
Zitat von
franky_23
Dir muss klar sein, dass du keinen Anspruch auf Vorabzustimmung hast.
Hat sie schon A1?
Grundsätzlich ist beim Familiennachzug zum Deutschen nur Wohnraum erforderlich, so dass keine Obdachlosigkeit droht. Sicherung des Lebensunterhaltes ist auch nicht nötig. Aber wenn du was von der ALB willst, dann könnte es ja sein, dass sie ja sagen, wenn ersichtlich ist, dass keine klärungsbedürftigen Punkte vorliegen.
Gibt Ausländerbehörden, die zicken rum, wenn in der Urkunde steht, dass der Pass nicht mit dem neuen Familiennamen übereinstimmt.
Bin mir nicht sicher ob es auch in Thailand möglich ist, zunächst keinen Familiennamen festzulegen. In D ist dies i.d.R. kein Problem. Sprich ihr heiratet, behaltet eure bisherigen Familiennamen und legt später - spätestens beim ersten Kind (oder 5 Jahre) euren Familiennamen in D fest.