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Thema: Kann ich bei Thaifirma angestellt sein aber hautpsächlich in China arbeiten?

  1. #1
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    Ubon Ratchathani
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    Standard Kann ich bei Thaifirma angestellt sein aber hautpsächlich in China arbeiten?

    Hallo!

    ich werde einen Job als Supervisor bei einem Großkunden in China übernehmen(Wartungsvertrag)
    Soweit ist alles schon besprochen, ich werde im im deutschen Zweitwerk in Guangzhou stationiert sein und wenn es nötig wird nach Shanghai zum Kunden fahren und dort die Wartungen koordinieren. Nun kam die Überlegung meiner Firma, mit mir einen Arbeitsvertrag in Hong kong abzuschließen, das Thema ist aber noch nicht hundertprozentig durch. Mein Vorgänger war z.B. selbständig, hat aber große Probleme mit den Steuern gehabt, d.h. ewigen Stress die Steuern zu bezahlen um keine Probleme zu bekommen. Da ich meinem Arbeitgeber bereits mitgeteilt habe, das ich eigentlich meinen Lebensmittelpunkt in Thailand habe und er kein Problem damit hat, war meine Überlegung mich evtl. in der Zweigstelle der Firma in Bangkok anstellen zu lassen.

    Wäre dies überhaupt möglich wenn ich hauptsächlich in China arbeite und nur zur Freizeit nach Thailand fliege?

    Gäbe es Vorteile in diesem Job in Thailand angestellt zu sein? Oder besser Hongkong Vertrag und weiterhin als Tourist in Thailand einreisen?

    Vielleicht hat einer von euch schon ähnliche Erfahrungen gesammelt..

    Gruß

  2. #2
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    Die Frage ist und bleibt, wo du dein Einkommen versteuern möchtest. So wie ich es sehe, möchtest du das nirgends. Da gibt es immer Leute die scharf auf Steuern sind.


  3. #3
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    Am besten noch ein Vertrag in Hong Kong, Wohnsitz Thailand und Arbeit in China.

    Du solltest mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie sich um die steuerliche Problematik kümmern oder zumindest die entsprechende Beratung bezahlen. Denn selbst wenn hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wer sagt dir, dass es richtig gelaufen ist. Ansonsten wirst du Meinungen bekommen, die dir nicht weiterhelfen.

  4. #4
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    dann doch das ganze über eine britische Ltd. kostet nicht viel, die Briten wollen derzeit noch keine Steuern auf Einkünfte im Ausland, ...

  5. #5
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    Super, Franky, noch ein Land mehr.

    Wie kommst du im übrigen auf diese irrige Annahme? Ich kenne da einen Fall, da meinten schlaue Briten auch, sie müssten keine Steuern auf im Ausland erzieltes Einkommen zahlen. Mussten muss man sagen, jetzt will HMRC durchaus noch ein paar Pfund für die letzten Jahre.

  6. #6
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    Betroffen sind hier die Steuerrechte des Wohnsitzstaates und des Staates, in dem gearbeitet wird. Für den Fall, daß die beiden Staaten nicht identisch sind, ist das Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Staaten zu berücksichtigen (sofern es überhaupt eines gibt, denn nicht alle Staaten haben eines miteinander!).
    Da es natürlich eine Unzahl von Doppelbesteuerungsabkommen gibt, kann hier von keinem nicht einmal ansatzweise eine verlässliche Auskunft erteilt werden, zumal die Thematik "Steuerrecht" so schnellebig und schwierig ist, daß selbst Steuerberater oftmals nicht mehr mitkommen. Darum unbedingt einen Steuerberater konsultieren und zwar einen, der sich genau mit dem Doppelbesteuerungsrecht der relevanten Staaten auskennt. Alles andere ist Kaffesatzleserei.

    Ich habe anhand des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland - Schweiz erfahren müssen, daß sich ein Steuerberater aus Köln eher mit den Doppelbesteurungsabkommen für Deutschland mit den Niederlanden oder Belgien auskennt als mit dem für die Schweiz und sich somit in dieses erst noch einarbeiten mußte. In meinem Fall war es so, daß der deutsche Fiskus trotz meines Wohnsitzes in Deutschland keinen "direkten" Anspruch auf die Einkommensteuer aus Einkommen aus der Schweiz hatte, weil ich mich an mehr als 183 Tagen (= mehr als die Hälfte eines Jahres) in der Schweiz aufhielt. Mit "keinen direkten Anspruch" meine ich die Regelung, daß die verbleibendenden inländischen Einkünfte (also aus Deutschland) mit dem sogenannten Progressionsvorbehalt besteuert werden und hierzu wurden die ausländischen Einkünfte hinzuaddiert zwecks Berechnung des erhöhten Steuersatzes für die geringen inländischen Einkünfte. Meine ausländischen Einkünfte wurden in Deutschland aber nicht noch einmal besteuert, da sie schon in der Schweiz besteuert wurden. Es könnte sein, daß eine vergleichbare Regelung auch in deinem Fall (Wohnsitz Thailand, Arbeitsort China) gilt. Könnte, muß aber nicht oder ist vielleicht auch völlig abwegig! Und um dies abzuklären, solltest Du unbedingt einen Fachmann einschalten. Lieber vorher ein wenig Geld investieren als hinterher die Probleme am Hals haben. Betreffend Steuerabgaben kennen die Staaten kein Pardon; außer in Griechenland!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Chak Beitrag anzeigen
    Super, Franky, noch ein Land mehr.

    Wie kommst du im übrigen auf diese irrige Annahme? Ich kenne da einen Fall, da meinten schlaue Briten auch, sie müssten keine Steuern auf im Ausland erzieltes Einkommen zahlen. Mussten muss man sagen, jetzt will HMRC durchaus noch ein paar Pfund für die letzten Jahre.
    sind die Infos die ich bekam als ich mich mal für eine brit. Ltd. interessierte.

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