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Thema: Unterhaltszahlung für Kind in Thailand ausserhalb Bangkoks

  1. #11
    RAR
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    Zitat Zitat von mylaw Beitrag anzeigen
    Die Frage bezog sich NICHT auf meinem Fall, sondern ich meinte das Generell, also nicht auf meine Situation bezogen, sonst hätte ich sie im laufendem Tread gestellt.
    Ich habe für mein Kind 5000 THB monatlich gezahlt, plus Krankenversicherung, Impfung, etc.
    ich hatte geplant das ich ab da wo mein Kind die Schule besucht das Schulgeld bezahle und jedes Jahr den unterhalt im Monat um 1000 Baht/monat erhöhe.
    Die Mutter wird ja sowieso extra von ihrem neuen Zahlmeister mit 400 Eu/ Monat versorgt!
    Ihr Vatersein beschränkt sich darauf dass Sie planen etwas zu zahlen - bzw,. etwas zahlen - ich darf Ihnen versichern dass Sie vielleicht vieles sind aber ganz sicher kein Vater.

  2. #12
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    Zitat Zitat von RAR Beitrag anzeigen
    Ihr Vatersein beschränkt sich darauf dass Sie planen etwas zu zahlen - bzw,. etwas zahlen - ich darf Ihnen versichern dass Sie vielleicht vieles sind aber ganz sicher kein Vater.
    Liebe RAR, es gibt auch sowas wie eine biologische Vaterschaft. Das ist man ggf. ob man will oder nicht.


  3. #13
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    Zitat Zitat von RAR Beitrag anzeigen
    Ihr Vatersein beschränkt sich darauf dass Sie planen etwas zu zahlen - bzw,. etwas zahlen - ich darf Ihnen versichern dass Sie vielleicht vieles sind aber ganz sicher kein Vater.
    Ich bin mir 99%ig sicher das du der K-D W. bist, weil solch Müll postet kein normaler Mensch-du Opfer!

  4. #14
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    Zitat Zitat von franky_23 Beitrag anzeigen
    mylaw, das was du da erzählst macht nicht gerade den Eindruck, es ginge dir wirklich um sie Sache. Die einfachste Methode: Nimm die Düsseldorfer Tabelle und Teile durch 4, so wie es beim Finanzamt mit den Unterhaltszahlungen gehandhabt wird.

    Bei einem Nettoeinkommen und einem Kind im Alter von 6- 11 Jahren sind dies 401.--Euro gerundet 100.--. 1/4 sind 100.-- Euro/Monat.
    Hört sich ja plausibel und vernüftig an! Jedoch meinte meine Ex 5000 THB im Monat seien "viel zu wenig" für ein 3 Jähriges Kind! Die Sekretärinnen beim Anwalt haben mich ausgelacht, sie meinten das wäre viel zu viel, soviel verdient eine Verkäuferin beim 7/11, die ernährt damit ihre ganze Familie!

  5. #15
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    Du weisst doch, dass die Unterhaltszahlungen in D nach dem Verhältnissen des Vaters gerechnet werden, somit nach europ. Maßstäben. Dann aber auch nur, wenn die Vaterschaft feststeht.

    Besuchsrecht, gehört dazu, ebenso wie die Option des gemeinsamen Sorgerechtes.

    Ohne diese Voraussetzungen würde ich nur nach dem Erwirken eines dt. Titels ins Ausland zahlen.

  6. #16
    Senior Member Avatar von Ban Bagau
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    Zitat Zitat von franky_23 Beitrag anzeigen

    Besuchsrecht, gehört dazu, ebenso wie die Option des gemeinsamen Sorgerechtes.

    Ohne diese Voraussetzungen würde ich nur nach dem Erwirken eines dt. Titels ins Ausland zahlen.
    Auf jeden Fall. Denn nach vereinzelter Meinung hier, die Mutter hat ja entschieden was "besser" für das Kind ist.


    Mach für das Kind ein Sparbuch und zahl deine monatlichen Raten dort ein. Sollte es doch mal zu einem Titel kommen hast du das Geld bei der Hand und wenn nicht, kannst du es dem Kind ein paar Jahren geben, wenn es für Schule/Studium ect. benötigt und du sicher seien kannst, das die Alte es nicht in die Pfoten bekommt und verbrät.

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