
Zitat von
Pak10",p="818781
dann muss doch eigentlich nur das erste blatt von thailändischen bezirksamt ausgefüllt und übersetzt werden, oder? den rest kann ich ja in deutsch für die eltern eintragen und die dann unterzeichnen lassen, oder?
Dann lese mal was unten auf Seite 2 noch so gefordert wird:
Hinweis:
Die vorstehenden Angaben sind z.B. durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
Steuerbescheid, Rentenbescheid, Bescheid der zuständigen Arbeits- oder Sozialbehörde über
erhaltene Sozialleistungen des Staates (bzw. bei Nichterhalt: Negativbescheinigung der Behörde)
Ein echter Witz
