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Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft

  1. #1
    quaxxs
    Gast

    Standard Doppelte Staatsbürgerschaft

    Hallo Leute,

    eine Thai, die ich vor ca. 2 Wochen kennengelernt habe, hat folgende Frage, bzw Hintergrund:
    Sie lebt seit 4 Jahren in D, ist unverheiratet, hat hier Arbeit, und kann wohl jetzt ein unbegrenztes Visum beantragen.
    ODER
    die deutsche Staatsbürgerschaft.
    Das jedoch will sie nicht, da sie sonst in Thailand kein Grundbesitz mehr erwerben kann. Wie ist das mit der doppelten Staatsbürgerschaft ?
    Von deutscher Seite dürfte es doch kein Problem sein, oder ?
    Aber wie sieht es von thailändischen aus :???: ???

    Wisst ihr´s ?

  2. #2
    Senior Member Avatar von E.Phinarak
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    1.527

    Standard Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

    Hallo Quaxxs,
    soviel ich weiß,ist die doppelte Staatsbürgerschaft nur bis zum 18.Lebensjahr möglich.Dann muß sie/er sich entscheiden.
    Auch in Thailand ist nur eine Staatsangehörigkeit möglich.Es gibt aber auch Ausnahmen,z.B. die bekannte Vanessa Mae durft als eine von wenigen den Thaipaß erhalten.
    Die deutsche Staatsangehörigkeit kann m.E. erst nach 7Jahren(manchmal nach 5)beantragt werden.Voraussetzung ist u.A. sehr gute Deutschkenntnisse.Bei uns muß die Antragstellerin z.B. aus einer Tageszeitung vorlesen UND erklären was sie da gelesen hat!(laut Bekanntenkreis)


  3. #3
    Senior Member Avatar von Jinjok
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    5.591

    Standard Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

    Hallo quaxx
    Vielleicht sind Angaben über die Frau unvollständig oder unrichtig. Strititg schint mir:

    1) Wie kann eine unverheiratete Thai schon 4 Jahre in der BRD leben? Entweder ist sie hier geboren oder sie muß geschieden oder verwitwet sein.

    2) Aus welchem Grund sollte sie eine unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen? Um den zu bekommen, müßte das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft vorliegen. Trifft ja weder auf eine unverheiratete noch auf eine geschiedene oder verwitwete Frau zu.

    Hat die Frau eventuell Kinder mit Anrecht auf einen deutschen Paß?

    Ich denke, wenn sie geschieden ist, kann sie alle 1...3 Jahre problemlos ihren Aufenthaltstitel verlängern, solange ihr Lebensunterhalt gesichert ist.

    [hr:4e0408f9eb]
    Ich will damit die Authentizität Deiner Geshichte nicht in Frage stellen. Ist ein interessantes Thema und ich würfel meine Wissenfragmente dazu, was zu o.g. Fragen führte. Eventuell irre ich mich auch was die Vergabe von Aufenthaltstitel angeht. Weitere Inputs willkommen
    Jinjok

  4. #4
    Senior Member
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    1.661

    Standard Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

    Zitat Zitat von quaxxs
    Wie ist das mit der doppelten Staatsbürgerschaft ?
    Von deutscher Seite dürfte es doch kein Problem sein, oder ?
    :???: ???

    Wisst ihr´s ?
    Die doppelte Staatsbuergerschaft gibt es nur bis zum 18. Lebensjahr, eine Thai, die aelter als 18 ist und in Deutschland lebt, kann diese nicht bekommen. Zumindest nicht auf dem offiziellen Weg. Anders waere es, wenn Thailand die doppelte Staatsbuergerschaft anerkennen wuerde wie die USA oder andere Laender. Das wird anscheinend mehr oder weniger offiziell toleriert. Solche Faelle habe ich schon oefters getroffen. Aber leider ist Thailand da genauso konservativ wie Deutschland.

  5. #5
    quaxxs
    Gast

    Standard Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

    ok. ich sehe sie heute nochmal und werde schauen, ob ich weitere Info´s kriegen kann, aber das mit dem 18. Lebensjahr macht Sinn und ich kann mich auch dunkel an so was erinnern.

    P.S. deutsch spricht sie schon super, die ersten 2 Jahre war sie wohl über Sprachvisum hier und als aux-pair Mädchen, aber ganz durch blicken tue ich da auch noch nicht...

  6. #6
    quaxxs
    Gast

    Standard Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

    So, gestern abend hatte ich nochmals die Möglichkeit die Thai zu treffen. Sie ist wirklich interessant. Obwohl aus einfachen Verhältnissen ist sie sehr zielstrebig, ein Leben in Deutschland zu gestalten.
    Mit 22 heuerte sie bei einer thailändischen Familie in Deutschland lebend und sehr vermögend, an und betreute dort die Kinder, erst über ein Sprachvisum, später als au-pair Mädchen.
    Nun arbeitet sie schon seit 2 Jahre mit Lohnsteuerkarte für die Familie und muss jetzt wohl nur noch nachweisen, dass sie den Lebensunterhalt alleine bestreiten kann, alleine wohnt und deutsch spricht.

    So kann es gehen... :bravo:

  7. #7
    Senior Member Avatar von Kurt
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    Bornheim
    Beiträge
    1.334

    Standard Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

    Hallo Leute,
    das ist eine Info von Hans:
    -----
    Infos zur deutschen Staatsbürgerschaft!

    http://www.beepworld.de/members/pung...tscherpass.htm

    Gruß Hans
    -----

  8. #8
    Senior Member Avatar von Bukeo
    Registriert seit
    29.04.2003
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    Chiang Mai
    Beiträge
    14.973

    Standard Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

    Hallo seven,

    hier habe ich im Laufe der Zeit andere Erfahrungen gesammelt.

    Meine Frau ist seit 1992 deutsche Staatsbürgerin.
    Bei der Ausgabe des Einbürgerungsbescheides wurde ihr und meiner Stieftochter der thail. Pass abgenommen.
    Neugierig wie ich nun mal bin, haben wir diesen mit der ID-Card in Bangkok wieder beangtragt - soweit also keine Probleme.
    Sie kann mit der ID-Card weiterhin Grundstücke kaufen und das Amphoe Sansai weiss auch, dass sie außerdem noch Deutsche ist.

    Da meine Stieftochter mit 12 Jahren nach Deutschland kam, hat sie natürlich keine ID-Card. Diese wollte sie heuer (sie ist gerade in Thailand) beantragen. Sie erklärte also auch am Amphoe korrekt, dass sie auch Deutsche ist und nun einen Ausweis haben möchte.
    Auch hier gab es keine Probleme - der Sachbearbeiter teilte er lediglich dazu mit - dass sie, solange sie im Hauspapier aufscheint thailändische Staatsangehörige ist und es keine Rolle spielt, welche sie noch zusätzlich besitzt.

    Thailand entläßt also nicht autom. eine Staatsbürgerin aus der Staatsbürgerschaft, somit ist die Abnahme des Passes durch die deutsche Behörde eigentlich sinnlos.
    Wichtig ist nur, dass die ID-Card auf den neuen Familiennamen umgeschrieben wird.

  9. #9
    Isaanfreak
    Gast

    Standard Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

    Meine Frau ist seit 1992 deutsche Staatsbürgerin.
    Bei der Ausgabe des Einbürgerungsbescheides wurde ihr und meiner Stieftochter der thail. Pass abgenommen.

    Hallo Bukeo,

    da sieht man mal wieder was sich im Laufe der Zeit so ändert :-(

    zur Zeit sieht es so aus:

    „Thais werden stets unter vorübergehender Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, da das thailändische Recht das Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit erst nach Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft zulässt“ :bravo:

    Aber nach wie vor gibt es eine Grauzone oder einen so genannten Bemessungsspielraum :???:

  10. #10
    Senior Member Avatar von Jinjok
    Registriert seit
    04.07.2001
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    Dortmund
    Beiträge
    5.591

    Standard Re: Doppelte Staatsbürgerschaft

    Im Übrigen ist der Thai Pass Eigentum des Königreiches und kann nicht von einem deutschen Beamten einfach eingezogen werden. :-(

    Aber wie man sieht, nimmts der Beamte in Übersee leicht und stellt ein neues Dokument aus. Korrekt von der deutschen Behörde wäre es wie in anderen Staaten auch, sich von Außenministerium Abt. für konsulare Angelegenheiten eine beglaubigte Erklärung zustellen zulassen, in dem Thailand erklärt, daß der-/diejenige aus der Staatsbürgerschaft entlassen wurde. Das wäre dann was echtes.
    Jinjok

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