Hallo, wir ziehen im Januar nach Phuket. Kann jemand einen deutschen Steuerberater dort (oder in Bangkok) empfehlen ? Danke im voraus
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deutscher Steuerberater in Phuket oder Bangkok
Erstellt von PhuketMicha, 05.10.2018, 20:03 Uhr · 19 Antworten · 945 Aufrufe
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05.10.18, 20:03 #1
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deutscher Steuerberater in Phuket oder Bangkok
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05.10.18, 21:26 #2
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Frag mal „Chak“ ob er einen Kollegen dort kennt.. vielleicht kannst Du auch ihn beauftragen...
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06.10.18, 05:40 #3
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Solange du kein Einkommen in Thailand hast....für was brauchst du dann einen Steuerberater dort?
O.k. ich als Rentner bin fein raus hier.....no coment..
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06.10.18, 08:58 #4
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andersrum,
für was sollte ein deutscher Steuerberater,
dessen Ausbildung ihn an das deutsche Steuerrecht bindet,
seinen Job in Deutschland aufgeben, und in Thailand,
wo er durch die Arbeitsgesetze keine Arbeitserlaubnis bekommt, um zu praktizieren,
dort sich einer Thai-German Group anbieten ?
Macht absolut keinen Sinn,
selbst die Thai-German Group, die nur in Pattaya sitzt,
bietet
Steuerberatung- und Buchhaltungsservice:
Der One-Stop Steuer Service der German-Thai-Group, für alle Arten von Steuern in Thailand ist zugeschnitten auf Ihr Unternehmen bzw. auf Ihre individuellen Anforderungen. Unsere Team von erfahrenen und geprüften Steuerberatern und Buchhaltern berät Sie gerne von der Erstellung bis hin zur Abgabe Ihre thailändischen Steuererklärungen und der dazugehörigen Dokumente und Unterlagen.
thailändisches Steuerrecht an, und hütet sich davor,
deutsches Steuerrecht mit einem verbundenen Steuerberater in Deutschland auch nur zu Be-werben.
da würde es mit der Innung, z der dt Steuerberater in D. zugelassen ist,
Probleme geben.
Also,
wer auf Phuket sitzt, und deutsches Steuerrecht haben möchte,
der verlangt in Thailand eine illegale Leistung,
und kriegt bestenfalls einen Termin mit einen Berater,
der hier mehr in der Funktion des Wasserträgers sich alles anhört,
und später durch einen dt Steuerberater in Deutschland, via Skype sich schlau macht,
und die Weisheit dann später, nachdem er mindestens 500 Euro bis 2.000 Euro für diese "Arbeit" kassiert hat,
zum besten gibt.
Hat man Pech, hat er was falsch verstanden, und Fehler eingebaut,
hat man Glück und kann bei dem Termin selber per Skype mit dem Steuerberater sprechen,
nur dafür braucht man dann keinen Berater,
und ob der Steuerberater was taugt, und keine Pfeife im Fach ist,
steht dann noch auf einem anderen Blatt.
Auf alle Fälle lassen sich weder Steuerberater noch Berater, für lau aussaugen,
ohne juice kein JUS - heisst es bei den Juristen, wird bei den Steuerberatern ähnlich sein,
und ob der oder die Steuerberater im Forum Lust haben,
einen Skype Beratungstermin gegen vorheriges Zeitvergütungsarangement zu machen,
Vorgespräch 5 Minuten, Hauptgespräch 30 Minuten gegen Bitcoin oder paypal Anweisung,
das
merkt man an der Forenresonanz.
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06.10.18, 12:08 #5
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06.10.18, 12:38 #6
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Naja zwischen der Schweiz und Thailand besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen..Ergo brauche ich, als Rentner wohlgemerkt, keinen CH- Steuerberater oder sonstirgendeiner..Wie das mit D ist weiss ich nicht..
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06.10.18, 14:13 #7
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wer in Deutschland zB Mieteinnahmen hat, muss in Deutschland versteuern,
bz verrechnen mit seinen Renovierungsausgaben, sprich Papierkrieg.
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06.10.18, 16:47 #8
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Na dann alles klar..obwohl der Wohnsitz dann doch in Thailand ist??? Man versteuert doch dort wo man wohnt nicht wahr?? Müllermilch lässt grüssen..
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06.10.18, 17:28 #9
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beides, auch wenn Du in Thailand wohnst,
wenn Du bestimmte Einnahmen in D hast, werden die in D besteuert.
In DE ist eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abzugeben, in denen die Vermietungseinkünfte erklärt sind.
Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen, wie in Ihrem Fall mit den Einkünfte aus Vermietung einer in Deutschland gelegenen Immobilie.§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
Beschränkt Einkommensteuerpflichtig bedeutet, dass sich die Besteuerung der Einkünfte auf die inländischen (im Inland erzielten) Einkünfte beschränkt. Die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte sind in § 49 EStG dargelegt und entsprechen weitgehend den Einkunftsarten gem. § 2 EStG.
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06.10.18, 23:43 #10
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Jungs, der Kollege ist schon weitergezogen. Aber danke fuer eure weitschweifenden Ideen
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