Möglich für thailändische Spezialitätenköche, das liegt hier offensichtlich nicht vor.
Eine befreundete Thailänderin führt ein gut laufendes, thailändisches Restaurant in Deutschland und hat geplant, die Führung des Restaurants an ihre Nichte zu übergeben, nachdem der Restaurant erfolgreich angelaufen ist. Zuvor soll die Nichte natürlich über einige Monate oder Jahre im Restaurant angelernt werden. Sie ist 23 Jahre alt, lebt zur Zeit in Thailand bei ihrer Familie und hat inzwischen eine sehr gute Ausbildung in der Restaurant- und Hotelbranche genossen. Der erste Antrag für die Aufenthaltsgenehmigung ist jetzt beim mündlichen Gespräch ohne Angabe ausführlicher Gründe sofort zurückgewiesen worden. Wie dieser Termin vorbereitet wurde und was genau gesagt wurde, ist uns nicht bekannt.
Daher jetzt folgende Fragen, bei denen uns vielleicht der ein oder andere weiterhelfen kann:
- Wir kennen die Möglichkeiten zur Remonstration bei Urlaubsvisa, die man ja nicht anfechten kann und bei denen man ja anscheinend nicht das Recht hat, nach den Ablehnungsgründen zu fragen. Ist dies bei langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeitsaufenthalte auch so oder kann man nach Gründen fragen? Bringt das wirklich etwas?
- An welche Voraussetzungen ist die Vergabe einer solchen langfristigen Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitszwecke gebunden? Hier wären wir sehr interessiert zu wissen, wie die konkreten Vorgaben aussehen.
- Ist es zu empfehlen, sich hier professionelle Unterstützung zu holen? Wenn ja, hat hier jemand Tipps?
Vielen Dank schon mal für jede Hilfe im Voraus!
Geändert von eazzy (29.01.12 um 17:14 Uhr) Grund: Aufenthaltsgenehmigung
hier stehts geschrieben:
http://www.bangkok.diplo.de/contentb...sverfahren.pdf
Eine Remonstration ist sicher möglich, der Erfolg wohl eher weniger
Und hier stehen die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum: http://www.bangkok.diplo.de/contentb...tsaufnahme.pdf
Auch das BMAS und das AA gibt hierzu sicher Auskünfte : Auswärtiges Amt - Lernen und Arbeiten
Hoffe das hilft dir etwas weiter
Leider wurde nicht genannt wer den mündlichen Antrag wo gestellt hat.
Üblicherweise stellt die Arbeitgeberin den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Dort dürfte m.E. der Antrag mangels ausreichender Qualifikation der 23jährigen Thailänderin abgelehnt worden sein.
Da es sich hier um eine beabsichtigte Betriebsübernahme handelt, empfehle ich eine Kontaktaufnahme zur IHK bzw.
entsprechender Deutsch-Thailändischer Wirtschaftsvereine.
Vielen Dank schon mal für die interessanten Antworten!
Ja, die deutschen Behoerden duerften hier der Schluessel sein. Wenn die Agentur fuer Arbeit und gegebenenfalls anschliessend auch die zustaendige Auslaenderbehoerde das Anliegen unterstuetzt, dann sollte die Botschaft das kleinste Problem werden.
Kernproblem wird sein zu begruenden, warum ausgerechnet eine junge Thailaenderin den Job warhnehmen soll. Die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Tante und Nichte ist nach deutscher Ansicht nicht eng genug um als Begruendung zu dienen. Somit hat das Anliegen keine wirtschaftlichen Hintergruende sondern private, auf deren Basis natuerlich kein Visum zum Zwecke einer Erwerbstaetigkeit erteilt wird. Eine weitere Kernfrage ist auch, wie gut die deutschen Sprachkenntnisse der Nichte sind.
Zuerst mal, gegen ein Schengenvisum kann man remonstrieren und auch klagen. Ob es Aussicht auf Erfolg hat ist die nächste Frage.
Mit den derzeitigen Informationen scheint es keine gesetzl. Grundlage zu geben in D arbeiten zu können. Auch bei Spezialitätenköchen ist nach meinem Kenntnisstand die Arbeitserlaubnis auf 5 Jahre zu befristen. Da werden i.d.R. nur die Abschlüsse von 2 Schulen anerkannt.
Die einzige Möglichkeit die ich sehe, wäre, die Thai verliebt sich in einen EU´ler der in D leben will um über die EU Freizügigkeit die Arbeitserlaubnis zu bekommen, oder in einen deutschen. Ehe ist immer nötig. Gut gleichgeschlechtliche Partnerschaft wäre auch denkbar.