Wie lange meint ihr, kann sich meine Verlobte mit einem Visum zur beabsichtigten Eheschließung bis zur Hochzeit in Deutschland aufhalten?
-> bis zur max. Visumsgültigkeit von 90 Tagen.
Die Botschaft verlangt ua. eine Anmeldung zur Eheschließung. Muss bei dieser Anmeldung die Heirat schon terminiert sein?
-> Nein, denn erst mit der Anmeldung (früher Aufgebot) fängt der Prüfmechanismus erst an. Erst wenn alles klar ist, das OLG seinen Seegen gegeben hat, dann kann ein Termin gemacht werden.
Wenn ja, wie plant man die Hochzeit, wenn die Bearbeitungszeit bis zu zwei Monate dauert?![]()
-> Das hängt von deinem Standesbeamten und der AB ab - daher solltest Du zu BEIDEN Kontakt halten - das ist immer ein Dreiecksgeschäft.
Geht die AB streng nach Vorschrift, dann geben Sie erst grünes Licht für das Visum, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies bedeuetet, beim Standesamt ist alles fertig und Du bekommst ein Schreiben darüber. Dann gibt es das Visum und ihr habt 90 Tage Zeit zu heiraten.
Der Standesbeamte will alle legalisierten(?) Original-Papiere, Beitrittserklärung etc. und dort machst Du das Aufgebot, wenn das OLG alles abseegnet, dann erst kann geheiratet werden - und das braucht seine Zeit.


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