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Thema: Krankenversicherung für die Thai-Ehefrau

  1. #1
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    Standard Krankenversicherung für die Thai-Ehefrau

    Hallo,

    sofern ich eine Thai heirate und mit nach Deutschland bringe, wie verhält sich das mit der Krankenversicherung für sie? Ist sie in meiner Krankenversicherung mitversichert oder muss eine separate abgeschlossen werden? Ich nehme an beitragsfrei wird das Ganze sowieso nicht ablaufen, oder? Und wie sieht es mit den Sozialleistungen (z.B. Rentenversicherung) für sie aus? Hat sie da irgendwelche Ansprüche?

    Danke für eure Auskünfte.

  2. #2
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    Moin

    Ich schmeiß mich weg. Ne wirklich.
    Also ganz einfach. Falls Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, so ist nach einen ordnungsgemäßen standesamtlichen Trauung die Thaiehefrau nach Antrag mitversichert (wenn die Ehefrau in Deutschland gemeldet ist)
    Falls Sie in der privaten Krankenversicherung sind, so haben Sie selber in die Geldbörse zu greifen.
    Rente??? Sie kann losgehen und sozialversicherungspflichtig arbeiten (mit einer Genehmigung vom Ausländeramt). Nach 60 Monaten hätte Sie Anspruch auf ihre eigene Rente. Hoch wird Sie aber nicht sein.

    Trotz alle dem hoffe ich das diese Fragen nicht ernst gemeint waren.

    Mfg
    Joe70


  3. #3
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    Zitat Zitat von maha Beitrag anzeigen
    Hallo,

    sofern ich eine Thai heirate und mit nach Deutschland bringe,
    Das hat mit schon gereicht. Du hast wohl sowas wie 'ne Sklavenhalter- Mentalität.

    Jeglicher weiterer Kommentar zu Deinen Fragen ist überflüssig.

  4. #4
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    Könnte noch schlimmer kommen, nämlich die Frage nach dem Unterhalt, falls er die Thai wieder loswerden will! Vorweggenommene Antwort: Ja, man muß in Deutschland seiner geschiedenen Frau, auch wenn es eine Thai ist, Unterhalt zahlen und die Schuldfrage soll meines Wissen nach im derzeitigen Scheidungsrecht wohl nicht so sonderlich wichtig sein, soll heißen der Versuch, die Schuld bei ihr zu suchen, bringt wohl nicht so viel!

    Na, wollen wir uns die Sache mit der Heirat einer Thai noch ein wenig überlegen?!

  5. #5
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    @maha,

    Deine Frage läßt auf einiges schließen. Leider sind es solche "Zeitgenossen" die für das richtige Bild in der Bevölkerung zum Thema thailändische Frauen sorgen. Vielleicht sieht sich Thai-Frau dann, nachdem ihr die Augen in Deutschland aufgegangen sind, zu einer solchen Äußerung genötigt: "Meiner ist anders"

  6. #6
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    Zitat Zitat von noritom Beitrag anzeigen
    "Meiner ist anders"

  7. #7
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    Zitat Zitat von Joe70 Beitrag anzeigen
    Sie kann losgehen und sozialversicherungspflichtig arbeiten (mit einer Genehmigung vom Ausländeramt).
    Die Genehmigung gibt es für Ehegatten doch gleich mit der Aufenthaltserlaubnis.

  8. #8
    Senior Member Avatar von tira
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    Cool

    Zitat Zitat von Joe70 Beitrag anzeigen
    ....Rente??? Sie kann losgehen und sozialversicherungspflichtig arbeiten (mit einer Genehmigung vom Ausländeramt). Nach 60 Monaten hätte Sie Anspruch auf ihre eigene Rente.....
    moin,

    ..... ächt i like it, die sietser hier on board

    btw. arbeitsgenehmigung gab es früher x beim arbeitsamt macht das nun auch das aa

    zumindest braucht die neue gattin net alleinig einzureisen sprich das gefühl des unerwünschtsein
    bei der erstmaligen einreise beim zoll am airport bleibt ihr somit erspart

  9. #9
    Senior Member Avatar von Philip
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    maha: okay, deine letzten 25 Beiträge waren nicht gerade berauschend, aber hier bei nittaya gibt´s noch Schlimmere (mich manchmal eingeschlossen).

    Ehemann gesetzlich krankenversichert:

    Vor Abflug die Krankenkasse informieren.
    In Thailand heiraten. Dadurch ist sie noch nicht krankenversichert.
    Sobald sie am Flughafen ein Fuß auf deutschen Boden tritt, ist sie automatisch in D gesetzlich krankenversichert. Ohne Mehrkosten für den Ehemann.
    Die persönliche Anmeldung bei der Krankenkasse kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
    Dann gleichzeitig eine RV-Nummer bzw. einen SV-Ausweis beantragen. Erhalt nach etwa 3-5 Monaten.

    Das mit der Arbeit und der Rentenversicherung klären wir wenn die Dame in D ist.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Philip Beitrag anzeigen


    Dann gleichzeitig eine RV-Nummer bzw. einen SV-Ausweis beantragen. Erhalt nach etwa 3-5 Monaten.

    .
    Was denn für einen SV-Ausweis??? Du meinst sicherlich die Krankenversicherungskarte, die hat meine Frau schon nach ein paar Tagen von der Versicherung erhalten.
    Bei der ABH ein schreiben geben lassen das die/der Ausländer/rin heute bei der ABH den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgegeben hat und das alles in Bearbeitung ist.
    Dieses schreiben und Antrag auf Familienversicherung zur Krankenkasse, fertig.

    Rentenversichert wird sie erst (so glaube ich) sobald sie arbeitet und Beiträge abführt.

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