Mit Kind eines Deutschen ohne A1.
Integrationskurs in Deutschland wird trotzdem verpflichtend sein.
Such mal hier im Forum, gibt genügend Beiträge dazu.
Also ich mochte die Vaterschaft zum Thaikind anerkennen das kommt in 4 monaten. Danach FZF für Frau beantragen. Normalerweise geht es doch in dem Fall ohne A1 Test oder? Aber der Beamte von der Ausländerbehörde sagt mir ohne A1 vergiss es. Sie muss denn machen sonst kein Visum. Bitte um Antwort.
Mit Kind eines Deutschen ohne A1.
Integrationskurs in Deutschland wird trotzdem verpflichtend sein.
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ist das kind noch keine 16, braucht es keinen deutschkurs. ab 16 muss es c1 haben.
Ja klar aber wieso sagen die dann in der Ausländerbehörde was anderes.
Der Mutter eines deutschen Kindes muss ein Visa fuer Deutschland erteilt werden, egal ob sie deutsch spricht oder nicht. Auch wenn Du keinen Antrag auf FZF stellst sondern die Mutter allein ein Visa beantragt muss das genehmigt werden da sie sorgeberechtigt ist und auch ohne Dich in Deutschland mit dem Kind leben kann. Die Ausstellung des Visas ist in diesem Fall verpflichtend und keine Ermessenssache der Behoerden.
Also, Vaterschaft nach Geburt anerkennen. deutschen Reisepass fuer das Kind beantragen, Visum fuer die Mutter und ab nach Deutschland.
Hallo mariobkk
Ich kenne mich da jetzt nicht aus ...... aber die Mutter des Kindes ist Thai und es ist auch in Thailand geboren richtig ?Der Mutter eines deutschen Kindes muss ein Visa fuer Deutschland erteilt werden ...... deutschen Reisepass fuer das Kind beantragen ........
Wieso sollte es da automatisch ein deutsches Kind sein mit Anspruch auf einen deutschen Reisepass nur mal so eine Frage ?
@Leipziger, weil der Vater ein Deutscher ist und wenn er das Kind anerkennt dann bekommt es einen Reisepass. Mariobkk sieht das richtig wobei es sein kann das die Mutter dann in Deutschland einen Deutsch Kurs machen muss. Mein Kind wurde auch in Thailand geboren und hat nun beide Pässe. Meine Frau bekommt inerhalb 3 Tagen ein Visa da sie die Mutter eines Schengen Kindes ist.
Weil , der Papa Deutscher ist und die Vaterschaft anerkannt hat.
§4 (1) StAG (Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ...)
Hier lebt das dritte R ein bischen weiter: mit dem teilweise deutschem Blut des Kindes hat es auch Anspruch auf den deutschen Pass. Geburtsort anders als zB. in USA ist uninteressant. Bei einer USAGeburt kann ein Kind auch 3facher Staatsbürger werden.