Wer wie z.B. wie wir hier unser laufendes Einkommen aus Invest generieren, dann sind 400K oder 800K nur auf einem Bankkonto geparkt sehr wohl ein Argument damit temporär zu arbeiten, anstatt Nutzlos dahinvegetierend stehen zu lassen.Zitat von Volker M. aus HH.
Es ist oftmals wie ein Akt auf dem Drahtseil gerade 2 bis 3 Monate vor dem "Zeigen" bei der alljährlichen Aufenthaltsverlägerung.
Und noch ein Punkt den gewissen Selbstständig lebende Farangs hier aufstösst. Ein Geschäft oder auch Landbesitz der Familie als Wertbesitz das regelmässiges Einkommen abwirft spielt eben kaum eine Rolle bei der zu 'zeigenden' Summe.
Ist halt einfach eine sture Vorschrift, die je nach gutdünken eines verantwortlichen Departemetsvorstehers je nach Laune geändert werden kann. Seit wir hier sind hat sich der vorgegebene Sachrahmen viermal geändert.
Wie schnell kann auch eine unverhoffte Lebenssituation eintreffen: gesundheitlich angeschlagen mit Krankenhausaufenthalt, Auto defekt, am Haus kann ein Schaden entstehen, eine günstige Kaufgelegenheit zur Neuinvestition die gerade sich während dieser Phase ergibt.
Viel Gründe können herbei gezogen werden um auf einen Teil dieses geparkte Guthaben zuzugreifen, ausgerechnet während der Antragstellung.
In anderen Jahresquartalen kann aber auch das doppelte auf dem Konto liegen, nur interessiert dies die Immigration nicht.
Also, werter @Uwe, etwas langsam mit einer solch solch schnell dahin geäusserter beurteilung ohne sich der jeweiligen Umstände ergebenden Sachlagen sich einen Kopf zu machen.
In meinem Umfeld stellt sich bei manch einem diese Frage schon, ob es sich für ihn rechnet mit dieser geforderen hinterlegten Absicherung, oder damit laufend zu "arbeiten".
Für einen "Rentner" der bei Muttern zu Hause hockt und kluge Sprüche in Foren zum besten gibt, dem stellt sich solch eine Frage weniger, da ja sein Wohfahrtsstaat noch für die monatlichen Transferzahlungen zuständig ist.


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