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Thema: Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

  1. #1
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    Standard Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    Also Meine Frau steht kurz vor Ihrer Entbindung. In 5 Wochen werde ich Vater eines Sohnes !
    Nun stellt sich uns die Frage: "Doppelstaatsbürgerschaft des Sohnes oder nicht" und wenn, was ist zu tun.
    Er wird hier in Deutschland geboren werden. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht und welche Vor- bzw. Nachteile
    sind zu erwarten ? Muß das bei der Standesamtlichen Registrierung der Geburt schon angegeben werden, oder kann
    man sich auch noch später entscheiden ??
    Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten und ich glaube das ich nicht alleine vor diesen Fragen stehe.
    :bravo:

  2. #2
    Senior Member Avatar von DisainaM
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    Standard Re: Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    wenn Du Deutscher bist,
    Deine Frau Thai,
    hat das Kind automatisch,
    aufgrund des Abstammungsprinzips
    beide Staatsbürgerschaften,
    das Kind braucht sich nicht für eine entscheiden.

    wenn Du Türke bist,
    Deine Frau Thai,
    hat das Kind, wenn es in Deutschland geboren ist,
    aufgrund des Geburtsortprinzips,
    beide Staatsbürgerschaften,
    das Kind muß sich ab dem 18 Lebensjahr für eine entscheiden.

    also, je nach dem, was Deine Staatsbürgerschaft ist


  3. #3
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    Standard Re: Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    Also ich bin Deutscher und meine Frau ist THAI !

  4. #4
    Senior Member Avatar von Yala
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    Standard Re: Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    Das Kind kann beide Staatsbürgerschaften haben, mit 18 bzw. 21 muss es sich aber für eine entscheiden.

  5. #5
    Auntarman2
    Gast

    Standard Re: Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    Dann belasse es doch bei der deutschen Staatsbürgerschaft. Ist fürs Reisen einfach und wenn ihr in Deutschland lebt. Es sei denn, Deine Frau will mit Kind mal alleine länger in Thailand bleiben, da könnte die thailändische evtl. Vorteile haben. Zu verlieren gibt es wohl nichts, oder? Unser Jüngster hat auch nur die "deutsche", soll er sich irgendwann selber entscheiden...

  6. #6
    Senior Member Avatar von DisainaM
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    Standard Re: Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    Zitat Zitat von Yala",p="463191
    Das Kind kann beide Staatsbürgerschaften haben, mit 18 bzw. 21 muss es sich aber für eine entscheiden.
    nein, es muß sich nicht entscheiden
    http://www.nittaya.de/viewsource.php?p=454480&id=454487

    Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.
    http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_16...aatigkeit.html

  7. #7
    Senior Member Avatar von Yala
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    Standard Re: Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    Ah :O

    Wieder was gelernt

  8. #8
    Senior Member Avatar von Joerg_N
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    Standard Re: Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    automatisch hat das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft - hat unser Sohn auch nur - um die Thailändische zu beantragen musst eine Internationale Geburtsurkunde beantragen und dann zur Thaibotschaft,
    aber automatisch erst mal nur deutsch

    unser hat nur deutsch - ein Auslaender in der Famillie reicht

  9. #9
    Senior Member Avatar von tira
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    Standard Re: Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    Zitat Zitat von Joerg_N",p="463302
    ...- ein Auslaender in der Famillie reicht
    moin joerch,

    das bist du gelle

    für die erlangung der thailändischen staasbürgerschaft erforderlich,
    eine thailändische geburtsurkunde.

    gruss

  10. #10
    Senior Member Avatar von Joerg_N
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    Standard Re: Doppel Staatsbürgerschaft bei Neugeborenen oder nicht ??

    Zitat Zitat von tira",p="463303
    für die erlangung der thailändischen staasbürgerschaft erforderlich,
    eine thailändische geburtsurkunde.

    gruss
    das heisst, mit der Internationalen kriegst dann auf der Botschaft die thailaendische ??

    Gruss
    Joerg

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