ich denke das es keine nennenswerten probleme geben wird, sie erhält durch die adoption den deutschen staatsangehörigkeitsausweis und damit den deutschen pass. behält aber ebenfalls die thailändische staatsangehörigkeit.
wichtiger in diesem zusammenhang ist aber das sie einem leiblichen kind gleichgestellt ist. das sowohl in steuerlicher als auch in erblicher hinsicht. also mehr rechtssicherheit in allen wichtigen belangen.


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