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Thema: Doppel Staatsbürgerschaft

  1. #81
    Senior Member
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    Zitat Zitat von strike Beitrag anzeigen
    Geht.
    Meine Frau hat dort ein Konto.
    War voellig schmerzlos.
    Moechtest Du es mit einer Testueberweisung - die Du um spaetere Komplikationen zu vermeiden bitte als Geschenk deklarierst - ueber 1.000 Euro mal probieren?
    denke sie hat mittlerweile einen Doppelpass? so o,01 Euro als Testüberweisung würde ich mir ja noch eingehen lassen. Als Geschenk selbstverständlich

  2. #82
    Senior Member Avatar von tira
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    Red face

    Zitat Zitat von franky_23 Beitrag anzeigen
    geht noch weiter, versuch mal mit einem Thaipass z.B. bei DKB ein Konto zu eröffnen.
    moin,

    o.g. problemlos


  3. #83
    Senior Member Avatar von Bukeo
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    Zitat Zitat von franky_23 Beitrag anzeigen
    Was nützt es wenn das AA das weiß und die ALB´s dafür zuständig sind
    weil das AA an alle AB´s seinerzeit eine interne Mitteilung geschickt hat. Habe ich von einem AB-Sachbearbeiter aus Hamburg erfahren.
    Die wissen also schon Bescheid, nur hängen die das nicht an die grosse Glocke - das gäbe einen Ansturm auf die AB´s.

    Zitat Zitat von strike Beitrag anzeigen
    Geht.
    Meine Frau hat dort ein Konto.
    War voellig schmerzlos.
    vermutlich meint er was anderes.
    Die DKB wirbt nun für Konteneröffnungen aus dem Ausland. Wenn du also in TH lebst, kannst du nun als Deutscher ein Konto mit
    Kreditkarte usw. eröffnen, alles wird dir nach TH gesandt. Du musst halt deine Identifiaktion beim Konsulat oder Botschaft machen - dann geht es ohne Probleme.
    Das kann eine Thai mit Thai-Passport nicht, sie muss Deutsche sein.

  4. #84
    Moderator Senior Member Avatar von strike
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    Zitat Zitat von Bukeo Beitrag anzeigen
    ...
    Das kann eine Thai mit Thai-Passport nicht, sie muss Deutsche sein.
    Okay, die Moeglichkeit dann soger in TH ein DKB-Konto eroeffnen zu koennen, ist wahrlich ein gewichtiger Grund, sich um einen deutschen Reisepass zu bemuehen.
    Werde nun also doch mal anfangen mit meiner Frau fleissig und intensiv die deutsche Sprache und Geschichte zu ueben.


  5. #85
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    Zitat Zitat von strike Beitrag anzeigen
    Okay, die Moeglichkeit dann soger in TH ein DKB-Konto eroeffnen zu koennen, ist wahrlich ein gewichtiger Grund, sich um einen deutschen Reisepass zu bemuehen.
    Werde nun also doch mal anfangen mit meiner Frau fleissig und intensiv die deutsche Sprache und Geschichte zu ueben.

    seid ihr sicher, dass dies als eigenständige Thai in D geht oder nur als Begleiterscheinung der Heirat mit einem Deutschen?

    Hatten alle eine NE? nach §28?

  6. #86
    Senior Member Avatar von Bukeo
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    Zitat Zitat von strike Beitrag anzeigen
    Okay, die Moeglichkeit dann soger in TH ein DKB-Konto eroeffnen zu koennen, ist wahrlich ein gewichtiger Grund, sich um einen deutschen Reisepass zu bemuehen.
    Werde nun also doch mal anfangen mit meiner Frau fleissig und intensiv die deutsche Sprache und Geschichte zu ueben.

    denke ich eher nicht, aber es ist einer von vielen Punkten, die für eine doppelte Staatsbürgerschaft sprechen.

    Interessieren würde mich eher ein Nachteil - ich habe noch keinen gefunden. Ich würde als sagen, die Vorteile überwiegen, überhaupt für Leute, die gerne reisen. Mit einem Thaipass kommst du als Frau nicht mal so leicht nach Singapur, zumindest nicht ohne Ehepartner.

    Zitat Zitat von franky_23 Beitrag anzeigen
    seid ihr sicher, dass dies als eigenständige Thai in D geht oder nur als Begleiterscheinung der Heirat mit einem Deutschen?

    Hatten alle eine NE? nach §28?
    du meinst eine Einbürgerung?
    Geht auch ohne deutschen Ehepartner, da muss die Thai aber wohl 8 bzw. 7 Jahre (mit B1) in D gelebt haben (mit Rechtsanspruch) und nicht von Hartz IV abhängig sein.
    Mit einem deutschen Ehepartner geht es schneller - ich glaube schon nach 3 Jahren Ehe und 5 Jahre in D - oder so ähnlich.

  7. #87
    Moderator Senior Member Avatar von strike
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    Zitat Zitat von franky_23 Beitrag anzeigen
    .... Hatten alle eine NE? nach §28?
    Nein.
    Zumindestens nicht meine Frau.
    Aber eine AE (bzw. Aufenthaltstitel).
    Nach §28 Abs.1, Satz1, Nr.1 AufenthG.

    Meine Aussage bezieht sich ueberigens auch auf die POSTBANK.
    Mit ein wenig Verhandeln war noch nicht mal ein regelmaessiger Geldeingang fuer das Girokonto - ansonsten Bedingung fuer ein kostenfreies Konto - notwendig.
    EC- und VISA-Karte inklusive.

    Fast wie in Thailand .....

  8. #88
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    Zitat Zitat von strike Beitrag anzeigen
    Nein.
    Zumindestens nicht meine Frau.
    Aber eine AE (bzw. Aufenthaltstitel).
    Nach §28 Abs.1, Satz1, Nr.1 AufenthG.

    Meine Aussage bezieht sich ueberigens auch auf die POSTBANK.
    Mit ein wenig Verhandeln war noch nicht mal ein regelmaessiger Geldeingang fuer das Girokonto - ansonsten Bedingung fuer ein kostenfreies Konto - notwendig.
    EC- und VISA-Karte inklusive.

    Fast wie in Thailand .....
    Postbank geht mit AE, Die Sparcard mit normalem Schengenvisum. verlangen die nur noch regelmäßigen Geldeingang? Dachte bei mir waren dies min.d 1250 im Monat. Aber auch dies wäre mit Dreiecksbuchungen jederzeit regelbar, ...

  9. #89
    Moderator Senior Member Avatar von strike
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    Zitat Zitat von franky_23 Beitrag anzeigen
    .... bei mir waren dies min.d 1250 im Monat. ...
    Exakt.
    Wenn Du von Euro (und nicht von D-Mark) sprichst.
    Aber auch dies war verhandelbar.

    Dreiecksbuchungen sind ueberigens nicht bei jeder Bank die Loesung des Problems.
    Die NORIS-Bank ist ein abschreckendes Beispiel.
    Da muss man es dann andersherum spielen.
    Wozu ich aber weder Muse noch Lust hatte .......

  10. #90
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    Lasst uns doch besser beim Ursprungsthema „doppelte Staatsbürgerschaft“ bleiben, denn diese Angelegenheit ist wichtig und noch lange nicht ausdiskutiert!

    @Bukeo schrieb: es gibt kein direktes Gesetz, sondern nur eine interne Mitteilung vom Innenministerium an die AB´s, das bei Thai-Einbürgerungen Mehrstaatlichkeit hinzunehmen ist. Es wurde schon richtig gepostet - anhand von Unzumutbarkeit bzgl. Kosten und Dauer - ist eine Ausbürgerung aus der thail. Staatsbürgerschaft nicht zumutbar - Dauer bis zu 10 Jahren / zumutbar ca. 2 Jahre - Kosten bis zu 5000 EUR / zumutbar: momentan ca. 1900 EUR

    Nicht ausdiskutiert, weil die deutschen Behörden nicht gerne eine doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren und deshalb gerne Steine in den Weg legen und die Unkenntnis der Antragsteller ausnutzen!

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