Hallo liebe Gemeinde,
während meines letzten Thailandurlaubes habe ich eine junge Frau kennengelernt und wie das nun mal so ist haben wir uns verliebt. Ich habe mit ihr die schönste Zeit meines Lebens verbracht aber auch der schönste Urlaub geht einmal zu Ende und es flossen dicke Tränen.
Wir telefonieren täglich und da ich aus beruflichen Gründen nicht so schnell wieder nach Bangkok reisen kann, empfahl mir ein Freund sie nach Deutschland einzuladen.
Leider hat sie kein Reisepass und natürlich auch kein Visum welches ich jetzt gerne beantragen würde. Nur was ist das genau? Touristenvisum oder das sog. Schengenervisum? was muss ich tun? Kann mir jemand die Vorgehensweise erklären?
Ich weiss nur ich muss beimAusländeramt eine Verpflichtungserklärung abgeben incl. Mietvertrag sowie die letzten 3 Gehaltszettel. Doch wie geht es dann weiter?
auf der Homepage der deutschen Botschaft in Bangkok habe ich schon die Blätter zum Download gefunden doch was muss man noch beachten? mUss ich persönlich nach Bangkok zum die Unterlagen einzureichen oder reicht es wenn ich ihr die Sachen zuschicke und sie den Rest allein erledigt?
sie ist 26 ledig, keine Kindern, noch nie verheiratet.
Habe das ganze Internet abgesucht aber nicht das passende gefunden...hoffe ihr könnt mir helfen der Dank eines Verliebten ist euch gewiss![]()
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Bekanntschaft nach Deutschland einladen aber wie?! Visum?
Erstellt von Hausmeischda, 17.07.2011, 18:18 Uhr · 42 Antworten · 9.432 Aufrufe
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17.07.11, 18:18 #1
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Bekanntschaft nach Deutschland einladen aber wie?! Visum?
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17.07.11, 18:29 #2
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bin auf folgende Seite gestossen:
Was brauche ich wenn deine thailändische Freundin das erste Mal nach Deutschland, Östereich oder in die Schweiz kommt? Schengen-Touristen-Visum für meine Freundin aus Thailand
doch was ist der Unterschied zwischen Schengen- Touristen und Besuchsvisum? bzw. was muss ich beantragen?
Danke
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17.07.11, 19:16 #3
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Die "Eintrittskarte" nach Europa und damit auch Deutschland ist das Schengenvisum. Die Unterkategorie ist das Touristenvisum (das ist für touristische Zwecke) und eben das Besuchsvisum (das ist für Besuche).
Letztlich beantragt sie immer ein Schengenvisum. Dazu braucht sie einen Reisepass sowie einen Antrag plus die auf der Botschaftsseite beschriebenen weiteren Dokumente. Das Visum ist die Erlaubnis sich vorübergehend in einem Land aufhalten zu dürfen. Damit das vorübergehend auch bleibt, ist die Rückkehrwilligkeit nachzuweisen. Dazu gibt es hier eine Menge Stoff zu lesen, da dies oft der Knackpunkt ist. Eine weitere Voraussetzung ist auch, dass sich die Dame den Trip auch leisten kann; also finanzielle Mittel da sind - hier kann man alternativ auch eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Sie muss den Antrag stellen, Du spielst als Einlader keinerlei Rolle, von daher macht es auch keinen Sinn mit auf die Botschaft zu gehen, es sei denn als moralische Unterstützung, aber zum Interview kommt man gar nicht mehr hinein. Es empfiehlt sich, der Antragsakte eine Vollmacht beizufügen, damit man später auch Auskunft bekommt.
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17.07.11, 19:42 #4
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Und das könnte schwer bis sehr schwer werden.
Lies Dich auch mal hier durch: www.info4alien.de und dort auf "Foren für alle" und dann "EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte)".
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17.07.11, 20:26 #5
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Danke erstmal. Also ich bin verwirrt ein Bekannter meinte der Einlader also ich müsse in bangkok vorsprechen? Dann könnte ich mir ja den flug sparen u ihr die unterlagen per post zusenden?
Rückreisewilligkeit belegen wir mit buchungsbestätigung von einen rückflugticket.
Ok?
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17.07.11, 20:44 #6
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das flugticket interessiert für die rückkehrwilligkeit niemanden.
eine ausreichende verwurzelung in thailand, schon lange einen job mit geldeingang, landbesitz, einen ehemann der auf sie wartet,bereits einmal in schengen gewesen und zurückgefahren usw. die suchfunktion bietet dir hier viele beispiele.
kinder die bei den eltern wohnen etc. reichen für nichts.
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17.07.11, 20:57 #7
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Hallo @Hauschmeischda,
wie bereits meine Vorredner sagten, ist es mit einem Besuchervisum sehr sehr schwer eine Thailänderin nach DE einzuladen. Ich habe dies bei meiner damaligen Freundin und heutigen Frau zweimal versucht und beidemale wurde dies abgelehnt. Die Rückkehrwilligkeit des Gastes wird oftmals angezweifelt. Ich hatte seinerzeit alle Unterlagen bei meiner zuständigen Ausländerbehörde eingereicht. Dann die Tickets bestellt. Die Krankenversicherung abgeschlossen und und und, alles für die Katz. Selbst ein freundlicher Anruf direkt in der Botschaft BKK, wo ich mitten in der Nacht aufgestanden bin, hat keinen hinreichen Erfolg gebracht. Ebenso eine schriftliche Beschwerde an die Botschaft brachte nur noch mehr frust. Das beste ist wirklich, flieg zu Ihr hin. Nimm Fotos mit und erkläre Ihr Deutschland.
Dennoch wäre ein Weg noch interessant zu versuchen. Ein Touristenvisum. D.h. Sie bucht über eine Reiseagentur eine Rundreise durch unser schönes Land. Du müsstest nur mitfahren.
Hier im Nitty git´bt es bereits einen Thread dazu. Einfach mal die Suche benutzen.
Gruß
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17.07.11, 21:00 #8
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Nee, wahrscheinlich kämest Du noch nichtmal zum Termin mit rein.
Du beantragst hier bei Deiner Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung (25,-EUR wenn es mich nicht täuscht). Die musst Du im Original zu Deiner Bekannten schicken.
Wenn Du willst, kannst Du noch ein formloses Einladungsschreiben dazulegen. Diese Unterlagen muss sie bei der Botschaft zusammen mit dem Antrag und weiteren Unterlagen (u.a. Krankenversicherungsnachweis) vorlegen.
Schick es nicht zu billig - es soll ja auch ankommen.
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17.07.11, 21:03 #9
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Nein, das war einmal und geht seit ein paar Jahren nicht mehr - der Einlader ist aussen vor, das ist eine Sache zwischen Botschaft und Antragstellerin. Es bleibt Dir aber unbenommen, ein Beibleit mit den Beweggründen etc. dem Antrag beizufügen.
Rückreisewilligkeit belegen wir mit buchungsbestätigung von einen rückflugticket.
Ok?
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17.07.11, 21:06 #10
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Hausmeischda,
wie bereits andere Member vor mir geschrieben haben, sind die entsprechenden Formalitäten zu beachten. Einen Reisepass kann Deine Freundin in Thailand beantragen. Kostenpunkt 1000 Bath. Sie braucht dazu nur die ID-Card; Fotos und Fingerabdrücke werden auf der Behörde gemacht. Dauer ca. 3 Tage bis zur Aushändigung.
Problematisch ist, wie schon vonanderen beschrieben, der Nachweis der Rückkehrwilligkeit seitens Deiner Freundin. Wenn sie eine angemessene Dauer für das Visum beantragt, die nachvollzeihbar ist (z.B. Dauer des Urlaubs durch den Arbeitgeber) und nicht unbedingt 3 Monate, kann dies von Vorteil sein. Aber eine Garantie oder einen absoluten Anspruch auf ein Touristenvisum gibt es nicht. Vorteilhaft ist es immer, wenn gleich beim ersten Mal bei der Einrieichung alle geforderten Dokumente und Unterlagen vollständig vorhanden sind und das Auftreten Deiner Freundin bei der Botschaft in angemesener Form (höflich, sachlich, ehrlich und sachkundig) wirkt, einschließlich in gepflegter Kleidung. Vielleicht hat sie jemanden in ihrem Bekanntenkreis, der sie eventuell unterstützt, oder schon einmal selber einen Visumantrag mit Erfolg erhalten hat. Aber wie gesagt, eine Garantie gibt es nicht. Aber sie sollte es versuchen, denn es besteht ja kein Risiko.
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