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Thema: Unterhaltsbescheinigung

  1. #1
    Senior Member
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    83

    Standard Unterhaltsbescheinigung

    Hallo

    Hätte mal eine Frage, welche Unterlagen muss meine Schwiegermutter vorlegen, damit sie eine Unterhaltsbescheinigung von der zuständigen Behörde bekommt.
    Meine Frau unterstützt Ihre Mutter weil sie kein Einkommen hat.

    Besten Dank
    Klaus und Jina

  2. #2
    Senior Member Avatar von phi mee
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    Standard Re: Unterhaltsbescheinigung

    Hallo Klaus und Jina,

    im Detail weiss ich es jetz aktuell auch nicht mehr. Ich habe mal eine Website gefunden wo es dieses Antragsformular auf Thai und englisch gab. Es werden entsprechende Bestätigungen duch das Amphoe gefordert.

    Der Aufwand damit das Ganze hier anerkannt wird ist allerdings sehr groß. Meines Wissens beträgt die maximale Absetzbarkeit für Unterstützungszahlungen an die Schwiegermutter 1.800 €. Das könnte Chak3 sicher bestätigen oder eventuell korrigieren.

    Es stellt sich also die Frage ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt.


    phi mee



    Hier ein Link zum deutsch/thailändischen Antragsformular!
    http://www.lopburi.de/Thailand/Tips_.../download.html


    phi mee


  3. #3
    Chak3
    Gast

    Standard Re: Unterhaltsbescheinigung

    Phi Mee, erinnere mich nicht daran, der letzte Fall führte zu einem mittelschweren Drama.

    So wie es aussieht bekomt man die wohl auf dem Lande mit ein wenig Überzeugungsarbeit, unter Umständen kann es sich aber auch als unmöglich herausstellen die thailändischen Behörden dazu zu bewegen, da sie da Dinge bescheinigen sollen, die sie gar nicht nachprüfen können.

    Ab 2007 sind übrigens Unterhaltszahlungen an Personen, die sich im erwerbsfähigen Alter befinden nicht mehr abzugsfähig, aber vielleicht weiß der eine oder andere Finanzbeamte das noch nicht.

  4. #4
    Senior Member Avatar von andydendy
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    Standard Re: Unterhaltsbescheinigung

    Ab 2007 sind übrigens Unterhaltszahlungen an Personen, die sich im erwerbsfähigen Alter befinden nicht mehr abzugsfähig.

    Wo wird das denn festgelegt in LOS oder BRD.

  5. #5
    Chak3
    Gast

    Standard Re: Unterhaltsbescheinigung

    Andydendy, was in Deutschland steuerlich abzugsfähig ist wird bislang noch hier festgelegt, oder was meinst du?

  6. #6
    Senior Member Avatar von ChangLek
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    Standard Re: Unterhaltsbescheinigung

    Zitat Zitat von Chak3",p="520821
    .....aber vielleicht weiß der eine oder andere Finanzbeamte das noch nicht.
    .....aber wenn er es herauskriegt dann darf man alles zurückzahlen.....

  7. #7
    Senior Member Avatar von spartakus1
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    Standard Re: Unterhaltsbescheinigung

    Hallo.
    Hierzu wollte ich gerade einen neuen Thread eröffnen, habe ihn hier aber gefunden.

    Würde mich auch mal interessieren.
    Dieses hier im Thread verlinkte Formular muss in TH von der örtlichen Behörden ausgefüllt werden?
    Das wird hier vom Finanzamt anerkannt?

    Wenn man 1800.- Euro absetzen kann, ist doch besser als nichts.

    Steuerberater konnte mir leider auch nicht weiterhelfen.


    Es sind ja leider bis jetzt nicht all zu viele Antworten gekommen, vielleicht hat doch jemand die ein oder andere Erfahrung gemacht.

    Gruß Rolf

  8. #8
    Senior Member Avatar von andydendy
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    Standard Re: Unterhaltsbescheinigung

    Wenn Du das Dokument aus Thailand bekommen hast, dann wird
    hier übersetzt und dann beglaubigt und beim Finanzamt
    einreicht. Das mache ich schon seit 4 Jahren so.

  9. #9
    Senior Member Avatar von spartakus1
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    2.035

    Standard Re: Unterhaltsbescheinigung

    Hallo Andy.
    Meinst Du das Dokument hier aus dem Thread?

    Bis zu welcher Höhe werden dann die Zahlungen anerkannt?

    Danke.
    Gruß Rolf

  10. #10
    Senior Member Avatar von andydendy
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    Standard Re: Unterhaltsbescheinigung

    Ja und bis 25% der Summe die man überweist sind absetzbar,
    bis zu welcher Höhe weis ich nicht weil ich nicht so viel
    überweise.

    Auch sind die Überweisungen bei einer bestimmen Gruppe als
    Unterhaltsforderungen gelten zu machen.

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