Ich hatte die ganzen Jahre nur die Überweisungsbelege beim Finanzamt vorgelegt und es lief auch immer ganz gut. Dieses Jahr nun haben sie das abgelehnt.
Zitat:
Unterstützungen an bedürftige Personen wurden nicht berücksichtigt, weil die Bedürftigkeit der unterstützten Personen und der gesetzliche Unterhaltsanspruch gegenüber dem Steuerpflichtigen (in diesem Fall der Ehefrau) nicht nachgewiesen wurde (z.B. Nachweis von der zuständigen Behörde in der die unterhaltsbedürftigen Personen leben, in welchem Verwandschaftsverhältnis sie zu dem Steuerpflichtigen stehen (in diesem Fall zur Ehefrau) und ob eigen Einkünfte (in welcher Höhe) erzielt werden (z.B. Rente, Einnahmen aus Landwirtschaft, Vermietung und Verpachtung u.ä.). Außerdem ist anzugeben, ob noch weitere Personen für den Unterhalt der unterstützten Person aufzukommen haben. Werden steuerliche Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen geltend gemacht, sind diese Angaben jedes Jahr aktuell erforderlich.
Zitat Ende
Zwar habe ich dieses Jahr meiner Frau gesagt, sie solle vom Rathaus einen Beleg mitbringen, aus dem hervorgeht, daß ihre Mutter und Tochter ohne Einkommen sind, aber meine Frau erklärte mir nach dem dortigen Besuch, die Behördenangestellte hätte ihr die Bescheinigung verweigert mit der Begründung, ihr Mann (also ich) würde genug verdienen.
Die Steuerrückerstattung fiel natürlich dementsprechend gering aus.
Gruß
Daniel


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