weil das AA an alle AB´s seinerzeit eine interne Mitteilung geschickt hat. Habe ich von einem AB-Sachbearbeiter aus Hamburg erfahren.
Die wissen also schon Bescheid, nur hängen die das nicht an die grosse Glocke - das gäbe einen Ansturm auf die AB´s.
vermutlich meint er was anderes.
Die DKB wirbt nun für Konteneröffnungen aus dem Ausland. Wenn du also in TH lebst, kannst du nun als Deutscher ein Konto mit
Kreditkarte usw. eröffnen, alles wird dir nach TH gesandt. Du musst halt deine Identifiaktion beim Konsulat oder Botschaft machen - dann geht es ohne Probleme.
Das kann eine Thai mit Thai-Passport nicht, sie muss Deutsche sein.
denke ich eher nicht, aber es ist einer von vielen Punkten, die für eine doppelte Staatsbürgerschaft sprechen.
Interessieren würde mich eher ein Nachteil - ich habe noch keinen gefunden. Ich würde als sagen, die Vorteile überwiegen, überhaupt für Leute, die gerne reisen. Mit einem Thaipass kommst du als Frau nicht mal so leicht nach Singapur, zumindest nicht ohne Ehepartner.
du meinst eine Einbürgerung?
Geht auch ohne deutschen Ehepartner, da muss die Thai aber wohl 8 bzw. 7 Jahre (mit B1) in D gelebt haben (mit Rechtsanspruch) und nicht von Hartz IV abhängig sein.
Mit einem deutschen Ehepartner geht es schneller - ich glaube schon nach 3 Jahren Ehe und 5 Jahre in D - oder so ähnlich.
Nein.
Zumindestens nicht meine Frau.
Aber eine AE (bzw. Aufenthaltstitel).
Nach §28 Abs.1, Satz1, Nr.1 AufenthG.
Meine Aussage bezieht sich ueberigens auch auf die POSTBANK.
Mit ein wenig Verhandeln war noch nicht mal ein regelmaessiger Geldeingang fuer das Girokonto - ansonsten Bedingung fuer ein kostenfreies Konto - notwendig.
EC- und VISA-Karte inklusive.
Fast wie in Thailand .....
Exakt.
Wenn Du von Euro (und nicht von D-Mark) sprichst.
Aber auch dies war verhandelbar.
Dreiecksbuchungen sind ueberigens nicht bei jeder Bank die Loesung des Problems.
Die NORIS-Bank ist ein abschreckendes Beispiel.
Da muss man es dann andersherum spielen.
Wozu ich aber weder Muse noch Lust hatte .......
Lasst uns doch besser beim Ursprungsthema „doppelte Staatsbürgerschaft“ bleiben, denn diese Angelegenheit ist wichtig und noch lange nicht ausdiskutiert!
@Bukeo schrieb: es gibt kein direktes Gesetz, sondern nur eine interne Mitteilung vom Innenministerium an die AB´s, das bei Thai-Einbürgerungen Mehrstaatlichkeit hinzunehmen ist. Es wurde schon richtig gepostet - anhand von Unzumutbarkeit bzgl. Kosten und Dauer - ist eine Ausbürgerung aus der thail. Staatsbürgerschaft nicht zumutbar - Dauer bis zu 10 Jahren / zumutbar ca. 2 Jahre - Kosten bis zu 5000 EUR / zumutbar: momentan ca. 1900 EUR
Nicht ausdiskutiert, weil die deutschen Behörden nicht gerne eine doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren und deshalb gerne Steine in den Weg legen und die Unkenntnis der Antragsteller ausnutzen!