Genau diese "Saetze" (sind keine Gesetze ! ) hatte sie auch und die haben wir diskuttiert !!
man achte auf "das monatliche" - "regelmaessige" !!!!Dies wird i. d. R. allerdings anders eingeschätzt, wenn das monatliche Einkommen aus der Selbstständigkeit das Arbeitsentgelt regelmäßig übersteigt.
Aus deinem Link (IHK FFM) auch die folgenden haben wir besprochen:
Der Existenzgründer bzw. Selbstständige muss für seine Krankenversicherung selbst sorgen. Bei einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit (zeitlicher Umfang mindestens 18 Stunden in der Woche) besteht nicht die Möglichkeit, auch wenn vorerst kein Gewinn erzielt wird, während einer Übergangszeit in der gesetzlichen Krankenkasse des Ehegatten familienversichert zu bleiben bzw. zu werden.Deshalb kam die AOK Dame vorhin ja auch zu dem Schluss , indem Fall den ich geschildert habe trifft das alles nicht zu !Von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit wird ausgegangen, wenn die wirtschaftliche Bedeutung und der zeitliche Aufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten übersteigen.


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