
Zitat von
egh2001
Vom Heiratstermin steht aber im merkblatt nichts, dort steht nur:
Der nächste Satz in den Anwendungshinweisen (30.0.6) definiert dies:
... von Heiratstermin ist dort nicht die Rede... also nur eine Bescheinigung, dass das Ameldeverfahren beim Standesamt inkl. befreiungsverfahren abgeschlossen ist.
Ich sehe aber auch bei einigen anderen Botschaften, dass dort eine Heiratstermin verlangt wird. Das geht mE über die Anwendungshinweise hinaus. Zudem gibt es standesämter, die sich weigern, einen Heiratstermin auszugeben, wenn der ausländische Partner nicht vorstellig geworden ist. (Ob dies rechtlich okay ist, steht auf einem anderen Blatt).