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Thema: Zusatzrente

  1. #1
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    Standard Zusatzrente

    Frage, wie sieht es eigentlich mit der Zusatzrente aus dem öffentlichen Dienst aus, wenn ich vor meinem Innanspruchnehmen sterbe? Innanspruchnehmen, kann man diese Zusatzrente ja erst bei Erreichen des korrekten Rentenalters (65, oder je nachdem erst mit 67)

    Hat die Witwe überhaupt einen Anspruch auf diese Rente und wenn ja, ab wann kann Sie den Antrag stellen?

  2. #2
    Senior Member Avatar von ฉลาม
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    Wenn Du Beamter nahe dem Inn bist, schaut es vielleicht besser nach Deinem Ableben aus.
    Aber es fehlen für eine nette Antwort einfach verwertbare Angaben, und sei es nur ob es überhaupt eine Witwe geben könnte.


  3. #3
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    Schwieriges Thema, denn es gibt ja nicht nur einen Versicherer (VBL, ZVK der Stadt Köln, ......) betreffend Zusatzrente ö.D.
    Vermutlich sind die Regelungen ähnlich oder gar identisch, aber letztlich muß dies dein Versicherer beantworten. Darum unbedingt diesen ansprechen!!!

    Schaue mal in den Paragraphen 10 des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigen des öffentlichen Dienstes.
    http://www.stadt-koeln.de/mediaasset...1100/atv-k.pdf

  4. #4
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    Zitat Zitat von Hans.K Beitrag anzeigen
    ....Hat die Witwe überhaupt einen Anspruch auf diese Rente und wenn ja, ab wann kann Sie den Antrag stellen?
    Ganz klar ja. Es muss ein Anspruch auf Witwenrente aus der RV bestehen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von tigerewi Beitrag anzeigen
    Schwieriges Thema, denn es gibt ja nicht nur einen Versicherer (VBL, ZVK der Stadt Köln, ......) betreffend Zusatzrente ö.D.
    Vermutlich sind die Regelungen ähnlich oder gar identisch, aber letztlich muß dies dein Versicherer beantworten. Darum unbedingt diesen ansprechen!!!

    Schaue mal in den Paragraphen 10 des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigen des öffentlichen Dienstes.
    http://www.stadt-koeln.de/mediaasset...1100/atv-k.pdf
    Danke tigerewi dein Beitrag war sehr hilfreich.

  6. #6
    NAN
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    Soweit ich weiß ist die Zusatzrente Anteilsmäßig genau so hoch wie die Altersrente.Es gibt aber je nach Versicherungsträger Unterschiede. Am Besten man informiert sich bei der zuständigen Rentenstelle.
    Vor einigen Jahren wurde einer Witwe die Auszahlung der Betriebsrente (Siemens) mit den Argument verweigert das der Altersunterschied zwischen ihrem vertorbenen Mann und ihr zu groß sei und man davon ausgehen könne das sie den Mann nur geheiratet hatte um versorgt zu sein. Soweit ich weiß war die Klage erfolgreich.

    Es gibt nur schlaue Menschen..... die Einen vorher, die Anderen nachher.

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