebt, wird als solcher betrachtet. Dies alles ist bitte nicht zu verwechseln mit der rein melde- bzw. steuerrechtlichen Betrachtungsweise. MfG
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05.11.09, 07:50 #37
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Re: nicht krankenversichert
Hallo mein lieber ...
auch grossen dank von mir ... nur hab ich eine frage die mich imm moment iritiert ...ich gehe nach langen jahren wieder zurueck nach D und wie sieht es dann dort mit versicherung aus . war damals bei der AOK und das soll auch wieder so sein . wie muss ich mich anstellen . ich weis dumme frage aber nicht jeder ist n schlauberger ... man hatte mir gesagt das ich ueber frankfurt fliegen muesse weil dort ein arbeitsamt am airport ist und ich mich sofort arbeitslos melden muss bzw. sollte um sofort wieder versichert zu sein . wer kennt sich da bitte aus und stimmt dies ( jemand erfahrungen ?)...??
bin fuer jede hilfe dankbar . machts gut nachbarn :-)und danke !!
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05.11.09, 10:14 #38
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Re: nicht krankenversichert
Du gehst zu irgendeiner GKV, weil Du ja zuletzt mal in einer Gesetzlichen versichert gewesen bist und sagst Du bittest um Aufnahme gemäß SGB V §5 (1) Punkt 13 als bisher Nichtversicherter also gemäß Sozialgesetzbuch http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
Die Kasse muß dann Kraft Gesetz prüfen, ob dies so zutrifft und Du füllst dann zwei Fragebögen aus http://www.vdek.com/versicherte/Mitg...erung_s1_2.pdf und http://www.vdek.com/versicherte/Mitg...cherung_s3.pdf und das wars dann. Per Post bekommst Du kurzfristig die Versicherungsbestätigung, Karte etc. Der Preis dieser freiwilligen Versicherung kostet monatlich ab 136€ aufwärts, je nach den Einnahmen, die man im Bundesgebiet noch hat.
Achtung! Im Falle eines sofortigen Krankenhausaufenthaltes, einer Operation o.ä. nimmst Du die Kopie der beiden Fragebögen mit und kannst erklären, daß Du alles mögliche zum Abschluss einer Versicherung bereits getan hast.
Besser für den unbegrenzten Aufenthalt in Thailand und auch jede bis dreimonatige Rückreise jährlich nach Deutschland, sind die 130,90€ bei der WÜRZBURGER VERSICHERUNG http://www.bdae.de/pdf-documente-de/Expat_Retired.pdf Die Versicherung ist ohne Limit, muß aber bis zum 65. beantragt werden.
Fragen? ePost joachimroehl(ad)web.de bzw. http://www.nataliasversicherung.de/ausland/ausland.html
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05.11.09, 13:05 #39
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Re: nicht krankenversichert
Hallo joachimroehl
Besser für den unbegrenzten Aufenthalt in Thailand und auch jede bis dreimonatige Rückreise jährlich nach Deutschland, sind die 130,90€ bei der WÜRZBURGER VERSICHERUNG .......
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10.11.09, 10:57 #40
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Re: nicht krankenversichert
Leider nein, sonst würden wir es ja verkaufen. Man kann feststellen, daß für den fast gleichen Preis entweder nur stationär geleistet wird, was ja von der Sache her nicht verkehrt ist, aber die hohe Zuzahlung von 2000€ ist problematisch. Im Preisbeispiel für einen 65jährigen Mann und dem versicherten Tarif emergency+ verlangt die englische Gesellschaft http://www.healthcareinternational.c...-insurance.php eine Jahresprämie von 1309€
Bei den meist sehr günstig scheinenden thailändischen Versicherungen gibt es Limits aber auch viele sichtbare und auf den ersten Blick nicht sichtbare Selbstbeteiligungen. Die Verärgerung der Kunden ist im Leistungsfall dann groß. Sätze wie "wofür zahle ich dann überhaupt" möchte ich mir nicht anhören von Klagen ganz abgesehen. Hätte man z.B. bei der BUPA http://www.bupa.co.th/Files/Product/2_ATT_EN_1.pdf auch den teuersten Tarif PLATINUM versichert, bliebe weiterhin noch das Beitragsrisiko ab dem 70. Lebensjahr und die Preissituation hat sich seit 2005 sogar weiter verschlechtert. http://www.der-farang.com/?article=2005/04/bupa
Klartext: viele deutsche Versicherungen kosten in jungen Jahren mehr, erhöhen aber im Alter gering. Das anglikanische Prinzip dreht den Spieß dagegen einfach um und der Versicherte muß im Alter kräftig nachlösen. Die Entscheidung muß der Kunde selbst treffen und ich hoffe, daß Dir meine recht harte Marktkritik zusagen wird.
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