tramaico, es ist noch verzwickter,

Die Ausländerbehörde entscheidet als zuständige Stelle.

Sie ist dienstrechtlich dem Landratsamt oder der Stadt unterstellt, fachaufsichtlich der Landesinnenministeriums bzw. desssen nachgeschaltete Mittelbehörden (Bezirksregierungen, ....)

Das Bundesinnenministerium macht zwar das Gesetz und koordiniert die Umsetzung, hat aber kein Durchgriffsrecht.