Sorry
Heisst nicht Neffe sondern Cousine
Hallo Forenmitglieder
Meine Frau ist Thai wir sind seit acht Jahren verheiratet und haben vor ca.7 Jahren die Tochter damals (9Jahre alt) meiner Frau mit einem Familienzusammenführungsvisum nach Deutschland geholt.
Das war schon jede menge Papierkram.Nun hat meine Frau die Absicht die Tochter ihres Bruders(Thai)
auch nach Deutschland zu bringen.
Hat jemand Erfahrung mit dem Kindernachzug nach Deutschland wenn es nicht das eigene Kind ist
sondern das Kind(Thai) von meiner Frau ihrem Bruder die Tochter.
Für eure Antworten im voraus vielen Dank
MfG Ralf
Sorry
Heisst nicht Neffe sondern Cousine
Freunde von meiner Frau haben ihre Nichte (so nennt man es) adoptiert. Wár damals 12 Jahre und der einzige Weg.
Genau das mit der Adoption will ich vermeiden. Die Tochter meiner Frau ist auch nicht Adoptiert.
Ich dachte,da meine Frau mit dem Kind Verwandt ist geht das etwas einfacher.Es bleibt ja in der
Familie.
MfG Ralf
Hallo danuat
Wenn überhaupt dann reicht es doch wenn deine Frau allein das Kind adoptiert ........ dann wäre es einem ihr eigenen gleichgestellt !Genau das mit der Adoption will ich vermeiden.
Dazu müsste man logischerweise aber immer noch das Sorgerecht komplett auf deine Frau übertragen können quasi auch ohne Adoption ........ ob so etwas möglich ist weiß ich aber auch nicht da doch äusserst selten so ein Fall ......Ich dachte,da meine Frau mit dem Kind Verwandt ist geht das etwas einfacher.Es bleibt ja in der
Familie.
Familiennachzug zum Ausländer geht nur bei engen Verwandschaften,
Im konkreten Fall könnte ich nur § 36 Abs. 2 nachvollziehen z.B. bei aussergewöhnlichen Härten, sprich wenn die ganze Thaifamilie des Kindes in Thailand gestorben wäre.
Nun weiß ich nicht, ob das in Thailand auf finanzieller Schiene regelbar ist, aber eine Adoption in Deutschland für nur ein Elternteil ist generell ausgeschlossen. Selbst bei intakten Familien und Familienverhältnissen ist dies eine langwieriege Prozedur. Wobei die adoptierende Familie allerhand Überprüfungen seitens der Behörden und des Jugendamtes sowie einer längerfristigen vorhergehenden Stabilitätsbeobachtung über sich ergehen lassen müssen.
Mit den ganzen Papierkram und dazu den Querelen mit Ausländischen Behörden, wird das Kind wohl eher Volljährig sein, bis dies ein für die Familie behördlich abgeschlossenenes Thema ist. Bei ausländischen Adoptionen sind immer Agenturen oder Hilfsorganisationen vor Ort zwischengeschaltet. Die die nötige Konektion zu den Behörden haben und sich um die erforderlichen Papiere und die Vollständigkeit derer kümmern.
Vielleicht einzigste möglichkeit, im hinterletzten Dschungeldorf in Thailand von anäherend offizieller Seite bestätigen lassen, das dies das eigene Kind von seiner Frau ist und bisher nur bei der Schwester in Thailand aufgewachsen ist, weil sie nach Deutschland gegangen ist um ein neues Leben für die gemeinsame Familie aufzubauen. Wird schwierig sein, heutzutage noch so etwas bestätigen zu lassen. Aber mir ist ein mittlerweile 30 Jahre alter Fall gut bekannt der auch noch in Deutschland lebt.
Hallo Forenmitglieder
Erst mal danke für die schnellen Antworten.
Dass es schwierig wird habe ich mir schon gedacht.Bei der Familienzusammenführung von
der Tochter meiner Frau vor 7Jahren waren wir schon mal fast
zwei Tage auf dem Amt im Issan gesessen.Damals ging es um das alleinige
Sorgerecht für meine Frau,da der Vater nicht mehr aufzufinden war musste fast
das ganze Dorf unterschreiben oder Fingerabdruck abgeben,
dass die kleine ohne Vater bei der Oma aufgewachsen war.
Hat viel Zeit gekostet und ein paar Scheinchen wechselten auch den Besitzer.
Über weitere Info wäre ich dankbar
MfG Ralf
Hallo franky
Ist so nicht ganz richtig formuliert ........ im Prinzip geht alles nur sind bei Verwanden 1.Grates die Rechtsgrundlagen für einen Ausländer etwas besser .....Familiennachzug zum Ausländer geht nur bei engen Verwandschaften ......
....... aber gerade bei Kindern dürfte sich ein deutsches Amt da logischerweise sicher nicht quer stellen , oder ?!
Es darf nur das Sorgerecht nicht verletzt werden und das ist der Haken wenn es keine Sippschaft 1.Grades ist ....... denn wenn das nicht vorher zu 100% abgeklärt ist wären die Ämter ja indirekt mit beteiligt an einer Art "Kindesentführung" ........ und den Schuh ziehen die sich nicht an !
Ich würde es mal auf der Schiene versuchen in dem man sich nicht als Adoptiv sondern quasi als Pflegeeltern das Sorgerecht überschreiben läßt ........ das sollte eigentlich machbar sein und wäre unkomplizierter , einziger Nachteil es kann wohl im Nachgang von den leiblichen Eltern wiederrufen werden aber dies muß ja nicht eintreten .......