Wenn es in Asien passiert wäre, hätte wohl auch niemand einen Artikel darüber geschrieben. In Deutschland ist es aber nunmal aus Gründen des Tierschutz und Seuchengesetz "Hundeartige Tiere" zu verzehren, verboten.
Es ist auch für den Privatverzehr rechtlich grenzwertig. Sie dürfen nichtmal aus Gastrohygienevorschriften an der selben Stelle zubereitet werden wo das Essen für die Öffentlichkeit zubereitet wird.
Zum anderen wird im die Beschaffung des Tieres auf die Füße fallen. Angegeben hat er, das es ein überfahrenes Tier war. Die Behörden mutmaßen aber, eigener Fang. Beides fällt aber unter Wilderei. Auch wenn es auf der Straße klebt und entsorgt werden muß.


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. Mahlzeit.
